In der Bilanz müssen das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und unterteilt werden. Das Gesamtvermögen eines Unternehmens setzt sich dabei aus dem Umlauf- und dem Anlagevermögen zusammen. Die Buchhaltung muss diese auf der Aktivseite der Bilanz dokumentieren.
Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände, die das Unternehmen langfristig besitzt, zum Beispiel Bürogebäude und Produktionsmaschinen.
Im Gegensatz dazu gehören zum Umlaufvermögen Gegenstände, die kurzfristig im Unternehmen verbleiben, zum Beispiel Rohstoffe, mit denen ein Unternehmen ein Produkt herstellt, das dann verkauft wird.
Ob ein Vermögensgegenstand zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehört, spielt beim Buchen von Geschäftsvorfällen eine entscheidende Rolle.
Für das Unternehmen selbst ist das Anlagevermögen wichtig, um seiner Geschäftstätigkeit nachzugehen, wirtschaftlich handeln und investieren zu können. So braucht es beispielweise bestimmte Maschinen, um die Produkte herzustellen, die es verkauft. Das Anlagevermögen hat zudem Einfluss auf die Berechnung des Unternehmenswerts.
Für Investorinnen und Investoren sowie Kreditgeber kann ein ausreichend hohes Anlagevermögen die Sicherheit erhöhen. Je nach Art der Vermögensgegenstände kann das unter anderem zur Folge haben, dass das Unternehmen einfacher und günstiger Kredite aufnehmen kann. Je nachdem, welche Vermögensgegenstände das Anlagevermögen bilden, kann ein sehr hohes Anlagevermögen andererseits aber auch einen Hinweis auf hohe Kosten geben, etwa für die Wartung von Maschinen.
In den meisten Fällen lässt sich relativ leicht bestimmen, was zum Anlagevermögen eines Unternehmens zählt. Dazu gehören alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, langfristiger im Unternehmen zu bleiben. Als ungefährer Richtwert fallen unter das Anlagevermögen alle Vermögensgegenstände, die länger als ein Jahr im Betrieb verbleiben. Dazu können zum Beispiel gehören:
Laut Handelsgesetzbuch (HGB) § 266 muss das Anlagevermögen in der Bilanz auf der Aktivseite (linke Seite) festgehalten werden. Dafür gibt es drei unterschiedliche Posten:
Die Berechnung des Anlagevermögens ist dann mit folgender Formel möglich:
Immaterielle Vermögenswerte + Sachanlagen + Finanzanlagen = Anlagevermögen
Hinweis: Außerdem lässt sich das Anlagevermögen in abnutzbare und nicht abnutzbare Anlagevermögen unterteilen. Abnutzbar sind alle Vermögensgegenstände, die an Wert verlieren, zum Beispiel Firmenwagen. Nicht abnutzbar sind hingegen zum Beispiel Grundstücke.
Ziehen Sie vom Gesamtvermögen des Unternehmens das Anlagevermögen ab, erhalten Sie das Umlaufvermögen. Dazu gehören alle Vermögensgegenstände, die kurzfristiger im Unternehmen verbleiben. Auch diese gehören in der Bilanz auf die Aktivseite. Dafür gibt es vier unterschiedliche Posten: