Immer wieder werden Menschen, die eine Unterkunft gebucht haben, mit nachträglichen Preiserhöhungen konfrontiert.
Im Falle von Buchungen im Ausland gelten meist die dortigen Gesetze.
Ist der Grund für die Erhöhung ungültig, haben Betroffene das Recht, die zum Buchungszeitpunkt festgelegten Konditionen einzufordern.
Große Vorfreude – tiefe Enttäuschung
In wenigen Wochen beginnen die Olympischen Sommerspiele 2024 in Paris. Viele Menschen möchten die Spiele live vor Ort anschauen. Um sich gute Preise zu sichern, haben zahlreiche Touristinnen und Touristen ihre Unterkunft bereits im vergangenen Jahr gebucht.
Aber: Immer mehr Hotels in der französischen Hauptstadt heben nachträglich die Preise an oder stornieren die Buchungen. Das teilte das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) Anfang Mai mit. Mal verlangen die Hoteliers laut EVZ plötzlich das 6-fache, mal das 3-fache (zu deutlich schlechteren Konditionen). Die Vorfreude der Betroffenen ist dementsprechend im Keller.
Aber sie sind nicht die Einzigen: Immer wieder erleben Touristinnen und Touristen, dass sie für die gebuchte und bezahlte Unterkunft plötzlich einen deutlich höheren Preis leisten sollen. Kommen Sie dem nicht nach, wird die Buchung storniert. Besonders häufig ist das der Fall, wenn die Unterkunft über ein Reiseportal im Internet gebucht wurde.
Gebucht ist gebucht: Rechtslage ist meist eindeutig
Um dagegen vorzugehen, ist es wichtig, sich schnell zu informieren: Wenn Sie einen Aufenthalt im (EU-)Ausland buchen, gilt in Bezug auf die Zimmerreservierung in der Regel das dortige Recht. Zumindest, wenn Sie die Übernachtung einzeln und nicht als Pauschalreise buchen.
Im Fall einer Reise zu den Olympischen Spielen nach Paris gilt also französisches Recht. Denn in Frankreich dürfen Hotels den Preis nach der Buchung nur mit Ihrer Zustimmung ändern. Es sei denn, es geschieht zu Ihren Gunsten. Lehnen Sie die Preiserhöhung ab, darf der Gastgeber auch nicht einfach stornieren. Eine Stornierung bedarf eines triftigen Grundes wie etwa Schäden, kurzfristige Schließung oder auch Sicherheitsmängel. Die zurzeit genannten Begründungen wie gestiegene Kosten, ungültige Zahlungen oder technische Fehler im Buchungssystem sind oft rechtswidrig.
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Ist Ihre Buchung betroffen – ganz gleich in welchem Land –, sollten Sie also direkt nach dem Grund fragen. Ist dieser dem jeweiligen Landesrecht nach nicht haltbar, können Sie eine vertragliche Haftung geltend machen. Denn Sie haben das Recht auf die zum Buchungszeitpunkt festgelegten Konditionen. Gibt es aber eine triftige Begründung für eine Stornierung, muss Ihnen das Hotel das bereits gezahlte Geld erstatten und in einigen Fällen Schadensersatz zahlen.
Haben Sie Fragen oder konkrete Probleme mit einer Hotelbuchung in Paris oder einem anderen Ort im europäischen Ausland? Das EVZ ist eine zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Verbraucherfragen und -probleme innerhalb Europas. Die EVZ-Juristinnen und -Juristen helfen Ihnen kostenlos weiter.
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Stand 16.05.2024