
Streiks gehören zum Arbeitskampf und sind durch das Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG) geschützt.
Es gibt ein Streikrecht, aber kein Streikgesetz. Vieles wird durch Urteile geregelt.
Auch Unbeteiligte sind betroffen: Pendlerinnen und Pendler, Eltern, Reisende oder Kundinnen und Kunden.
Was ist ein Streik?
Ein Streik ist eine gemeinsame Arbeitsniederlegung, um Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Meist geht es um höhere Löhne oder bessere Arbeitsbedingungen. Streiks sind ein Mittel des Arbeitskampfes, um Tarifverhandlungen zu beeinflussen. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis: Kein Lohn, dafür gegebenenfalls Streikgeld von der Gewerkschaft. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen ihre Arbeit erst wieder auf, wenn ihre Forderungen erfüllt oder eine Einigung erzielt wurde.
Streik: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich streiken, um ihre Interessen durchzusetzen. Das Streikrecht ist verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 GG als Mittel des Arbeitskampfs geschützt. Wichtig sind jedoch Friedenspflicht, Schlichtungsverfahren und Verhältnismäßigkeit.
Wilder Streik: Spontane Aktionen ohne Gewerkschaftsorganisation gelten als Arbeitsverweigerung. Ohne Tarifkonflikt und Abstimmung drohen Abmahnungen, Kündigungen oder Schadensersatzforderungen.
Wer darf streiken? Wann und wie oft?
Das Streikrecht ist durch das Grundgesetz geschützt, aber nicht unbegrenzt. Zum Streik aufrufen dürfen nur Gewerkschaften. Streiken dürfen deren Mitglieder im Rahmen eines Tarifkonflikts. Auch Nicht-Mitglieder können sich beteiligen, sind dabei jedoch nicht in gleichem Maße rechtlich und finanziell abgesichert. Auch befristet Angestellte, Azubis und Praktikantinnen dürfen am Streik teilnehmen.
Beamte und Beamtinnen dürfen nicht streiken. Gewerkschaftliche Betätigung ist ihnen erlaubt, eine aktive Beteiligung an Streikmaßnahmen jedoch nicht. Wie oft gestreikt wird, ist nicht begrenzt. Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit. Das Gemeinwohl darf durch Streiks nicht dauerhaft gefährdet werden.
Streikende sind nicht verpflichtet, die Vorgesetzten darüber zu informieren, dass sie an einem Streik teilnehmen. Diese Hürde, sich abmelden zu müssen, wäre mit der Bedeutung des Streikrechts als Grundrecht nicht zu vereinbaren.
Was können Arbeitgeber tun?
Der Arbeitgeber kann zum Beispiel Verhandlungen führen, um eine Einigung mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erzielen und den Streik beizulegen. Er kann aber auch rechtliche Schritte einleiten, wenn er der Meinung ist, dass der Streik unrechtmäßig ist oder gegen vereinbarte Verfahren verstößt. Überdies kann er die Öffentlichkeit über seine Standpunkte informieren, um Unterstützung zu gewinnen oder den Druck auf die Streikenden zu erhöhen.
Nicht zuletzt kann er – je nach Branche – Ersatzarbeitskräfte einstellen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten oder die Produktion vorübergehend umzulagern. Dabei ist zu beachten, dass Leiharbeiter oder Zeitarbeitskräfte nicht einfach als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.
Wenn nichts mehr geht: Was tun bei Streikfolgen?
Nahverkehrsstreik – muss ich zur Arbeit oder Schule?
Verspätungen durch Streiks gehen zulasten der Beschäftigten („Wegerisiko“). Wer nicht rechtzeitig erscheint, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohn oder muss die Zeit nacharbeiten. Die Fahrt sollte also rechtzeitig geplant oder, wenn möglich, Homeoffice beziehungsweise Urlaub vereinbart werden. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass der Weg zur Arbeit wegen eines Streiks als unzumutbar gilt. Das muss aber immer individuell mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Auch die staatlich angeordnete Schulpflicht wird bei einem im ÖPNV nicht außer Kraft gesetzt. Schulkinder müssen trotzdem in die Schule kommen.
Kitastreik – und das Kind kann nicht betreut werden?
Eltern müssen sich selbst um Ersatz kümmern. Eine kurzfristige Abwesenheit ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Das Kind darf nur mit Zustimmung des Arbeitgebers an den Arbeitsplatz mitgebracht werden. In der Regel ist das eher die Ausnahme.
Ersatzansprüche für Streik-Betroffene
- Bahnstreik
Streikt das Bahnpersonal, zählt das nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ beziehungsweise „höhere Gewalt“, wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt. Im Fernverkehr regelt das die EU-Fahrgastrechteverordnung. Das heißt, verspätet sich Ihr Zug aufgrund eines Streiks oder fällt ganz aus, können Sie unter bestimmten Umständen Erstattungsansprüche geltend machen. Die Deutsche Bahn und private Eisenbahnunternehmen bieten dafür Formulare an, physisch und digital.
- Streik im Nahverkehr
Anders als bei Streiks der Bahn gibt es bei Streiks im ÖPNV (Busse, Straßenbahnen, U-Bahn) in der Regel keine Entschädigung, da diese Streiks von der strengen EU-Fahrgastrechteverordnung ausgenommen sind. Hier gelten die Beförderungsbedingungen der lokalen Verkehrsverbünde. Streiks gelten hier in der Regel als „höhere Gewalt“. Somit entfällt der Schadensersatz.
- Flugausfall
Hier gelten die Fluggastrechte der EU – oft mit Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung.
- Streiks in Kitas oder bei anderen kommunalen Diensten
Ob Beiträge bei Streiks in diesen Einrichtungen anteilig erstattet werden, hängt vom Vertrag ab; meist braucht es individuelle Lösungen.
Was können Streiks bewirken?
Streiks können nicht nur Arbeitsbedingungen verbessern, sie wirken über den Arbeitsplatz hinaus. Sie fördern Debatten über faire Löhne, soziale Gerechtigkeit und das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Am Ende geht es selten nur ums Geld – oft auch um Wertschätzung und Mitbestimmung.
Kleines Streik-ABC
Sind sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende uneinig, wenn es um die Arbeitsbedingungen, Löhne oder andere Veränderungen geht – dann kommt es oft zum Arbeitskampf. Ziel des Arbeitskampfes ist es, eine Einigung zu erzielen, die für beide Seiten akzeptabel ist. Die häufigste Form des Arbeitskampfes ist der Streik. Aber es gibt auch die Möglichkeiten von Protestaktionen, Demonstrationen oder etwa Boykotts.
Die Friedenspflicht bezeichnet eine vereinbarte festgelegte Zeitspanne, während derer keine Streiks stattfinden dürfen. In dieser Periode müssen alle Konflikte zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden ausschließlich auf dem Verhandlungsweg gelöst werden. Die Friedenspflicht soll den Beteiligten Zeit geben, Gespräche fortzuführen, um im besten Fall zu einer Einigung zu gelangen.
Die Gewerkschaft spielt eine zentrale Rolle bei einem Streik, da sie die Forderungen der Arbeitnehmenden vertritt und den Streik organisiert. Sie entscheidet gemeinsam mit den Mitgliedern über den Zeitpunkt und die Art des Streiks. Die Gewerkschaft unterstützt die Streikenden finanziell, rechtlich und logistisch und hilft dabei, die Solidarität unter den Streikenden aufrechtzuerhalten. Sie tritt in Verhandlungen mit den Arbeitgebenden, um schließlich eine Einigung zu erzielen und den Streik zu beenden. Bekannte Gewerkschaften sind beispielsweise die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) für den öffentlichen Dienst oder die Deutsche Post, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) oder die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Wenn gestreikt wird, wird also nicht gearbeitet. Das heißt, das Arbeitsverhältnis ruht – und das bedeutet wiederum: Arbeitgebende müssen ihren streikenden Mitarbeitern für die Dauer des Streiks keinen Lohn zahlen. Arbeitnehmende erhalten für jene Zeit von der Gewerkschaft Streikgeld – jedoch nur, wenn sie Gewerkschaftsmitglieder sind. Sind sie nicht organisiert, kann es sein, dass sie leer ausgehen, denn einen Anspruch – etwa auch auf Arbeitslosengeld – haben Streikende nicht.
Kommen Arbeitgebende und Arbeitnehmende bei den Verhandlungen nicht voran, wird eine neutrale dritte Partei, der Schlichter, hinzugezogen. Der Schlichter hört sich die Argumente beider Seiten an, vermittelt zwischen ihnen und versucht, eine faire Einigung oder Lösung zu finden, die für beide Parteien akzeptabel ist. Das Ziel der Schlichtung besteht darin, den Konflikt ohne einen langen Arbeitskampf oder gar Lockout (Ausschluss der Arbeitnehmenden) beizulegen.
Ein Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, Löhne, Arbeitszeiten und andere arbeitsbezogene Themen für eine bestimmte Branche – er legt also fest, welche Grundsätze für die Arbeitnehmenden gelten, wie viel sie verdienen, wie viele Stunden sie arbeiten und welche Vorteile sie erhalten. Ein Tarifvertrag dient als rechtliche Grundlage dafür, dass die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer geschützt werden.
Eine Urabstimmung beim Streik ist ein demokratischer Entscheid unter Gewerkschaftsmitgliedern, bei dem über die Zustimmung zum Streik oder zu anderen Maßnahmen des Arbeitskampfes entschieden wird. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern und über die Durchführung des Streiks zu bestimmen.
Am Verhandlungstisch kommen bei Streiks Vertreter der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite zusammen, um über die Forderungen der Arbeitnehmer zu verhandeln. Ziel ist es, eine Einigung zu erzielen, bei der beide Seiten Zugeständnisse machen und zu einer fairen Lösung gelangen, um den Streik zu beenden und die Arbeit fortzusetzen.
Beim Warnstreik wird die Arbeit zeitlich begrenzt niedergelegt, um den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen. Im Gegensatz zu einem regulären Streik dient ein Warnstreik dazu, ein Signal auszusenden und den Arbeitgeber auf die Ernsthaftigkeit der Forderungen aufmerksam zu machen, bevor ein möglicher Vollstreik stattfindet. Warnstreiks werden oft kurzfristig angekündigt, was naturgemäß zu erheblichen Problemen bei den Menschen führt: Dienstleistungen werden unterbrochen, geplante Aktivitäten müssen verschoben werden und Termine können ausfallen. In der Regel dauern Warnstreiks nur einige Stunden, selten mehrere Tage.
Es gibt in der Bevölkerung keine einheitliche Zustimmungsrate für Streiks, da die Forderungen der Streikenden und die Einstellungen der Menschen unterschiedlich sind. Generell sehen einige Menschen den Streik als legitimes Mittel zur Durchsetzung von Arbeitsrechten und Gerechtigkeit. Andere Menschen empfinden Streiks nicht nur als Belastung für sich selbst, sondern auch als Belastung für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt oder die öffentlichen Dienstleistungen. Mitunter verändert sich auch die öffentliche Meinung während eines Streiks. Nicht selten hängt dies unmittelbar damit zusammen, wie sehr sich der jeweilige Streik auf das tägliche Leben der Menschen auswirkt. Am Ende ist die öffentliche Zustimmung oder Ablehnung eines Streiks aber nicht das entscheidende Kriterium für die Rechtmäßigkeit oder Wirksamkeit eines Streiks.
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Stand: 19.02.2026



