
Der Bundesrat hat das neue KRITIS-Dachgesetz verabschiedet, das den Schutz kritischer Infrastrukturen wie Energieversorgung, Krankenhäuser und Verkehrssysteme vor zunehmenden Bedrohungen deutlich stärkt.
Betreiber in zehn sensiblen Sektoren müssen künftig strengere Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, Vorfälle melden und Resilienzpläne erstellen.
Länder kritisieren hohe Schwellenwerte und befürchten zusätzliche Bürokratie sowie Mehrkosten bei der Umsetzung.
Streit mit Signalwirkung
Nach monatelangen Diskussionen ist am 17. März 2026 das neue Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur (KRITIS) in Kraft getreten. Damit endet ein langwieriger Gesetzgebungsprozess, der bereits unter der früheren Ampel-Regierung begonnen hatte. Die Bundesregierung begründet das Gesetz mit einer wachsenden Bedrohungslage.
Mit dem sogenannten KRITIS-Dachgesetz sollen Stromnetze, Wasserwerke und andere zentrale Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unerlässlich sind, besser gegen Angriffe, Sabotage und Extremismus abgesichert werden.
KRITIS vereint grundlegende Bestimmungen aus verschiedenen Regelwerken wie der NIS2-Richtlinie oder dem BSI-Gesetz und ergänzt diese um weitere Anforderungen.
Auftrag: Resilienz stärken
Das Gesetz verpflichtet Betreiber in besonders sensiblen Sektoren, ihre Anlagen besser zu schützen:
- Energie
- Transport und Verkehr
- Finanz- und Versicherungswesen
- Gesundheit
- Trinkwasser
- Abwasser
- Siedlungsabfallentsorgung
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Ernährung
- Weltraum
- öffentliche Verwaltung.
Sicherheitszäune, Zugangsbeschränkungen und regelmäßige Risikoanalysen sollen künftig zum Standard werden. Zugleich müssen die Betreiber Vorfälle melden und Resilienzpläne für Störungen oder Angriffe vorlegen.
„Die Infrastruktur steht stark unter Druck“, sagte Daniela Ludwig (CSU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium. „Und das im Prinzip nicht nur ab und an, sondern eigentlich täglich und permanent.“
Keine konkreten Vorgaben
Das Gesetz schreibt grundlegende Sicherheitsstandards für alle Bereiche vor, etwa für Notfälle, Ausfallschutz und Objektsicherheit. Es nennt jedoch keine festen Maßnahmen, sondern verlangt, dass Betreiber selbst passende und angemessene Schutzvorkehrungen treffen – je nach Branche, Standort und Art der Anlage.
Einigung in letzter Minute
Möglich wurde die Zustimmung des Bundesrats nur durch eine Protokollerklärung des Bundes, die kurz vor der Abstimmung erarbeitet wurde. Darin sicherte die Bundesregierung zu, zentrale Forderungen der Länder bei der Ausgestaltung der Verordnungen zu berücksichtigen.
Länder warnen vor Überforderung
Ganz einverstanden sind die Länder mit dem Gesetz jedoch nicht. Sie kritisieren, dass die neuen Auflagen erst für Einrichtungen gelten sollen, die mindestens 500.000 Menschen versorgen. Dieser Schwellenwert sei zu hoch, monierte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD): „Wir haben viel Infrastruktur, aber wenig Menschen“. Für dünn besiedelte Regionen sei das nicht praktikabel.
Mehrere Länder fordern deshalb eine Absenkung auf 150.000 Personen, damit auch kleinere, aber systemrelevante Versorger erfasst werden.
Mehr Bürokratie und Mehrkosten: Konflikt um Zuständigkeiten
Auch über die praktische Umsetzung gibt es Streit. Nach dem Gesetz sollen die Länder künftig Resilienzprüfungen etwa bei regionalen Eisenbahnen übernehmen – während das Eisenbahn-Bundesamt für die Bundesstrecken verantwortlich bleibt. Diese Doppelstruktur schaffe neue Bürokratie, befürchten Kritiker, und verursache zudem Mehrkosten, für die kein Ausgleich vorgesehen ist.
Alltagstest steht noch bevor
Wie belastbar das Gesetz in der Praxis ist, wird sich wohl erst zeigen, wenn der nächste Krisenfall eintritt. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) verwies auf die Erfahrungen nach dem Brandanschlag auf eine Kabelbrücke, der im vergangenen Jahr mehrere Stadtteile der Hauptstadt lahmlegte: „Kommunikation fiel aus, Verkehrsknotenpunkte standen still, Versorgungsketten rissen, medizinische Einrichtungen geraten unter Druck.“
Nächste Schritte
Das KRITIS-Dachgesetz ist am 17.03.2026 in Kraft getreten. Die meisten Regelungen gelten unmittelbar. Paragraf 14 Abs. 3 bis 5 tritt am 01.01.2030 in Kraft. Eine Evaluierung des KRITIS-Dachgesetztes soll es zudem bereits in 2 Jahren und nicht erst in 5 Jahren geben.
Stand 19.03.2026, mit dpa
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