Erfüllt die Pflicht einer Möglichkeit zur Entgeltumwandlung
Spart Sozialabgaben und Steuern
Fördert die Unternehmensbindung der Belegschaft
Die Direktversicherung erleichtert die Altersversorgung
Die Direktversicherung ist ein schlankes und flexibles Vorsorgemodell der betrieblichen Altersvorsorge (bAV): Sowohl Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Sie können Beiträge einzahlen. Und sparen dabei in der Regel Steuern und Sozialabgaben.
Sie kommen Ihrer gesetzlichen Pflicht nach, auf Wunsch eine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anzubieten.
Sie sparen mit der Bruttoentgeltumwandlung etwa 15 Prozent Sozialabgaben ein.
Sie können Ihre Beiträge als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Sie haben damit die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter längerfristig an das Unternehmen zu binden.
Sie fördern ein gutes Unternehmensimage.
Die Verwaltung und Abwicklung übernehmen unsere Versicherer für Sie. Diese legen für Sie das Geld an, verwalten es und nehmen später auch an Ihrer Stelle die Auszahlung der Renten vor.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Altersvorsorge unter Umständen entscheidend aufbessern.
Weil die Beiträge in der Regel direkt vom Bruttogehalt eingezogen werden, sparen ihre Mitarbeitenden Steuern und Sozialabgaben.
Leisten sie hingegen Beiträge aus ihrem Nettogehalt, ist eine staatliche Riester-Förderung möglich. Es gelten Fördervoraussetzungen.
Je nach Ausgestaltung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in manchen Fällen auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit in der Direktversicherung absichern.
Bei Arbeitslosigkeit bleiben die Ansprüche auf die Betriebsrente bestehen und dürfen prinzipiell nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Geht Ihr Unternehmen Konkurs, bleibt die Versicherung dennoch unangetastet bestehen.
Ihre Beschäftigten haben grundsätzlich das Recht, Teile ihres Gehalts für eine betriebliche Altersvorsorge (auch: Betriebsrente) zu nutzen, wenn sie das wünschen (auch: „Recht auf Entgeltumwandlung“ genannt) und es geltenden Tarifverträgen nicht entgegensteht. Mit einer Direktversicherung können Sie dann Ihrer Pflicht nachkommen, eine Möglichkeit dazu zu schaffen. Sie sorgen bequem über eine externe Rentenversicherung vor. Scheidet jemand aus dem Unternehmen aus, können die Versorgungsansprüche unkompliziert auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Die Abwicklung und Verwaltung sind mühelos, weshalb die Direktversicherung häufig von kleinen und mittleren Unternehmen gewählt wird.
Ein großer Vorteil ist außerdem, dass Sie Ihre eigenen Beiträge für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können. Die Direktversicherung hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Bilanz.
Tipp: Ein Insolvenzschutz über den Pensionssicherungsverein ist in der Regel nicht nötig. Das spart Kosten.
Getragen und verwaltet wird Ihre Direktversicherung beispielsweise von einem Lebensversicherer der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie schließen dort auf Wunsch Ihres Arbeitnehmers oder Ihrer Arbeitnehmerin eine Renten- oder Lebensversicherung auf deren oder dessen Leben ab. Unter Umständen sind dabei auch Fondsverträge möglich.
Die Beiträge Ihrer Beschäftigten überweisen Sie in der Regel direkt von deren Bruttogehalt. Weil die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) teilweise von Sozialabgaben befreit sind, reduziert sich auch der Arbeitgeberanteil. Diesen Vorteil sollen die Unternehmen an ihre Beschäftigten weitergeben – in Form eines Arbeitgeberzuschusses von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Ausnahmen bilden tarifvertragliche Regelungen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, einen Zuschuss zu Entgeltumwandlungsvereinbarungen zu leisten, soweit sie dadurch Sozialversicherungsabgaben sparen.
Steuer- und sozialabgabenfrei bleiben Sparbeiträge in Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung West (aktuell 90.600 Euro). Konkret bedeutet das, dass momentan Sparbeiträge von bis zu 3.624 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei sind (Stand 2024).
Voraussetzung: Das Jahresgehalt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin liegt unter der BBG für die gesetzliche Rentenversicherung (aktuell 90.600 Euro West und 89.400 Euro Ost) und für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (62.100 Euro; Stand 2024). Zusätzlich können Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel jedes Jahr weitere 4 Prozent der BBG steuerfrei in den Vertrag sparen. Eine weitere Steuerförderung erhalten Sie als Arbeitgeber, wenn Sie mit dem Vertrag Beschäftigten mit maximal 2.575 Euro Bruttogehalt monatlich zu einer bAV verhelfen. Für Ihre zusätzlichen Beiträge bis 960 Euro pro Jahr und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie dann 30 Prozent Ihres Arbeitgeberanteils steuerlich verrechnen. Dabei muss Ihr Arbeitgeberanteil pro Jahr bei mindestens 240 Euro liegen.
Ab Rentenbeginn bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür lebenslang eine Betriebsrente ausbezahlt. Bei Arbeitgeberwechseln kann die Versicherung übertragen werden. Im Fall der Arbeitslosigkeit können die Beitragszahlungen ausgesetzt werden oder der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin kann selbst weiter einzahlen.
Tipp: Unter Umständen können Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vertrag einen Schutz im Todesfall vereinbaren. In diesem Fall zahlt die Direktversicherung eine vereinbarte Summe an die Angehörigen aus.
Diese kann je nach Ausgestaltung für jeden hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin im Rahmen der Altersvorsorge sinnvoll sein, um die bestehende Rentenlücke zu schließen. Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anzubieten, wenn die Arbeitnehmerseite das wünscht und es geltenden Tarifverträgen nicht entgegensteht. Sie sparen dabei in der Regel Sozialabgaben, können diese Ersparnis aber durch den Arbeitgeberzuschuss teilweise oder ganz an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben.
Sie ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der monatliche Beitrag in der Regel direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin abgeführt wird. Dadurch sparen Arbeitgeber und Beschäftigte Steuern und Sozialabgaben. Weil der Arbeitgeber ebenfalls einen Beitrag einzahlt, kann eine gute Rendite für die Beschäftigten erzielt werden. Die Direktversicherung zahlt die Rente ab Renteneintritt lebenslang monatlich aus. Für Unternehmen hat die Versicherung außerdem den Vorteil, dass Verwaltung und Abwicklung mühelos sind und sie damit ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen können, eine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anzubieten.
Grundsätzlich ist sie sehr sinnvoll. Der Arbeitgeber erfüllt damit seine gesetzliche Pflicht, eine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anzubieten. Dabei kann er Sozialabgaben und Steuern sparen und gleichzeitig bei der Belegschaft die Identität mit dem Unternehmen stärken. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann die Direktversicherung eine sinnvolle Möglichkeit zur Altersvorsorge sein, die sich insbesondere bei hohen Zuschüssen durch den Arbeitgeber lohnen kann. Sie bekommen damit ab Renteneintritt lebenslang eine Betriebsrente ausbezahlt.
Sozialabgabenfrei bleiben in der Regel Sparbeiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung West. Darauf wird auch keine Lohnsteuer fällig. Zusätzlich können Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel jedes Jahr weitere 4 Prozent der BBG steuerfrei in den Vertrag sparen.
Der gesetzliche Pflichtanteil liegt bei 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Ausnahmen bilden tarifvertragliche Regelungen. Der Pflichtanteil gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber durch die Direktversicherung Sozialversicherungsbeiträge spart. Einige Unternehmen haben sich freiwillig zur Leistung höherer Beiträge verpflichtet, manche übernehmen die Beitragszahlungen auch komplett.
Das ist zwar häufig der Fall, aber nicht zwangsläufig so. Neben der Direktversicherung gibt es vier weitere Möglichkeiten zur bAV:
Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer eine Betriebsrente wünschen, liegt die genaue Ausgestaltung beim Arbeitgeber. Dabei kann er bei unseren Versicherern zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen. Gern beraten wir Sie, welche Optionen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Ihrer Sparkasse.
Zunächst ist hier wichtig zu beachten: Mit einer Direktversicherung können Sie Ihre Rente unter Umständen gut aufbessern. Wenn Ihre Beiträge aus Ihrem Bruttogehalt abgeführt werden, sparen Sie außerdem in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. Letztere haben allerdings Einfluss auf Ihre gesetzliche Rente: Zahlen Sie weniger Sozialabgaben, zahlen Sie auch weniger in die gesetzliche Rente ein – und bekommen später weniger ausbezahlt. Wer im Alter auf die staatliche Grundsicherung angewiesen ist, bekommt aktuell monatlich bis zu rund 220 Euro aus freiwilligen Altersvorsorge-Verträgen anrechnungsfrei.