
Ab 1. Juni: Mutterschutz nach Fehlgeburt
Eine Fehlgeburt ist nicht nur körperlich belastend, sondern oft auch ein tiefgreifender seelischer Einschnitt. Ab Juni erhalten Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz. Damit wird anerkannt, dass der Verlust eines ungeborenen Kindes Zeit zur körperlichen und psychischen Erholung braucht.
Je nach Fortschritt der Schwangerschaft gelten künftig gestaffelte Schutzfristen:
- ab der 13. Woche: 2 Wochen
- ab der 17. Woche: 6 Wochen
- ab der 20. Woche: 8 Wochen
Während dieser Zeit dürfen betroffene Frauen nicht arbeiten. Sie können allerdings ausdrücklich zustimmen, wenn sie dennoch arbeiten möchten. Diese Entscheidung kann jederzeit widerrufen werden. Bisher mussten sich viele Frauen in solchen Situationen krankschreiben lassen. Der neue Mutterschutz schafft nun einen klaren und würdevollen Rahmen.
Ab 6. Juni: Stromanbieterwechsel in 24 Stunden
Stromwechseln soll einfacher werden: Ab dem 6. Juni muss der technische Anbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen sein. Die neue Regelung soll den Wettbewerb stärken sowie Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen.
Wichtig: Die Kündigungsfrist bleibt bestehen. Wer umzieht, sollte besonders gut planen. Rückwirkende Wechsel sind nicht mehr möglich. Wer keinen neuen Vertrag abschließt, landet automatisch in der meist teureren Grundversorgung.
15. Juni: Erster nationaler Veteranentag
Mit einem neuen Gedenktag will Deutschland aktiven und ehemaligen Bundeswehrangehörigen mehr öffentliche Anerkennung geben. Am 15. Juni findet die zentrale Feier vor dem Reichstag in Berlin statt, begleitet von Veranstaltungen in vielen Städten. Als Veteranin oder Veteran gilt nicht nur, wer ehrenhaft aus dem Dienst ausgeschieden ist, sondern auch wer aktuell dient.
Ab 19. Juni: Gasprüfung für Wohnmobile wird Pflicht
Sicherheit geht vor: Ab dem 19. Juni ist für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage eine regelmäßige Gasprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Die neue Regelung ist Teil der überarbeiteten Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie gilt unabhängig von der regulären Hauptuntersuchung. Ziel ist es, das Risiko von Unfällen beim Kochen, Heizen oder Kühlen deutlich zu senken. Die Prüfung darf nur von anerkannten Sachverständigen oder unabhängigen Fachleuten durchgeführt werden.
Ab 20. Juni: Smartphones müssen länger halten
Wegwerfgeräte sollen der Vergangenheit angehören. Ab dem 20. Juni schreibt eine neue EU-Verordnung vor, dass Smartphones deutlich langlebiger werden müssen. Akkus sollen nach 800 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen. Außerdem müssen Hersteller Ersatzteile 7 Jahre lang bereitstellen und 5 Jahre lang Software-Updates garantieren.
Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten zudem mehr Orientierung beim Kauf: Jedes neue Gerät wird künftig mit einem EU-Label versehen, das Angaben zu Energieeffizienz, Reparierbarkeit, Staub- und Wasserschutz, Sturzfestigkeit und mehr enthält. Das soll Transparenz schaffen und nachhaltige Kaufentscheidungen fördern.
27. Juni: Start der Sommerferien in ersten Bundesländern
Für Millionen Kinder und Jugendliche beginnt mit dem 27. Juni die schönste Zeit des Jahres. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist dann der letzte Schultag erreicht. Andere Bundesländer folgen gestaffelt, Bayern als letztes am 1. August.
Besonders ist: In der ersten Juliwoche haben einmal im Jahr alle Bundesländer gleichzeitig schulfrei. Das ist eine Phase, in der nicht nur viele Familien verreisen, sondern auch Urlaubsregionen und Verkehr besonders ausgelastet sind.
Ab 28. Juni: Barrierefreiheit wird für viele Unternehmen Pflicht
Was bisher freiwillig war, wird jetzt gesetzlich verpflichtend: Ab dem 28. Juni müssen viele Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft unter anderem:
- Online-Shops und Webseiten
- Software, E-Books und Apps
- Fahrkarten- und Bankautomaten
- Computer, Smartphones und andere technische Geräte
Barrierefrei heißt laut Gesetz: Angebote sollen für Menschen mit Behinderung grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Das kann unter anderem durch kontrastreiche Displays, Sprachsteuerung oder tastbare Bedienelemente ermöglicht werden.
Kleinere Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von der Regelung ausgenommen. Überwacht wird die Einhaltung künftig von einer neuen Marktüberwachungsstelle mit Sitz in Magdeburg.
Ab 30. Juni: Erste Rentenerhöhungen sichtbar
Zum 1. Juli steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Wer bereits vor März 2004 in Rente gegangen ist, bekommt das Plus schon mit der Juni-Zahlung überwiesen – also am 30. Juni. Für alle, die später in Rente gegangen sind, erfolgt die Auszahlung Ende Juli.
Zusätzlich erhalten Eltern in Rente mit Kindern unter 25 Jahren Geld zurück: Zu viel gezahlte Beiträge zur Pflegeversicherung werden erstattet. Hintergrund ist eine Änderung der Beitragssätze, die seit Juli 2023 gilt und jetzt erstmals vollständig verrechnet werden konnte.
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Stand: 26. Mai 2025