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Businessmann sitzt mit Handventilator im Büro. Er hält sich den Ventilator ins Gesicht.

Hitze am Arbeitsplatz: Das sind Ihre Rechte

Regelungen bei über 26 Grad
Konzentration? Fehlanzeige. Und die Kleidung ist auch schon durch. Deutschlands Temperaturen klettern von Jahr zu Jahr. Hitzewellen beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit und gefährden die Gesundheit. Was das für Büros, Baustellen und Bestimmungen bedeutet – und warum 2025 ein Wendepunkt sein könnte …
Das Wichtigste in Kürze:
  • Arbeitgebende sind verpflichtet, für „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen" zu sorgen.

  • Bei sehr hohen Temperaturen müssen sie kühle Getränke anbieten, alternative Räume, Ventilatoren oder teils auch Sonnenschutzmittel zur Verfügung stellen. Ein genereller Anspruch auf „Hitzefrei“ besteht jedoch nicht.

  • Die Bundesregierung prüft derzeit eine Verschärfung der Vorschriften, etwa mit verpflichtenden Hitzeschutzkonzepten, festen Temperaturgrenzen und geregelten Hitzepausen.

Klimawandel am Arbeitsplatz

Die Zahl der Hitzetage in Deutschland nimmt spürbar zu – ein klarer Effekt des voranschreitenden Klimawandels. Für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet das: Sie müssen sich auf häufigere und intensivere Extremwetterlagen einstellen. Hitzewellen gefährden nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern wirken sich auch negativ auf Konzentration, Leistungsfähigkeit und Produktivität aus. Das Thema Hitze am Arbeitsplatz gewinnt daher an Relevanz. Um die Gesundheit der Arbeitnehmenden bei extremen Temperaturen zu schützen, könnten in Zukunft neue Herausforderungen und strengere gesetzliche Auflagen auf Unternehmen zukommen.

Mehr Hitzetage

Neue Pflichten für Unternehmen

Die Politik reagiert auf diese Entwicklung. Geplant sind verschärfte Vorschriften zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz. Diese Maßnahmen werden derzeit diskutiert, aber sind noch nicht gesetzlich verankert:

  • Verbindlichere Temperaturgrenzen: So sollen beispielsweise 26, 30 und 35 Grad Celsius künftig als verpflichtende Schwellenwerte festgelegt werden.
  • Maßnahmen zur Abkühlung: Geplant ist etwa der verpflichtende Einsatz von Klimaanlagen, mobilen Kühlgeräten oder Sonnenschutzsystemen.
  • Klare Regelungen zu Arbeitszeiten bei Extremhitze: Geprüft wird, ob Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei Extremtemperaturen flexiblere Arbeitszeiten oder die Möglichkeit zum Homeoffice anbieten müssen. Auch eine gesetzlich geregelte „Hitzepause“ ist im Gespräch.
  • Hitzeschutzkonzepte als Pflicht: Unternehmen könnten künftig verpflichtet werden, individuelle Hitzeschutzpläne zu erstellen – ähnlich wie bei Brandschutzkonzepten.
  • Fokus auf besonders gefährdete Gruppen: Für Schwangere, ältere Beschäftigte oder Personen mit Vorerkrankungen werden zusätzliche Schutzvorschriften diskutiert.

Zeit für klimafitte Büros und Betriebe

Der Handlungsdruck wächst – und mit ihm die Chance, moderne Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den klimatischen Realitäten gerecht werden. Wer jetzt handelt, schützt nicht nur die Gesundheit seiner Beschäftigten, sondern beugt krankheitsbedingten Ausfällen vor. Denn eines ist klar: Deutschlands Durchschnittstemperatur ist seit 1960 um mehr als 2 Grad gestiegen; und mit dem fortschreitenden Klimawandel werden heiße Tage immer häufiger.

Hitze in Räumen: Cool bleiben im Büro

Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf „Hitzefrei" bei der Arbeit – aber es gibt Richtlinien. Arbeitsräume sollten die Temperatur von 26 Grad nicht überschreiten. Doch was passiert, wenn es im Büro wärmer wird? Ein konkretes Recht auf Arbeitsbefreiung ab einer bestimmten Temperatur gibt es nicht. Doch aus dem Arbeitsschutzrecht und Fürsorgepflicht lassen sich entsprechende Regeln ableiten. Vor allem sollte das Arbeitsumfeld so gestaltet werden, dass es die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährdet. Diese Temperaturen gelten als Richtwerte:

  • Bei Temperaturen über 26 Grad: Erste Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Hitzebelastung zu reduzieren (z. B. eine Lüftung oder Lockerung der Bekleidungsregeln).
  • Bei Temperaturen über 30 Grad: Der Arbeitgeber ist zu zusätzlichen Maßnahmen verpflichtet, (z. B. geeignete Getränke bereitstellen, flexiblere Arbeitszeiten ermöglichen, gegebenenfalls Umverteilung der Arbeitsplätze in kühlere Bereiche).
  • Bei Temperaturen über 35 Grad: Der Raum gilt ohne spezielle Schutzmaßnahmen als ungeeigneter Arbeitsraum. Arbeiten dürfen dann nur noch mit besonderen technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen stattfinden (z. B. Luftduschen, Hitzepausen).
Kategorie Anzug

Kleiderordnung bei Hitze

Sogar im Deutschen Bundestag sind laut Protokoll die Dresscodes lockerer geworden und nicht mehr so kategorisch: Wird es besonders heiß, kann die konservative Kleiderordnung gelockert werden. Luft- und feuchtigkeitsdurchlässige, helle, leichte und weite Kleidung sowie luftdurchlässige Schuhe mindern die Hitzebelastung.

Hitze an Schulen: Cool bleiben im Unterricht

In den meisten Bundesländern kann die Schulleitung entscheiden, ob und wann sie „hitzefrei" gibt. Dabei gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Empfehlungen. Diese Regelungen gelten jedoch nicht für berufliche Schulen und die gymnasiale Oberstufe.

Häufige Hitzefrei-Kriterien für Grundschulen und Schulen bis Klassenstufe 10 sind:

  • eine Außentemperatur am Vormittag von mindestens 25 Grad Celsius (in Nordrhein-Westfalen beispielsweise erst ab 27 Grad) im Schatten,
  • die Möglichkeit, frühestens nach der vierten Stunde den Unterricht zu beenden und
  • die Klärung der Betreuungsfragen für die Schülerinnen und Schüler nach dem früheren Schulschluss.

Eltern können freigestellt werden, wenn ihre Kinder wegen Hitzefrei nach Hause geschickt werden. Das regelt Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der Anspruch kann jedoch durch Arbeitsverträge oder Tarifverträge ausgeschlossen werden. Auch eine Vergütungsfortzahlung für diesen Ausfall gibt es nicht automatisch.

Hitze im Freien: Cool bleiben auf Baustellen, Feldern und in Gärten

Für Arbeiten im Freien gelten besondere Schutzmaßnahmen: Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Schutzausrüstung gegen Witterungseinflüsse bereitzustellen. Gerade dann, wenn Sie Ihrer Arbeit im Freien nachgehen, stellen hohe Temperaturen ein Risiko dar. Deshalb gilt zum Beispiel auf dem Bau diese Sonderregelung: Stunden, in denen die Temperatur 32,5 Grad Celsius überschreitet, können im Rahmen des Saison-Kurzarbeitergeldes als Schlechtwetterstunden anerkannt werden.

Arbeitgeber sollten

  • ein Sonnensegel spannen,
  • Kopfbedeckungen bereitstellen und
  • entsprechende Schutzkleidung.
  • Auch Wasser sollte jederzeit unentgeltlich genutzt werden können.
  • Arbeitgeber müssen auch Sonnenschutzmittel bereitstellen, wenn Mitarbeiter im Freien der Gefahr von Sonnenbrand oder Hautkrebs ausgesetzt sind. Dies gehört zu ihrer Fürsorgepflicht.
  • Eine Sonnenbrille ist bei strahlendem Licht anzubieten. Arbeitnehmende riskieren sonst eine Erkrankung der Augen, beispielsweise mit grauem Star.

Diese Maßnahmen können nicht nur für Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen gelten, sondern etwa auch für Branchen wie die Land- und Forstwirtschaft, das Handwerk, die Gastronomie, den Garten- und Landschaftsbau oder für Dienstleister wie etwa Postboten und -botinnen.

Hitze-App

Damit alle rechtzeitig informiert sind

Wer im Freien arbeitet, kann sich über verschiedene Wetter-Apps die Daten von nahegelegenen Wetterstationen abrufen. Für präzise Messungen empfehlen sich dennoch professionelle Messgeräte wie digitale Thermometer oder Wetterstationen mit entsprechenden Sensoren. Ab 30 Grad Celsius wissen nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch alle Arbeiter, ob noch Maßnahmen nötig werden.

Werden überdies die Ozonwerte überschritten oder wird gar Sommersmog gemeldet, sind Firmen dazu verpflichtet den Empfehlungen der Behörden zu folgen. Das Umweltbundesamt informiert dann regelmäßig über Messdaten und Verhaltensweisen.

Überdies bietet das Umweltbundesamt spezielle Publikationen wie den „Hitzeknigge“ mit praxisnahen Tipps zum Schutz vor Hitze an.

Was tun, wenn Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreifen?

Wird bei hohen Temperaturen keine geeignete Maßnahme durch die Geschäftsführung ergriffen und es besteht nachweislich akute Gesundheitsgefahr, haben Sie das Recht, Ihre Arbeit vorerst niederzulegen. Jedoch dürfen Sie deswegen nicht automatisch den ganzen Tag der Arbeit fernbleiben. Sinkt die Temperatur innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit unter die 35-Grad-Marke, müssen Sie an den Arbeitsplatz zurückkehren. Verlassen Angestellte bei Hitze ohne offizielle Freistellung ihre Arbeit, riskieren sie eine Abmahnung.

Arbeiten Sie nach einer Gleitzeitregelung, kann diese auch das Arbeiten in den frühen Morgenstunden oder am späten Abend ermöglichen.

Ergreifen Arbeitgebende trotz hoher Temperaturen keine Schutzmaßnahmen, sollten Beschäftigte

  • zuerst das Gespräch suchen und auf die Regeln für Arbeitsstätten (genauer: ASR A3.5) hinweisen – ab 26 Grad sind erste Maßnahmen empfohlen, ab 30 Grad verpflichtend, ab 35 Grad ist Arbeiten ohne Kühlung unzumutbar.
  • Hilft das nichts, kann der Betriebsrat eingeschaltet werden; er hat Mitspracherecht und kann Maßnahmen durchsetzen.
  • Bleibt die Situation unverändert, ist die zuständige Arbeitsschutzbehörde die nächste Anlaufstelle.

Wichtig: Temperaturen und Zustände dokumentieren, um bei Beschwerden Beweise zu haben. Eine Arbeitsverweigerung ist nur bei akuter Gesundheitsgefahr erlaubt und sollte rechtlich abgesichert sein.

Frisch durch den Hitzetag: Die Kunst des klugen Kühlens

Ob im Büro oder auf der Baustelle – bei Hitze helfen oft schon kleine Kniffe, um einen kühlen Kopf zu bewahren. Klimatisierte Luft ist gut, Zugluft eher nicht: Ventilatoren sorgen zwar für Erleichterung, doch wer direkt im Luftstrom sitzt, riskiert einen steifen Nacken oder eine Sommererkältung. Experten raten: Der Unterschied zwischen Außen- und Innentemperatur sollte nicht mehr als sechs Grad betragen – sonst steigt die Erkältungsgefahr.

Auch beim Trinken gilt: Viel hilft, aber nicht eiskalt! Kalte Getränke fordern vom Körper einen Temperaturausgleich, der das Schwitzen sogar verstärken kann. Kein Wunder also, dass man in Wüstenregionen gern heißen Tee serviert.

Ein schneller Frischekick? Einfach die Handgelenke mit kühlem Wasser benetzen – das kühlt das Blut und damit den ganzen Körper. Und ganz wichtig: Hören Sie auf Ihren Körper. Wenn die Hitze zu viel wird, ist eine Pause nicht nur erlaubt, sondern Ihr gutes Recht.

Arbeiten bei großer Hitze kann belastend sein und die Gesundheit gefährden. Es ist also schön, wenn jemand für seinen Job brennt – aber niemand sollte das allzu wörtlich nehmen.

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Stand: 19.06.2025

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