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Kollegen feiern in einem Büro. Sie stoßen mit Sekt an.

Der große Büro-Guide: Was ist erlaubt?

Babys, Badelatschen, Bier
Ob Flipflops im Sommer, Babybesuch zwischendurch oder Musik am Schreibtisch – im modernen Büro ist vieles möglich, aber nicht alles unbedenklich. Arbeitsrecht, Hausrecht und Rücksicht auf Kolleginnen und Kollegen setzen den Rahmen. Unser Büro-Guide erklärt, was erlaubt ist, wo Vorsicht geboten ist und wie gutes Arbeitsklima gelingt.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Kleidung im Büro sollte gepflegt und angemessen sein – Flipflops, bauchfreie Tops oder auffällige Prints wirken schnell unprofessionell.

  • Alkohol ist nur zu besonderen Anlässen erlaubt; wer während der Arbeit trinkt, riskiert eine Abmahnung oder den Verlust des Unfallversicherungsschutzes.

  • Ob Babybesuch, Bürohund oder Duftkerze – Privates im Büro braucht Rücksprache und Rücksicht, damit das Miteinander funktioniert.

Willkommen im Büro 2025

Das Büro 2025 ist lockerer geworden: Sneaker statt Schlips, Hybrid statt Stempelkarte, Afterwork statt Kantinenbier. Gleichzeitig gelten weiterhin klare Grenzen – aus Rücksicht, wegen der Sicherheit oder schlicht, weil Ihr Arbeitgeber das Hausrecht hat. Heikel wird es immer dort, wo Lockerheit auf Arbeitsschutz, Produktivität oder das Wohlbefinden anderer trifft: Alkohol während der Arbeitszeit, sehr freie Kleidung, Haustiere, Babys im Großraum, Duftkerzen, laute Musik oder das „zu private“ Setting im Online-Meeting.

Ein einheitliches Bürogesetz gibt es nicht, wohl aber verbindliche Leitplanken. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers erlaubt es, bestimmte Verhaltensregeln festzulegen – etwa zu Kleidung, Hygiene oder Nutzung gemeinsamer Räume. Der Arbeitsschutz sorgt dafür, dass Sicherheit und Gesundheit Vorrang haben. Und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt alle vor Diskriminierung – auch indirekt, etwa wenn Kleidervorschriften einseitig formuliert sind.

Wie streng diese Regeln im Alltag wirken, hängt stark von Branche, Rolle und Unternehmenskultur ab. In Agenturen darf es leger zugehen, in der Finanzbranche oder Kanzleien ist Seriosität Pflicht. Zwischen diesen Polen bewegt sich das moderne Büro. Denn was in einem Team als sympathisch und locker gilt, kann im nächsten schon als unprofessionell wirken.

Sneaker, Shorts und Sakko: der Dresscode

Mode ist heute Ausdruck von Individualität, auch im Büro. Trotzdem endet die Freiheit dort, wo Sicherheit, Seriosität oder Rücksicht auf andere beginnen. Grundsätzlich darf Ihr Arbeitgeber eine angemessene Kleidung verlangen, insbesondere wenn Sie Kundinnen und Kunden begegnen oder das Unternehmen nach außen vertreten. Rechtsgrundlage ist das Weisungsrecht (Paragraf 106 GewO). Die Vorgaben müssen aber verhältnismäßig bleiben – das regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

In vielen modernen Büros gilt inzwischen: gepflegte Freizeitkleidung ist Standard. Jeans, T-Shirt oder Sneaker sind meist unproblematisch, solange sie ordentlich wirken. Heikel wird es bei Flipflops, sehr kurzen Hosen oder bauchfreien Oberteilen – nicht nur, weil sie unprofessionell wirken, sondern auch aus Arbeitsschutzgründen. Offene Schuhe können in manchen Umgebungen schlicht gefährlich sein.

Auch Düfte gehören zum Auftreten: Starkes Parfüm oder Aftershave sind nicht verboten, können aber Kolleginnen und Kollegen mit Allergien beeinträchtigen. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen aus Rücksichtnahme oder Gesundheitsgründen eingreifen. Dasselbe gilt für provokante T-Shirts mit politischen, religiösen oder sexistischen Aufdrucken – sie sind tabu, weil sie das Betriebsklima stören können.

Generell gilt überall der Grundsatz: gepflegt, respektvoll und der Situation angemessen. Wer unsicher ist, orientiert sich am Team oder an Kundenterminen und liegt damit fast immer richtig.

Ein Bier geht immer? Nicht ganz

Freitag, 16 Uhr: Der letzte Call ist vorbei, jemand öffnet eine Flasche Bier. In einigen Teams gehört das zum Feierabendgefühl.

Eine allgemeine „Null-Promille-Pflicht“ gibt es tatsächlich nicht. Grundsätzlich darf Ihr Arbeitgeber jedoch den Konsum einschränken oder ganz untersagen, etwa aus Gründen des Arbeitsschutzes (Werkstätten, Logistik) oder des Unternehmensimages (öffentlicher Dienst). In der Privatwirtschaft entscheidet die Unternehmenskultur. Manche Firmen erlauben ein gemeinsames Bier am Freitagnachmittag, andere haben eine klare „No-Alcohol-Policy“. Wichtig ist, dass der Genuss nicht zur Gefahr wird: Passiert ein Unfall unter Alkoholeinfluss, erlischt – selbst bei geringer Menge – der gesetzliche Unfallversicherungsschutz, wenn Alkohol ursächlich für einen Unfall war. Und wer nachweislich alkoholisiert arbeitet oder Kolleginnen und Kollegen belästigt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung.

Musik, Stimmung und Feiern

Lockerheit gehört zum modernen Arbeitsklima, doch auch sie braucht Grenzen. Musik am Arbeitsplatz ist erlaubt, solange niemand gestört wird und die Konzentration nicht leidet. In offenen Büros gilt: Kopfhörer statt Boxen. Für gemeinsame Playlists oder Hintergrundmusik braucht es das Einverständnis aller.

Bei Team- oder Firmenfeiern gilt: Solange sie vom Arbeitgeber organisiert oder finanziert werden, bleiben sie dienstliche Veranstaltungen, mit allen Pflichten und Rechten. Übermäßiger Alkoholkonsum, diskriminierende Sprüche oder unangemessene Fotos können auch hier arbeitsrechtliche Folgen haben. Wer an offiziellen Feiern teilnimmt, ist grundsätzlich unfallversichert, sofern das Ereignis anerkannt und die Teilnahme freiwillig ist.

Kurz gesagt: Ein Glas Bier oder Sekt ist in vielen Büros kein Problem – Verantwortung bleibt aber Pflicht. Gutes Benehmen, Rücksicht und Selbstkontrolle sind die beste Versicherung für ein faires Miteinander.

Baby auf dem Schoß, Hund unter dem Schreibtisch

Das Büro ist längst kein rein sachlicher Ort mehr. Persönliches fließt stärker ein – vor allem in kleineren Teams oder modernen Unternehmen mit offener Kultur. Trotzdem gilt: Die Arbeitsstätte ist kein Familien- oder Haustierersatz. Wer Baby, Hund oder andere private Themen in den Arbeitsalltag einbringt, sollte sich vorher absichern.

  • Babys am Arbeitsplatz

    Ein kurzer Besuch ist in vielen Büros gern gesehen, vor allem, wenn Kolleginnen oder Kollegen nach der Elternzeit zurückkehren. Anders sieht es aus, wenn das Kind regelmäßig mitgebracht werden soll. Dafür braucht es die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers. Rechtlich zählt das Kind nicht zu den versicherten Personen (Paragraf 2 SGB VII). Passiert etwas, haftet also weder Arbeitgeber noch Berufsgenossenschaft. Hinzu kommt: Babys schreien, brauchen Aufmerksamkeit und können Kolleginnen und Kollegen ablenken. Immer sinnvoll: vorher offene Rücksprache mit Vorgesetzten und Team halten.

  • Hunde im Büro

    Hier ist die Lage etwas klarer. Es gibt kein gesetzliches Verbot für Hunde am Arbeitsplatz. Aber: Ohne Zustimmung des Arbeitgebers dürfen Tiere grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Die rechtliche Grundlage ist hier das Weisungsrecht des Arbeitsgebers (Paragraf 106 GewO). In vielen Unternehmen, besonders in Agenturen oder Start-ups, sind „Office Dogs“ längst etabliert. Voraussetzung: Das Tier ist ruhig, stubenrein, geimpft und stört niemanden. Der Arbeitgeber muss außerdem für Hygiene- und Sicherheitsstandards sorgen (z. B. keine Tiere in Küchen- oder Produktionsbereichen). Wichtig: Allergien oder Ängste im Team haben Vorrang. Wer trotz Beschwerden anderer seinen Hund weiter mitbringt, riskiert eine Abmahnung.

  • Private Dinge in Maßen

    Auch andere persönliche Themen, sei es private Post, Online-Shopping oder Handynutzung, sind im Büro nicht verboten, aber begrenzt. Eine private Nachricht zwischendurch ist okay, ständiges Scrollen oder Bestellen während der Arbeitszeit nicht. Arbeitgeber dürfen Internetnutzung regeln oder einschränken, solange die Privatsphäre gewahrt bleibt (BAG, 2006 – 5 AZR 535/05).

Gerüche, Geräusche, Genervte: kleine Dinge mit großem Effekt

Kaum ein Thema sorgt im Büro für so viele unterschwellige Konflikte wie Gerüche und Geräusche. Dabei geht es selten um bösen Willen, sondern um Wahrnehmung und Rücksicht. Was für die eine angenehm ist, kann für den anderen kaum erträglich sein, besonders in Großraumbüros, in denen sich viele Menschen Raum, Luft und Akustik teilen.

  • Essen im Büro

    Grundsätzlich dürfen Beschäftigte ihr Essen selbst mitbringen und im Büro verzehren. Allerdings gilt: Der Arbeitsplatz ist kein Esszimmer. Wer regelmäßig stark riechende Speisen wie Fisch, Knoblauchgerichte oder Döner in der Mikrowelle erhitzt, verstößt zwar gegen kein Gesetz, kann aber eine Abmahnung riskieren, wenn sich Kolleginnen oder Kollegen dauerhaft beschweren und die Arbeitsatmosphäre leidet. In Küchen- oder Aufenthaltsbereichen kann der Arbeitgeber Hausregeln aufstellen, etwa „bitte keine Speisen mit starkem Geruch“. Rechtlich gedeckt ist das über das Direktionsrecht (§ 106 GewO). Auch Sauberkeitspflichten gehören dazu: Lebensmittelreste im Kühlschrank oder am Arbeitsplatz können hygienische Probleme verursachen und sind kein Kavaliersdelikt, wenn sie regelmäßig vorkommen.

  • Düfte, Parfüm und Raumklima

    Raumdüfte, Duftkerzen oder starkes Parfüm gehören zu den sensibelsten Reizthemen im Büro. Rechtlich gesehen darf der Arbeitgeber Maßnahmen zum Gesundheitsschutz treffen (Paragraf 3 und Paragraf 5 ArbSchG). Wenn etwa Mitarbeitende auf Duftstoffe allergisch reagieren oder Kopfschmerzen bekommen, kann die Nutzung bestimmter Produkte untersagt werden. Auch das Rauchen in Büroräumen ist seit 2007 weitgehend verboten – inklusive E-Zigaretten. Ausnahmen sind nur in klar gekennzeichneten Raucherräumen erlaubt. Viele Unternehmen führen ergänzende Regelungen ein, um auch Außenbereiche fair zu gestalten (zum Beispiel Pausenregelung, Mindestabstand zu Eingängen oder festgelegte Raucherzonen).

  • Geräusche, Gespräche und Musik

    Telefonate, laute Stimmen oder Musik ohne Kopfhörer sind typische Stressquellen. Deshalb ist der Arbeitgeber verpflichtet, Lärm zu vermeiden, soweit er „gesundheitlich beeinträchtigt“. Für konzentrierte Tätigkeiten empfiehlt die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.7), dass der Beurteilungspegel 55 dB(A) nicht überschreiten soll. Dauerhaft laute Geräuschkulisse kann die Konzentration mindern und Kopfschmerzen auslösen. Arbeitnehmende sind ebenfalls in der Pflicht: Wer Musik hören möchte, sollte Kopfhörer nutzen und Rücksicht auf Besprechungen nehmen. Gleiches gilt für private Gespräche – sie sind erlaubt, solange sie den Arbeitsfluss anderer nicht stören.

Digital, aber bitte professionell

Ob aus dem Homeoffice, im Zug oder vom Konferenzraum aus – digitale Meetings gehören längst zum Arbeitsalltag. Sie haben vieles erleichtert, gleichzeitig aber neue Fragen aufgeworfen.

  • Kamera an – oder lieber aus?

    Eine pauschale „Kamera-an-Pflicht“ besteht rechtlich nicht. Allerdings kann der Arbeitgeber über das Weisungsrecht (Paragraf 106 GewO) festlegen, dass in bestimmten Situationen, etwa Kundengesprächen oder internen Präsentationen, die Kamera zu nutzen ist. Ein dauerhaft ausgeschaltetes Bild wird von vielen als unhöflich empfunden, vor allem in kleinen Teams. Eine gute Lösung ist Transparenz: Wer gerade technische Probleme hat, in ungünstiger Umgebung sitzt oder aus Datenschutzgründen seine Privatsphäre im Homeoffice schützen will, sollte das kurz ansprechen. Das signalisiert Respekt und schafft Vertrauen.

  • Kleidung und Umfeld

    Auch im digitalen Raum gelten dieselben Maßstäbe wie im Büro. Jogginghose unter dem Schreibtisch ist Privatsache – solange sie niemand sieht. Doch sobald die Kamera läuft, ist gepflegte Kleidung erwartbar. Das gilt auch für Hintergrund und Umgebung: Trockengestelle, ungemachte Betten oder private Poster lenken ab und wirken unprofessionell. Viele Plattformen bieten virtuelle Hintergründe an – diese sollten neutral und ruhig sein, nicht übertrieben oder verspielt.

  • Verhalten im Meeting

    Essen, Trinken oder Tippen während des Gesprächs kann stören – vor allem, wenn das Mikro nicht stummgeschaltet ist. Wer in Videokonferenzen multitaskt oder parallel chattet, riskiert, unaufmerksam zu wirken. Besser: Kamera an, Mikro aus, Blickkontakt halten. Auch digitale Höflichkeit zählt: andere ausreden lassen, Handheben-Funktionen nutzen, bei Unterbrechungen entschuldigen. Und: Kein Screenshot ohne Zustimmung! Das kann gegen Datenschutzrecht verstoßen (Art. 6 DSGVO).

  • Chat, Emojis und Reaktionen

    Emojis und Reaktionen können die Stimmung auflockern, sollten aber sparsam eingesetzt werden, besonders in formellen Terminen. Ein „Daumen hoch“ in einem Team-Call kann motivierend wirken, ein „Grinsen“ im Kundengespräch dagegen schnell unpassend.

  • Technik und Pünktlichkeit

    Digitale Professionalität beginnt mit Zuverlässigkeit: rechtzeitig einloggen, Kamera und Ton testen, Präsentationen vorab öffnen. Technische Probleme passieren, aber wer vorbereitet ist, wirkt trotzdem souverän. Arbeitgeber sind verpflichtet, die nötige Ausstattung bereitzustellen (Paragraf 618 BGB), doch die Handhabung liegt bei den Beschäftigten.

Zu nah ist zu nah

Nähe, Smalltalk, Kollegialität – all das gehört zum Büroalltag. Doch wo Herzlichkeit endet und Grenzüberschreitung beginnt, ist nicht immer klar. Gerade in Zeiten zunehmender Sensibilität für persönliche Grenzen ist ein bewusster Umgang mit Nähe, Körperkontakt und Privatem wichtiger denn je.

  • Körperkontakt im Büro

    Begrüßung mit Handschlag, Schulterklopfen nach erfolgreichem Projekt oder Umarmung zur Verabschiedung: Viele Gesten sind freundlich gemeint, können aber ungewollt unangenehm wirken. Maßgeblich ist immer das Einverständnis der anderen Person. Seit der Reform des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Paragraf 3 Abs. 4 AGG) wird belästigendes Verhalten, das die Würde anderer verletzt, ausdrücklich sanktioniert. Eine wiederholte, unerwünschte körperliche Annäherung, auch wenn sie nicht sexuell gemeint ist, kann als Belästigung gelten. Arbeitgeber müssen einschreiten, um solche Vorfälle zu unterbinden und Betroffene zu schützen. Eine gute Faustregel: Körperkontakt nur dann, wenn er klar erwünscht oder situativ selbstverständlich ist – etwa ein Handschlag im Kundengespräch. Alles andere besser verbal ausdrücken.

  • Kommentare zum Äußeren – lieber lassen

    Gut gemeinte Bemerkungen über das Aussehen anderer können verletzen, selbst wenn sie positiv klingen. Ein „Du hast aber abgenommen!“ oder „Sie sehen heute müde aus“ ist nicht automatisch ein Kompliment. Manche Menschen möchten nicht, dass ihr Körper, ihr Gewicht oder ihr Erscheinungsbild zum Gesprächsthema wird. Auch vermeintlich harmlose Sätze wie „Ohne Make-up siehst du so anders aus“ oder „Du bist aber blass heute“ greifen in die persönliche Sphäre ein. Der Grundsatz lautet: Aussehen ist Privatsache. Im Büro zählt Respekt und der zeigt sich auch darin, dass Kolleginnen und Kollegen nicht auf ihr Äußeres reduziert werden. Wer Anerkennung ausdrücken möchte, kann stattdessen Verhalten oder Leistung loben: „Ihre Präsentation war wirklich stark“ kann wertschätzender wirken als optische Komplimente.

  • Private Themen und persönliche Fragen

    Im Büro werden Freundschaften geschlossen, doch nicht alle möchten Privates teilen. Fragen nach Familienplanung, Partnerschaft oder gesundheitlichen Themen sind sensibel und im Zweifel tabu. Besonders Vorgesetzte sollten Zurückhaltung üben, um Machtgefälle nicht zu verstärken. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt Beschäftigte davor, mehr preisgeben zu müssen, als sie wollen. Dazu zählt auch der Umgang mit Fotos: Niemand darf ohne Zustimmung abgebildet oder in internen Chats geteilt werden (Art. 6 DSGVO).

Die Deko: zwischen individuellem Ausdruck und allgemeiner Ablenkung

Ob Pflanzen, Urlaubsbilder oder kleine Figuren auf dem Monitor: Persönliche Gegenstände gehören für viele zum Wohlfühlen am Arbeitsplatz dazu. Sie machen den Schreibtisch individueller, schaffen Vertrautheit und können sogar die Motivation steigern. Dennoch gibt es Grenzen, die sich aus Rücksicht, Neutralität und Sicherheit ergeben.

Wie viel Individualität ist erlaubt?

Grundsätzlich dürfen Beschäftigte ihren Arbeitsplatz nach eigenem Geschmack gestalten, solange sie weder Arbeitsabläufe stören noch andere beeinträchtigen. Das gilt sowohl für Schreibtische als auch für offene Büroflächen. Rechtlich stützt sich das auf das eingangs erwähnte Hausrecht des Arbeitgebers, der festlegen darf, was gestattet ist. Typische Regelungen: keine brennenden Kerzen, keine stark duftenden Pflanzen, keine Objekte auf Fluchtwegen. Auch bei Wanddekorationen darf der Arbeitgeber Vorgaben machen – insbesondere, wenn Kundinnen und Kunden die Räume betreten.

  • Politische, religiöse und provokante Inhalte

    Dekoration ist Ausdruck der Persönlichkeit, darf aber nicht zur Demonstration persönlicher Überzeugungen werden. Politische Parolen, religiöse Symbole oder satirische Poster sind im privaten Rahmen erlaubt, im Büro jedoch heikel. Sie können als parteiisch oder diskriminierend empfunden werden. Viele Betriebe legen daher Wert auf Neutralität am Arbeitsplatz – vor allem dort, wo unterschiedliche Weltanschauungen aufeinandertreffen. Das schützt das Arbeitsklima und beugt Konflikten vor.

  • Persönliche Gegenstände und gemeinsamer Raum

    Ob Familienfoto, Souvenir oder Lieblingspflanze: Erlaubt ist, was nicht überhandnimmt. Der Schreibtisch bleibt Arbeitsplatz, kein Wohnzimmer. In offenen Büros gilt besondere Rücksicht: Persönliche Gegenstände sollten diskret platziert und regelmäßig gereinigt werden. Auch Ordnung zählt: Lebensmittel, Dekoartikel oder Papierstapel dürfen keine Brandlast oder Stolpergefahr darstellen. Wer regelmäßig Besuch von Kundinnen oder Kunden hat, sollte zudem darauf achten, dass der Arbeitsplatz professionell wirkt.

Büroalltag mit Herz und Haltung

Das moderne Büro ist kein Ort starrer Regeln, sondern ein Raum des Miteinanders. Ob Flipflops, Feierabendbier oder Familienfoto: Erlaubt ist vieles, solange Rücksicht, Sicherheit und Professionalität gewahrt bleiben. Wer aufmerksam mit den eigenen Freiheiten umgeht und sensibel auf andere reagiert, schafft die beste Grundlage für das, was kein Paragraf je garantieren kann: ein wirklich gutes Arbeitsklima.

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Stand: 27.10.2025

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