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Ein gedeckter Tisch in einem Restaurant.

Reserviert aber nicht erschienen? Das kann teuer werden

Wann Gebühren rechtens sind
Was bei Hotels längst gilt, wird auch in Restaurants und Salons zur Regel: Wer einen Termin nicht absagt und dennoch fernbleibt, riskiert eine Strafgebühr. Wann das erlaubt ist, wie hoch sie ausfallen darf – und wie Sie Ärger vermeiden.

Strafgebühren – Das steckt hinter dem „Trend“

Nicht abgesagte Termine verursachen wirtschaftliche Schäden. Ein leerer Tisch im Restaurant oder ein unbesetzter Behandlungsstuhl bedeutet: kein Umsatz, aber dennoch Kosten.

In Arztpraxen entstehen zwar keine „Umsatzausfälle“ im klassischen Sinn. Doch auch hier blockieren versäumte Termine wertvolle Zeit – für andere Patientinnen und Patienten ebenso wie für das Praxismanagement.

Um sich gegen Verluste durch Fernbleiben abzusichern, greifen immer mehr Anbieter auf Vorkehrungen wie Anzahlungen, Kreditkartenpflicht oder pauschale Ausfallgebühren zurück. Digitale Plattformen machen solche Systeme einfacher umsetzbar, bis hin zur automatischen Abbuchung.

Kurzum: Wer reserviert, verpflichtet sich immer häufiger auch zur Zahlung.

Was ist erlaubt? – Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Ob ein Unternehmen eine Ausfallgebühr verlangen darf, hängt davon ab, ob ein verbindlicher Termin besteht und wie er rechtlich abgesichert wurde.

Dienstleistungsverträge mit Ausfallklausel

Viele Terminvereinbarungen gelten juristisch als Dienstverträge. Wird eine gebuchte Leistung nicht rechtzeitig abgesagt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Ausfallentschädigung verlangt werden (§ 615 BGB). Voraussetzung: Die Gebühr wurde vorab klar kommuniziert, etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), und bleibt in ihrer Höhe angemessen. Überzogene Pauschalen sind nicht zulässig.

Sonderfall Arztpraxis

Auch in medizinischen Einrichtungen sind Gebühren möglich, etwa bei individuell geblockten Behandlungszeiten. Der Bundesgerichtshof hat solche Forderungen grundsätzlich erlaubt. In der Praxis ist die Umsetzung jedoch selten, da der Ausfall konkret nachgewiesen werden muss.

Unverbindliche Buchungen ohne Anspruch

Wurde kein klarer Vertrag geschlossen, etwa bei spontanen Reservierungen ohne Datenhinterlegung, besteht in der Regel keine rechtliche Grundlage für eine Gebühr. Auch bei kostenlosen Angeboten oder offenen Veranstaltungen hat ein Nichterscheinen meist keine Folgen.

Wie verschiedene Branchen mit Fernbleiben umgehen

Gastronomie

In gehobenen Restaurants oder Großstädten ist es üblich, bei der Buchung eine Kreditkarte zu hinterlegen. Wer nicht erscheint oder zu spät absagt, zahlt eine pauschale Gebühr, oft zwischen 25 und 100 Euro oder pro Person. Die genauen Bedingungen und Stornofristen (häufig 12 bis 48 Stunden) sind meist klar im Buchungsprozess ersichtlich. Andere Lokale verzichten auf technische Absicherung und vertrauen weiterhin auf die Verlässlichkeit ihrer Gäste.

Gesundheitswesen

Arztpraxen verlangen nur selten Vorauszahlungen. Grundsätzlich dürfen sie jedoch bei bestimmten individuell reservierten Leistungen eine Ausfallgebühr berechnen, sofern sie ihre Patientinnen und Patienten darüber vorab informiert haben. Meist wird auf Erinnerungssysteme gesetzt, zum Beispiel per SMS oder E-Mail.

Friseursalons und Kosmetikstudios

In der Beauty-Branche sind feste Ausfallgebühren inzwischen weit verbreitet, besonders bei langen oder kostenintensiven Behandlungen. Viele Studios verlangen bei der Buchung eine Anzahlung oder bestätigen Termine nur nach Rückmeldung. Wichtig bleibt: Eine nachträgliche Forderung ist auch bei ihnen nur durchsetzbar, wenn die Bedingungen vorher klar vereinbart wurden.

Das passiert, wenn Sie nicht zahlen

Liegt eine wirksam vereinbarte Ausfallgebühr vor, können Anbieter die Forderung geltend machen, meist zunächst per Rechnung.

Reagieren Sie nicht, folgen Mahnungen, eventuell Inkasso oder eine Klage. Das lohnt sich für die meisten Betriebe jedoch nur bei klarer Rechtslage und nachvollziehbaren Nachweisen, etwa einer schriftlichen Reservierungsbestätigung mit Stornobedingungen.

Viele kleinere Anbieter verzichten auf juristische Schritte – aus pragmatischen Gründen. Wer mehrfach nicht erscheint, muss aber mit einer Ablehnung künftiger Reservierungen rechnen.

Auch kurzfristige Absagen können helfen: Selbst wenn eine Frist überschritten wurde, zeigen sich viele Betriebe kulant, wenn der Platz noch vergeben werden kann. Wer anruft oder eine Nachricht schickt, erspart sich oft die Gebühr – und hilft dem Unternehmen.

Und im Ausland? So gehen andere Länder mit No-Shows um

In vielen Ländern sind verbindliche Reservierungen längst Alltag, inklusive klarer Konsequenzen bei Nichterscheinen.

In den USA und Großbritannien ist es üblich, bei Restaurantbuchungen über Plattformen wie OpenTable eine Kreditkarte zu hinterlegen. Bei Fernbleiben wird automatisch eine Gebühr abgebucht. Die Höhe ist vorab einsehbar und rechtlich abgesichert.

Auch in Frankreich sind Ausfallgebühren verbreitet, etwa bei medizinischen Terminen, die über Doctolib gebucht werden. Ärztinnen und Ärzte machen so auf die Verantwortung bei Terminbuchungen mit einer vergleichsweise geringen Gebühr aufmerksam.

Für Reisende gilt: Informieren Sie sich vorab über Stornoregeln und Zahlungsbedingungen. So vermeiden Sie Missverständnisse und mögliche Zusatzkosten.

Tipps für den Alltag

  • Stornobedingungen prüfen: Achten Sie bei der Buchung auf Fristen und mögliche Gebühren.
  • Zahlungspflicht erkennen: Kreditkarte hinterlegen oder Anzahlung leisten bedeutet meist verbindliche Buchung.
  • Erinnerungen aktivieren: Viele Plattformen erinnern per Mail oder SMS. Das schützt vor Vergessen.
  • Rechtzeitig absagen: Auch kurzfristig lohnt sich ein Anruf. Oft wird dann auf Gebühren verzichtet.
  • Konto im Blick behalten: Prüfen Sie Abbuchungen regelmäßig und legen Sie bei unklaren Forderungen rechtzeitig Widerspruch ein.
  • Reservierung aktiv bestätigen: Melden Sie sich im Restaurant beim Personal, auch wenn der Tisch offensichtlich frei ist. Wer sich still hinsetzt, riskiert im Zweifel eine No-Show-Gebühr, weil der Besuch nicht registriert wurde.
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Stand: 21.05.2025

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