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Jugendliche Azubis stehen in einer Küche. Neben Ihnen steht ein Koch, der sie ausbildet.

Ausbildung, Steuern, Heizungstausch

Neuigkeiten im August
Viele BAföG-Berechtigte dürfen sich ab August über zusätzliches Geld auf ihrem Konto freuen, trans* Personen bekommen mehr Rechte und die nächste Förderrunde für den Heizungstausch beginnt. Was sich noch ändert.

Bis zu 70 Prozent: Mehr Menschen bekommen Heizungsförderung

Die Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt. Ab Ende August haben weitere Personenkreise die Möglichkeit, bei der Förderbank KfW  Zuschüsse für einen Heizungstausch zu beantragen:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern,
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Unternehmen,
  • aber auch Kommunen können voraussichtlich ab Ende August vom neuen Förderprodukt „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“ der KfW profitieren.

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Vereinfachte Namens- und Geschlechtsänderung beim Standesamt

Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz   in Kraft, das trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen erleichtern soll, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern.

Ein Paragraf des Gesetzes (§ 4 SBGG) greift allerdings schon ab 1. August: dann können Menschen ihre Änderungswünsche bereits beim Standesamt anmelden. Künftig soll generell eine Drei-Monats-Frist Vorlauf bis zur Erklärung gelten.

Abgabefrist endet: Steuererklärung noch pünktlich einreichen

Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht dazu gekommen sind, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen, dazu aber verpflichtet sind, müssen dies bis Anfang September nachholen. Die Frist endet offiziell am 31. August 2024. Allerdings fällt der Termin auf einen Samstag, somit verschiebt sich die Abgabefrist auf den nächsten Werktag – und das ist der 2. September

Übrigens: Wenn Sie für Ihre Steuererklärung Hilfe von einem Steuerberatungsbüro oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen, können Sie die Abgabefrist verlängern. Dann muss Ihre Steuererklärung erst am 2. Juni 2025 beim Finanzamt eingegangen sein.

Mehr BAföG  für Schülerinnen und Schüler

Anspruchsberechtigte von Schüler-BAföG  dürfen sich ab dem neuen Schuljahr (1. August) über mehr Geld freuen. Dann steigen die Grundbedarfssätze um 5 Prozent, während die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partnerinnen und Partner der Geförderten um 5,25 Prozent ansteigen. Das heißt, ihnen wird gegebenenfalls weniger vom BAföG  abgezogen. Zudem wird die Wohnkostenpauschale für Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr zu Hause leben, auf 380 Euro erhöht.

Für Personen, die bereits BAföG beziehen und die sich dementsprechend in einem laufenden Bewilligungszeitraum befindet, gelten die Änderungen allerdings erst ab 1. Oktober 2024.

Keinen Ausbildungsplatz gefunden? Jetzt gibt es die Ausbildungsgarantie

Für junge Menschen gibt es im August noch weitere entscheidende Neuerungen. Ab Anfang des Monats können alle, die sich nachweislich um einen Ausbildungsplatz bemüht, aber keinen gefunden haben – zum Beispiel, weil sie in Regionen wohnen, in denen Ausbildungsplätze rar sind – von der neuen Ausbildungsgarantie  profitieren. Sie bekommen dann von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter eine außerbetriebliche Ausbildung angeboten.

Diese Berufsausbildung findet bei einem Bildungsträger statt mit dem Ziel, später den Übergang in eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen.

Für eingespeisten Solarstrom gibt es weniger Geld

Haushalte, die sich eine Photovoltaikanlage (PV) zulegen und damit produzierten Strom ins Netz einspeisen wollen, bekommen dafür ab August etwas weniger Geld als vorher. Die sogenannte Einspeisevergütung sinkt dann um 1 Prozent. Das gilt dementsprechend für Anlagen, die ab dem 1. August in Betrieb gehen.

Abhängig von der Leistung der PV-Anlage gibt es laut EEG 2023  dann für eine Teileinspeisung nur noch 8,03 Cent und für die Volleinspeisung 12,73 Cent pro Kilowattstunde.

ICE-Fahrt zwischen Berlin und Hamburg dauert länger

Vor allem bahnfahrende Pendlerinnen und Pendler der viel genutzten Strecke zwischen Berlin und Hamburg müssen ab dem 16. August mehr Geduld aufbringen, denn die ICE-Fahrt dauert dann bis zum 14. Dezember aufgrund von Bauarbeiten 45 Minuten länger. Außerdem verkehren die Fernverkehrszüge dann zwischen beiden Städten nur noch stündlich.

Im kommenden Jahr wird die Strecke für sechs Monate vollständig gesperrt, der DB-Konzern hat eine Generalsanierung angekündigt.

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Stand 26.07.24

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