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junge lächelnde Frau gibt einer zweiten Person die Hand.

Winterzeit, Weltspartag, Wärmecheck: Was sich jetzt ändert

Neuigkeiten im Oktober
Wenn die Tage kürzer werden, rücken Alltag, Geld und Vorsorge wieder stärker in den Blick. Im Oktober heißt es: Uhren zurückdrehen, Hecken schneiden und den Heizverbrauch im Auge behalten. Auch bei wichtigen Vorsorgedokumenten und beim Verbraucherschutz gibt es Neues.
Stand:24. September 2026

Eine Stunde mehr Schlaf: zurück in die Winterzeit

Für viele fühlt es sich an wie ein Geschenk. Eine Stunde länger schlafen. In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober heißt es wieder: Uhren zurück! Um 3.00 Uhr morgens wird die Zeit auf 2.00 Uhr gestellt.

Aber wie immer gilt: Bitte die Umstellung bei Geräten prüfen, die die Zeit nicht automatisch anpassen, wie der Backofen, die Mikrowelle oder das Auto. Sonst leben Sie plötzlich in zwei verschiedenen Zeitzonen.

Weltspartag: Ein guter Zeitpunkt für den Finanzcheck

Der Weltspartag fällt in diesem Jahr auf Freitag, den 30. Oktober. Der Anlasstag eignet sich jedes Jahr besonders gut für einen persönlichen Finanzcheck: Passt mein Sparen noch zu meinem Leben?

Diese Aspekte helfen beim Sortieren:

  • Sparrate anpassen

    Prüfen Sie, ob Ihre monatliche Sparrate noch zu Einnahmen, Fixkosten und aktuellen Vorhaben passt. Steigende Ausgaben, ein Umzug, Elternzeit oder ein größerer Urlaub können gute Gründe sein, den Dauerauftrag anzupassen. Vielleicht hat sich aber auch ein beachtliches Polster auf Ihrem Konto gesammelt? Lassen Sie Ihr Geld auch für sich arbeiten. Schon kleine Beträge, die regelmäßig zur Seite gehen, schaffen über die Zeit spürbaren Spielraum.

  • Reserve auffüllen

    Auch die Reserve für Unerwartetes verdient einen Blick. Geht die Waschmaschine kaputt, steht eine Reparatur an oder fällt Einkommen kurzfristig weg, hilft Geld, das schnell verfügbar ist. Wie groß dieser Puffer sein sollte, hängt vom persönlichen Alltag ab: Wer etwa Wohneigentum besitzt oder allein für den Haushalt aufkommt, braucht meist mehr Reserve als jemand mit niedrigen festen Ausgaben.

  • Ziele sortieren

    Urlaub, Wohnung oder Altersvorsorge brauchen jeweils einen anderen Zeithorizont. Für Wünsche in den kommenden Jahren eignen sich andere Wege als für Vorhaben, die erst weit in der Zukunft liegen. Damit verbunden sind dann oft auch unterschiedliche Spar- und Anlagelösungen.

  • Freistellungsauftrag prüfen

    Verteilen Sie ihn so auf Bank und Depot, dass Kapitalerträge möglichst vollständig berücksichtigt werden.

Es muss nicht gleich ein großer Finanzplan sein. Oft genügt es, eine Sparrate nachzujustieren oder ein Ziel neu zu priorisieren. Wir haben ihn jede Menge hilfreiche Inhalte zum Thema zusammengestellt. So wird aus dem Weltspartag ein guter Start für mehr Überblick.

Heizperiode: Jetzt den Verbrauch im Blick behalten

Mit den kühleren Herbsttagen beginnt in vielen Haushalten wieder die Heizsaison. Zum Start lohnt ein kurzer Rundgang durch die Wohnung: Heizkörper frei räumen, entlüften und richtig einstellen. Schon kleine Handgriffe helfen dabei, Wärme gezielter zu nutzen. Mit unseren Tipps können Sie Ihre Heizkosten senken. Notieren Sie sich zudem den Zählerstand und vergleichen Sie Ihren monatlichen Abschlag mit dem bisherigen Verbrauch. So erkennen Sie frühzeitig, ob eine Nachzahlung drohen könnte.

Wichtige Entscheidungen für den Ernstfall jetzt auch digital hinterlegen

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sollten nicht nur ausgefüllt, sondern im Ernstfall auch rasch auffindbar sein. Im Zentralen Vorsorgeregister können ab 1. Oktober auch digitale Abschriften solcher Dokumente hinterlegt werden. Ärztinnen, Ärzte und Betreuungsgerichte sehen dann nicht nur, dass eine Verfügung existiert, sondern können sie direkt einsehen.

Den Upload nehmen Betroffene nicht selbst vor. Dafür sind verifizierte Stellen vorgesehen, etwa Notarinnen, Notare oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wer seine Vorsorge bereits geregelt hat, kann dort nachfragen, ob eine digitale Hinterlegung sinnvoll ist.

Alkoholverbot: Am Bahnhof bleibt die Flasche zu

Die Deutsche Bahn führt schrittweise ein Alkoholkonsumverbot bis zum 15. Oktober an rund 5.400 Bahnhöfen ein. Im gesamten Bahnhofsbereich sowie auf den Bahnsteigen ist trinken alkoholischer Getränke dann nicht mehr erlaubt. Die Bahn will damit das Sicherheitsgefühl für Fahrgäste und Beschäftigte verbessern und die Sauberkeit erhöhen.

Für Reisende bedeutet das: Wer trotzdem Alkohol trinkt, muss mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot folgen. Alkoholische Getränke können zwar weiterhin an Bahnhofsshops und Kiosken gekauft werden. Sie sollten aber verschlossen transportiert und frühestens im Zug konsumiert werden.

Herbstschnitt: Ab jetzt darf die Heckenschere wieder ran

Ab dem 1. Oktober endet die Schonzeit für Hecken, Sträucher und Gehölze. Bis Ende Februar dürfen sie wieder kräftig zurückgeschnitten oder entfernt werden. Zwischen März und September schützt das Bundesnaturschutzgesetz mit dem Verbot vor allem brütende Vögel und andere Tiere.

Trotzdem gilt: Schauen Sie vor dem Schnitt genau hin. Auch im Herbst können noch Tiere in dichtem Bewuchs Schutz suchen. Wer nur behutsam formt und pflegt, darf dies grundsätzlich auch außerhalb der Schonzeit tun. Nester und Lebensräume bleiben jedoch tabu.

Weniger PFAS in Kleidung, Kosmetik und Brandschutzgeräte

Ob Regenjacke, Pizzakarton oder Hautpflegeprodukt: PFAS (steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) werden wegen ihrer wasser-, fett- und hitzeabweisenden Eigenschaften in vielen Alltagsprodukten eingesetzt. Da sie in der Umwelt kaum abgebaut werden, sind sie auch als „Ewigkeitschemikalien“ bekannt. Einige dieser Stoffe stehen zudem im Verdacht, gesundheitliche Risiken zu bergen.

Ab dem 10. Oktober 2026 gelten in der EU neue Beschränkungen für die PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Schuhe, Lederwaren, Lebensmittelkontaktmaterialien, Kosmetika und Imprägniermittel. Für PFHxA und verwandte Stoffe gelten dann konkrete Grenzwerte; in vielen Fällen müssen Hersteller auf andere Beschichtungen und Rezepturen ausweichen. Ein vollständiges Verbot sämtlicher PFAS ist damit jedoch nicht verbunden.

Auch bei PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen gelten ab Oktober 2026 weitere Einschränkungen, insbesondere dürfen bestimmte Schaumlöscher dann nicht mehr verkauft oder nachgefüllt werden. Für Betriebe und Unternehmen heißt das: Sie sollten ihre vorhandenen Geräte prüfen und gegebenenfalls auf PFAS-freie Alternativen umstellen.

Was die EZB entscheidet, kann bei Zinsen nachwirken

Am 29. Oktober berät die Europäische Zentralbank (EZB) über die weitere Entwicklung der Leitzinsen. Ob diese erneut angehoben, hängt vor allem von der Inflation ab.

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