Die Chancenkarte soll den Fachkräftemangel in Deutschland abmildern und tritt ab 1. Juni 2024 in Kraft.
Diese neue Art Visum erleichtert es qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland zur Arbeitssuche einzureisen – ohne festen Arbeitsvertrag.
Bewerberinnen und Bewerber müssen eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss sowie Deutsch- oder Englischkenntnisse und finanzielle Mittel für die Zeit des Aufenthalts nachweisen.
Fachkräfte fehlen in fast allen Branchen. Der Bedarf ist allgemein spürbar. Der Bundestag hat daher am 23. Juni 2023 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Dessen Regelungen treten seit November 2023 nach und nach in Kraft. Teil dieses Gesetzes ist die sogenannte Chancenkarte . Diese neue Visum-Variante ermöglicht Personen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland einzureisen, um sich hier eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen. Sie müssen dafür keinen festen Arbeitsvertrag vorweisen.
Die Chancenkarte tritt ab dem 1. Juni 2024 in Kraft, um den Zuzug von dringend benötigten Fachkräften zu fördern und so den Fachkräftemangel abzumildern. Die Chancenkarte bekommt, wer als Fachkraft anerkannt ist oder im dafür geschaffenen Punktesystem mindestens 6 Punkte erreicht.
Zu den Kriterien zählen unter anderem die Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und das Alter sowie mögliche mitziehende Lebens- oder Ehepartner. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthaltes gesichert ist, um diesen neuen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Einwanderung wichtig für Deutschland
Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2023 zeigt, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um Top-Talente zurückgefallen ist. Im Vergleich zu früheren Studien ist Deutschland bei hochqualifizierten Fachkräften aus dem Ausland in den vergangenen 3 Jahren um 3 Plätze auf den 15. Rang gesunken. Die Bedingungen hierzulande seien nicht schlechter geworden, sondern andere Länder besser, kommentiert die Bertelsmann-Stiftung das Ergebnis der Studie. Länder wie Neuseeland, Schweden und die Schweiz böten Fachkräften attraktivere Bedingungen als Deutschland.
Dabei funktioniert der Arbeitsmarkt in Deutschland schon seit Jahren in vielen Berufsfeldern nur dank Menschen mit ausländischen Wurzeln. Das teilte das Statistische Bundesamt Anfang März 2024 mit. Traditionell gibt es vor allem in Reinigungsberufen (60 Prozent) und in der Gastronomie (46 Prozent) überdurchschnittlich viele Erwerbstätige mit Einwanderungsgeschichte. Insgesamt hatte 2023 den Angaben der Wiesbadener Behörde zufolge ein Viertel aller Erwerbstätigen hierzulande im Alter von 15 bis 64 Jahren einen Migrationshintergrund.
Die wichtigsten Aspekte der Chancenkarte
- Mit der Chancenkarte können Personen aus Nicht-EU-Staaten für bis zu 1 Jahr nach Deutschland einreisen, um sich eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen.
- Voraussetzung ist eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss sowie Deutschkenntnisse auf Niveau A1 (wenig) oder Englischkenntnisse auf Niveau B2 (fließend oder besser).
- Die Chancenkarte erlaubt eine bis zu 2-wöchige Probearbeit oder eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche während der Arbeitssuche.
- Wer einen qualifizierten Job findet, kann die Chancenkarte um bis zu 2 weitere Jahre verlängern.
Das sind die Vorteile für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern
neue, schnellere und legale Einreise nach Deutschland
Chance, eine qualifizierte Teilzeit- oder Vollzeitstelle zu finden
Sicherung des Lebensunterhalts mit einem stabilen Einkommen
Möglichkeit zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
sofortige Arbeitserlaubnis nach erfolgreicher Bewerbung
ein Jahr Aufenthalt in Deutschland, mit Aussicht auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
Arbeitserlaubnis für Beschäftigungen bis zu 20 Stunden in der Woche
0Prozent der Erwerbstätigen
hatten 2023 einen Migrationshintergrund
Das sind die Vorteile für Unternehmen
Größere Bewerberzahl durch qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland
Vereinfachte rechtliche Rahmenbedingungen zur Einreise nach Deutschland
Kein Genehmigungsverfahren durch die Bundesagentur für Arbeit notwendig
Erleichterte Genehmigungsverfahren zum schnellen Arbeitseinstieg
Vertragsabschluss (bis zu 20 Stunden pro Woche zum Mindestlohn) mit potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern bereits vor Einreise möglich
Wichtige Chance für deutsche Wirtschaft
Die Einführung der Chancenkarte ist eine wesentliche Maßnahme zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Durch die erleichterte Einreise und Arbeitssuche für qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern könnte die deutsche Wirtschaft erheblich profitieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.
Das sind die häufigsten Fragen
1Was ist die Chancenkarte?
Bei dieser Visum-Variante handelt es sich um einen neuen Aufenthaltstitel, der es qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten ermöglicht, für bis zu 1 Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich hier eine Arbeitsstelle zu suchen. Dafür müssen sie noch keinen festen Arbeitsvertrag vorweisen.
2Wer kann die Chancenkarte beantragen?
Laut dem Auswärtigen Amt kann das Visum auf 2 Wegen erlangt werden: Drittstaatsangehörige, die eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation nachweisen und daher als Fachkräfte nach § 18 Abs. 3 AufenthG gelten, können die Chancenkarte ohne weitere besondere Voraussetzungen erhalten. Alle anderen müssen einen Hochschulabschluss ihres Landes, einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss (jeweils im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss nachweisen. Zudem sind entweder einfache deutsche (ab Niveau A1) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2) erforderlich.
3Wie funktioniert das Punktesystem?
Das Punktesystem bewertet Qualifikationen und Berufserfahrung. Je nach erreichter Punktzahl (mindestens 6 Punkte) können Fachkräfte ohne Arbeitsvertrag einreisen und sich bewerben.
4Was erlaubt die Chancenkarte während der Arbeitssuche?
Inhaber dürfen damit bis zu 2 Wochen zur Probe arbeiten, eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben und mehrere Probearbeitsverhältnisse eingehen.
5Wie läuft der Antrag ab?
Die Chancenkarte muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland oder bei der Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden. Sie bieten weitere Informationen und sind für die Erteilung zuständig. Dafür sind Nachweise zur Qualifikation, Sprachkenntnissen und finanziellen Sicherheit erforderlich.
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Stand 30.05.2024