Für nicht übermäßig gutverdienende Familien, die ein Haus bauen wollen, gibt es ab Juni zinsvergünstigte KfW-Darlehen.
18-Jährige können nun für 200 Euro zu Konzerten, ins Theater oder Kino gehen. Auch Bücher und Platten dürfen mit dem Kulturpass gekauft werden.
Die Corona-App wird in den Ruhestand versetzt.
Der Kulturpass startet. Es handelt sich dabei um eine Art Gutschein im Wert von 200 Euro, mit dem 18-Jährige kulturelle Einrichtungen wie Kinos, Theater, Konzerte und Museen besuchen können. Sie können damit auch Bücher oder Platten kaufen.
Den Kulturpass bekommen dieses Jahr alle, die 2005 geboren wurden, also 18 Jahre alt werden oder schon geworden sind.
Wer sich auf der Webseite des Kulturpasses registriert oder die App nutzt, kann dort das Guthaben freischalten lassen. Dazu brauchen die 18-Jährigen einen elektronischen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Da seit 2017 nur noch elektronische Personalausweise mit aktivierter Online-Ausweisfunktion ausgegeben werden, sind 18-Jährige in der Regel mit dem richtigen Dokument ausgestattet.
Einlösen können die Inhaberinnen und -Inhaber den Kulturpass direkt bei den Kulturanbietenden.
Die 200 Euro stehen zwei Jahre lang zur Verfügung.
Ein offizieller Grund für die Einführung des Kulturpasses: Jugendliche haben laut Studien nachgewiesenermaßen unter den Corona-Schutzmaßnahmen besonders gelitten. Sie konnten längere Zeit kaum kulturelle Angebote wahrnehmen. Gleichzeitig soll mit dem Programm die Kulturwirtschaft gestärkt werden.
Auf der offiziellen Webseite zum Kulturpass erfahren Sie, wie Sie als Kulturanbietende Ihre Veranstaltung oder Einrichtung für den Kulturpass registrieren können.
Die neue KfW-Förderung gilt. Klimafreundlicher Wohnungsbau wird in Deutschland besonders gefördert. Auch Familien sollen leichter ihr eigenes Zuhause bauen können. Beide Ziele werden im ab Juni geltenden neuen Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ vereint. Das Programm trägt die KfW-Nummer 300.
Es richtet sich an Familien, deren Haushaltseinkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet. So erhalten Familien mit einem Kind und einem steuerrelevanten Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro ein zinsvergünstigtes Darlehen. Dieses kann zwischen 140.000 und 240.000 Euro betragen. Die Einkommensgrenze steigt mit jedem Kind um 10.000 Euro.
Der zinsgünstige Kredit darf nur zum Bau eines neuen Hauses oder einer neuen Wohnung verwendet werden. Der Neubau muss dabei mindestens dem Standard „klimafreundliches Gebäude Basisstufe“ entsprechen, um den Klimaschutz voranzutreiben. Der Kauf von Bestandsimmobilien wird damit nicht gefördert.
Eingestellt wurde im Gegenzug das Baukindergeld.
Die Corona-App pausiert. Zu Zeiten der Pandemie hat die Corona-Warn-App auf vielen Smartphones angezeigt, wenn es möglicherweise kritische Kontakte zu Corona-Infizierten gab. Auch die Impfzertifikate hatten viele Menschen dort digital hinterlegt. Fortan ist die App bis auf Weiteres im Ruhestand. Warnmeldungen können nicht mehr abgesetzt werden. Die Impfzertifikate bleiben aber hinterlegt, solange sie die App nicht löschen. Falls Sie das vorhaben, können Sie die Nachweise auf Ihrem Computer speichern – in Ihrem Impfausweis ist Ihr Impfstatus allerdings auch vermerkt.
Die Corona-Hilfen enden. Zumindest endet zum 30. Juni deren Abrechnung. Die Corona-Soforthilfe und andere Überbrückungsgelder waren zunächst ohne Prüfung ausgezahlt worden. Bis zum Ende des Monats müssen Unternehmen, Unternehmer und Unternehmerinnen die Unterlagen einreichen, anhand derer die Ansprüche geprüft werden. Wer die Nachweise nicht erbringt oder gar keinen Anspruch hatte, muss die Hilfen zurückzahlen.
Die Bahn kommt. Aber manchmal auch zu spät. Dafür können Sie sich von der Bahn einen Teil des Fahrpreises erstatten lassen. Ab einer Verspätung von einer Stunde gibt es 25 Prozent, ab zwei Stunden 50 Prozent.
Ab Juni gilt nun eine EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“. Dabei werden auch Gründe aufgeführt, bei denen es keine Erstattung trotz Verspätung gibt. Diese umfassen unter anderem extreme Witterungsbedingungen, Kabeldiebstahl, Sabotage, Notfälle im Zug und Betreten der Gleise durch Dritte. Sollte Ihr Zug aber wegen eines Streiks nicht (pünktlich) fahren, haben Sie weiterhin das Recht auf Entschädigung.
Der Sommer beginnt. Meteorologisch aus statistisch einfachen Gründen zum 1. Juni. Astronomisch – auch kalendarisch genannt – findet der Sommeranfang drei Wochen später statt. Am 21. Juni ist die Erde mit ihrem geografischen Nordpol am weitesten der Sonne zugeneigt. Das heißt, der Tag ist bei uns auf der Nordhalbkugel der längste des Jahres.
Dabei unterscheidet sich die Tageslänge zwischen Nord- und Süddeutschland um einiges. Tief im Süden können die Menschen in Berchtesgaden idealerweise 15 Stunden und 58 Minuten lang Sonne genießen. Ganz im Norden in List auf Sylt wird der Strand am 21. Juni sogar 17 Stunden und 22 Minuten beschienen.
Interessanterweise sind der früheste Sonnenaufgang und der späteste Sonnenuntergang etwas gegeneinander verschoben. Beispiel Hamburg: Der früheste Sonnenaufgang ist um 4:41 Uhr – und zwar vom 13. bis zum 22. Juni. Der späteste Sonnenuntergang ist um 21:54 Uhr – vom 20. bis zum 29. Juni. Ursache sind die Erdbahnexzentrizität und die Erdachsenneigung. Oder vereinfacht gesagt: Die Erde eiert ein wenig.
Ohne die Zeitumstellung, also mit der Winterzeit als Normalzeit, würde die Sonne übrigens eine Stunde früher auf- und untergehen. Für München hieße das, die Sonne ginge um 4:11 Uhr statt 5:11 Uhr auf und schon um 20:18 Uhr statt 21:18 Uhr unter. Ob die Biergärten dann früher ihre Pforten öffnen würden?
Stand: 30. Mai 2023