Ja. Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket für Unternehmen beschlossen, die von den Folgen des Ukraine-Kriegs betroffen sind.
Unter anderem sollen Unternehmen, die mehr als doppelt so hohe Energiekosten haben, unter den abreißenden Lieferketten leiden oder durch die Abkopplung von Russland in Not geraten sind, von dem Hilfspaket profitieren, teilte das „Handelsblatt“ mit.
Die Unterstützung wird der Wirtschaft voraussichtlich ab 1. Juni zur Verfügung stehen.
Das Paket beinhaltet nach Angaben des „Handelsblatts“ erweiterte Bürgschaftsprogramme, ein Zuschussprogramm für durch hohe Energiekosten gebeutelte Firmen, Liquiditätshilfen an den Terminmärkten und ein Kreditprogramm der staatlichen KfW-Förderbank. Eigenkapitalinstrumente hingegen sollen noch geprüft werden.
Aus der Krise ergeben sich gerade zwei große Möglichkeiten: Kriegsgeflüchtete suchen ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Und deutsche Unternehmen haben in Zeiten des Fachkräftemangels eine echte Chance auf neues Personal. Tatsächlich ist der Bedarf enorm: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung machte im letzten Quartal 2021 knapp 1,7 Millionen offene Arbeitsstellen in Deutschland aus.
Die beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen, vor allem die hohe Motivation vieler Geflüchteter aus der Ukraine sind ein Potenzial, das deutsche Unternehmen gern nutzen wollen. Doch bis interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer mit geflüchteten Arbeitssuchenden zusammenkommen, stellen sich einige Fragen: Welche Chancen kann der deutsche Arbeitsmarkt den Menschen aus der Ukraine bieten? Was müssen Unternehmerinnen und Unternehmer wissen? Ein Überblick über die wichtigsten To-dos.
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Integration nicht allein bewältigen. Die zentrale Ausländerbehörde des jeweiligen Bundeslandes ist die beste Ansprechpartnerin: Sie berät nicht nur, sondern leitetet auch die erforderlichen Verfahren ein – übrigens auch für Ehepartnerinnen und -partner und minderjährige Kinder der Fachkraft.
Darüber hinaus gibt es auch andernorts Hilfe, beispielsweise:
Vorübergehend sind Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine vom erforderlichen Aufenthaltstitel befreit worden – um ihnen Zeit zu geben, erst einmal anzukommen. Wird die Erlaubnis nach dem 23. Mai 2022 doch noch notwendig, könnten sie einen normalen Aufenthaltstitel schon jetzt beantragen . Mit einem Aufenthaltstitel haben Ausländer freien Zugang zum Arbeitsmarkt – für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis. Eine Beschäftigung ist dann uneingeschränkt möglich, ohne sich weiter mit den Behörden abstimmen zu müssen. Für das monat-liche Gehalt müsste, sofern nicht vorhanden, ein Konto eingerichtet werden. Das kann zum Beispiel ein Konto bei einer Sparkasse sein. Infos finden Sie bei uns auf Deutsch und Ukrainisch.
Hinweis:
Arbeitgebern wird empfohlen, dass die Fachkräfte zeitnah berufsbezogene Deutschsprachkurse besuchen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis ist das problemlos möglich.
Ja, denn schon am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Ein schneller und unkomplizierter Aufnahmeprozess der Menschen aus der Ukraine ist in diesen Zeiten auch wichtig, denn die Bereitschaft zum Arbeiten ist längst da.Wollen Arbeitgeber die Geflüchteten in Form eines Praktikums, einer Ausbildung oder einer regulären Beschäftigung anstellen, können sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Benötigt wird eine Vollmacht der Fachkraft und eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde. Es verkürzt die Dauer der Anerkennung auf zwei Monate. Die Gebühr beträgt 411 Euro.
Bis zur endgültigen Entscheidung kann auch eineFiktionsbescheinigung beantragt werden. Diese überbrückt das Aufenthaltsrecht, gestattet aber eine sofortige Erwerbstätigkeit. Die Beschäftigung durch die Ausländerbehörden muss übrigens auch erlaubt werden, wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht.
Hier sind die Ansprechpartner in den jeweiligen Bundesländern zu finden.
Für Arbeitnehmerinnen und -nehmer aus dem Ausland gelten dieselben Regeln wie für inländische Beschäftigte – also auch dieselben Rechte und Pflichten. Zur offiziellen Beschäftigungsverordnung zählen auch zwischenstaatliche Vereinbarungen wie Sozialversicherungsabkommen, hier gibt es Informationen zum Deutsch-ukrainischen Sozialversicherungsabkommen.
Hinweis:
Notwendig sind auch für Ukrainerinnen und Ukrainer die fünf relevanten Versicherungen in Deutschland: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung. Hier gibt es Infos über gesetzliche Krankenversicherungen und das deutsche Sozialversicherungssystem.
Neben der Agentur für Arbeit und den bekannten Online-Stellenangeboten bieten sich indes viele Möglichkeiten für Unternehmer Arbeitsportale und Jobbörsen zu nutzen. Einige, wie Job Aid Ukraine oder UA Talents haben sich auf die Geflüchteten spezialisiert und boomen regelrecht. Veröffentlichen Sie Ihre Suche auch auf Plattformen wie Workeer oder Jobs4refugees.
Der Hochschulabschluss muss in Deutschland anerkannt oder wenigstens vergleichbar sein. Zur Prüfung ausländischer Bildungsabschlüsse stellt das Informationsportal der Kultusministerkonferenz die Datenbank ANABIN zur Verfügung. Ist der Anschluss oder die Hochschule dort nicht verzeichnet, kann auch eine Zeugnisbewertung von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) durchgeführt werden.
Die Berufsausbildung und ihre Gleichwertigkeit mit inländischen Qualifikationen lässt sich grob auf dem Informationsportal der Bundesregierung feststellen. Dort gibt es einen Anerkennungsfinder und weitere nützliche Hinweise für Arbeitgeber.
Hinweis:
In reglementierten Berufen – beispielsweise im Erziehungs- oder Altenpflegebereich – darf in Deutschland nur arbeiten, wer die bestimmte Qualifikation dazu besitzt. Die meisten Berufe in Deutschland – etwa duale Ausbildungsberufe und viele Berufe mit Hochschulabschluss – sind aber nicht reglementiert.
Wird die berufliche Qualifikation nur zum Teil anerkannt und sind Anpassungen oder weitere Qualifikationen notwendig, kann zu diesem Zweck ein Visum beantragt werden. In der Regel gibt es derzeit für Nicht- und Geringqualifizierte nur eingeschränkte Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme in Deutschland.
Für junge Geflüchtete gibt es Ausbildungsmaßnahmen, wie Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF), in denen sie sich zunächst für einen Beruf entscheiden und ihre Fähigkeiten ausloten können. Die Initiative Wege in Ausbildung für Flüchtlinge wendet sich ebenfalls an junge Geflüchtete und stellt handwerkliche Berufe in den Mittelpunkt. Eine weitere Maßnahme ist Kommit, das Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung. Es richtet sich an über 25-Jährige, die keinen formalen Berufsabschluss haben (sogenannte Geringqualifizierte), die aber Potenzial besitzen.
Die Agentur für Arbeit hilft bei der Qualifizierung, etwa mit einem Arbeitsentgeltzuschuss für die „weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten“ sowie mit einer Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Auch Sprachkurse sind förderfähig. Darüber hinaus bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kostenlose Integrationskurse an.
Aus der Ukraine sind vor allem Frauen mit ihren Kindern geflohen. Einerseits sind sie oft gut qualifiziert. Anderseits brauchen sie, um einer Arbeit nachzugehen, zuallererst Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder. So standen in Berlin etwa 5.000 Kita-Plätze für geflüchtete Kinder aus der Ukraine zur Verfügung (Stand 23. März 2022). Doch wie im gesamten Bundesgebiet wird ein Großteil der Betreuung derzeit vor allem durch Ehrenamtliche geleistet. Ein Angebot mit Kinderbetreuung wäre für ukrainische Arbeitssuchende also sehr hilfreich.Wie Unternehmerinnen und Unternehmer in Krisenzeiten gemeinsam Verantwortung übernehmen und unbürokratisch helfen können, zeigt die Aktion #Wirtschaft hilft – ins Leben gerufen von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH). Das Motto der Unternehmerinnen und Unternehmer: „Erst kommt das Menschliche, dann das Wirtschaftliche.“
Wie lange ist ein Aufenthalt in Deutschland ohne Visum möglich?
Ukrainerinnen und Ukrainer sowie andere Personen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können sich aktuell bis zum 23. Mai 2022 ohne Visum in Deutschland aufhalten oder innerhalb der EU bewegen. Eine Registrierung in Deutschland ist erst notwendig, wenn sie um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und staatliche Unterstützung bitten: beispielsweise bei Unterbringung, Versorgung oder Sozialleistungen. Die Registrierung ist durch die Bundespolizei, Polizei oder Ausländerbehörde möglich. Als Bestätigung der Registrierung wird ein Ankunftsnachweis ausgestellt.
Dürfen sich auch Drittstaatsangehörige oder Staatenlose aufgrund des Ukraine-Konflikts in Deutschland ohne Visum aufhalten?
Ja, denselben Schutz erhalten neben ukrainischen Staatsangehörigen diese Personen:
Ob Bewerberinnen und Bewerber zu Ihrem Unternehmen passen, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sehr gut durch ein Praktikum feststellen. Für Praktika von Geflüchteten ist eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde nötig, eine Zustimmung der Agentur für Arbeit jedoch nicht.
Auch der MYSKILLS Test gibt vorab Aufschluss über die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Der vierstündige Test misst die Kompetenzen für immerhin 30 Ausbildungsberufe.
Die Lage ist momentan hochdynamisch und kann sich jederzeit ändern. Die folgenden Inhalte dienen ausschließlich als Information zur aktuellen Lage (Stand: 31.3.2022).
So simpel es klingt, so simpel ist es: Geschäftsbeziehungen, die nicht verboten sind, sind generell weiterhin erlaubt. Es besteht kein Totalembargo. Die Sanktionen der EU sind zielgenau formuliert und verfolgen einerseits den Zweck, hohen wirtschaftlichen Druck auf die Russische Föderation auszuüben, andererseits sollen dabei die Schäden für die europäische Wirtschaft so gering wie möglich gehalten werden, heißt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die Sanktionen gelten grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens für Bestands- und Neugeschäfte. Einige Sanktionsverordnungen sehen allerdings Altvertragsklauseln beziehungsweise Abwicklungsfristen vor. Das heißt, in bestimmten Einzelfällen können bereits vor Inkrafttreten der neuen Sanktionen abgeschlossene Verträge noch – zumindest bis zu bestimmten Stichtagen – erfüllt werden, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Aufgrund des Krieges in der Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien, sogenannte Hermesdeckungen, des Bundes für Russland und Belarus sowie Investitionsgarantien für deutsche Direktinvestitionen in Russland und Belarus, bis auf weiteres ausgesetzt. Für diese Länder werden keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet. Ende Februar ist über Deutschland hinaus ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten, so das BMWK.
Der Zahlungsverkehr in ukrainischen Hrywnja ist aktuell mangels Kursstellung und Handelsinfrastruktur nicht möglich.Der Zahlungsverkehr in Euro ist bei nicht von SWIFT-ausgeschlossenen Banken unter intensiver Prüfung der Beteiligten – je nach Kreditinstitut – aktuell noch möglich. Auch zwischengeschaltete Institute sind hier prüfungsrelevant.Der Zahlungsverkehr in Rubel (RUB) ist nur noch sehr eingeschränkt und bedingt möglich. Transaktionen in Rubel erfolgen vereinzelt, wenn Rubel-Bestände verfügbar sind.
Der Handel mit Rubel (RUB) wurde zwei Tage nach Kriegsausbruch in der Ukraine praktisch gestoppt. Der Zahlungsverkehr in RUB ist nur noch sehr eingeschränkt und bedingt möglich. Die S-International Baden-Württemberg Nord (sibwn) gibt zur aktuellen Lage Informationen und Hinweise aus der Praxis für die Praxis: (Stand: 22. März 2022):
Rubel-Kauf: Der Währungsbestand ist derzeit bei ihren Kundinnen und Kunden, die RUB-Bestände und noch fällige Termingeschäfte wie Devisentermingeschäfte (DTG) haben, weder transferierbar noch konvertierbar. Sie sind dem Wechselkursrisiko und damit Kursver-werfungen ausgesetzt.
Rubel-Verkauf: Kundinnen und Kunden der sibwn, die RUB-Darlehen und noch fällige Devi-sentermingeschäfte haben, können Zinsverpflichtungen auf Ihrer Seite nicht mehr erfüllen. Hier ist eine fallbezogene Vorgehensweise erforderlich. In diesem Fall sollten Unternehmen ihre Handelspartner und ihre Finanzberaterinnen oder -berater kontaktieren.
Kontoführung: Rubel-Bestände auf Girokonten oder Geldmarktkonten sind bis auf Weiteres eingefroren.
Währungsmanagement: Instrumente der Währungssicherung stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Vertragspflichten zur Erfüllung bestehen aber unverändert.
Die ukrainische Zentralbank hat den Handel mit Hrywnja gestoppt. Die Bedeutung einer zumindest schrittweisen Liberalisierung des Umgangs und des Handels der ukrainischen Hrywnja ist vor dem Hintergrund des Stroms von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine eine politische beziehungsweise gesellschaftliche Aufgabe. An einer Lösung über die Europäische Zentralbank wird bereits gearbeitet.Die ukrainischen Hrywnja unterliegen der Devisenbewirtschaftung. Ein freier Handel ist daher generell noch nicht möglich gewesen.
Kontoführung: Das Führen eines Kontos in ukrainischen Hrywnja ist bis dato wegen der Devisenbewirtschaftung nicht möglich.
Zahlungsverkehr und Währungstausch: Der Zahlungsverkehr in ukrainischen Hrywnja ist aktuell mangels Kursstellung und Handelsinfrastruktur nicht möglich.
Sortenverkehr: Der Sortenverkehr ist mangels Kursstellung und fehlender Rückverbringung der Banknoten nicht möglich.
Beim Auslandszahlungsverkehr mit Russland gibt es generell Verzögerungen, Zahlungsstopps be-ziehungsweise spürbare Prüfzeiten aller Transaktionsbeteiligten. Zudem herrscht eine starke Unsicherheit durch die Komplexität und die Dynamik des Sanktionsgeschehens.Der Zahlungsverkehr in Euro ist bei nicht von SWIFT-ausgeschlossenen Banken unter intensiver Prüfung der Beteiligten – je nach Kreditinstitut – aktuell noch möglich. Auch zwischengeschaltete Institute sind hier prüfungsrelevant.Rubel-Transaktionen sind vereinzelt möglich, sofern Rubelbestände verfügbar sind.
Personelle Engpässe in der Transport- und Logistikbranche
Die Straße ist aufgrund der Einschränkungen im Luft- und
Seefrachtverkehr derzeit der bevorzugte Verkehrsträger. Ein zunehmendes
Problem ist allerdings der Mangel an Lkw-Fahrern, der sich durch den
Ukraine-Krieg weiter ausweitet. Rund 10 Prozent von ihnen kommen aus der
Ukraine. Sie fehlen im Güterverkehr durch Abzug ins Heimatland für
humanitäre oder militärische Einsätze: „Über 100.000 ukrainische
Lkw-Fahrer, die vor allem für polnische und litauische Unternehmen
internationale Verkehre fahren, könnten durch den Krieg in der Ukraine
fehlen und damit auch hierzulande in der Wirtschaft“, so Thomas Hansche,
geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Logistik und Verkehr
(BLV pro) zur aktuellen Lage zur „verkehrsrundschau.de“ .
Viele Waren stehen im Stau
Die Ukraine ist vom internationalen Seehandel abgeschnitten. Hunderte Schiffe liegen in den Häfen des Schwarzen Meeres fest oder sind durch das Kriegstreiben teils beschädigt. In Odessa, dem größten und wichtigsten Hafen des Landes, sei seit Kriegsausbruch kein großes Containerschiff mehr eingelaufen, teilt das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) mit. Beispielsweise stehen fünf Millionen Tonnen Getreide – darunter viel Weizen – bereit und warten auf die Verschiffung.
Auch im rumänischen Hafen Constanța stauen sich die Handelsschiffe, weil die Lieferungen, die ursprünglich nach Odessa oder in den moldauischen Donauhafen Giurgiulești gehen sollten, dort aufgefangen werden. Mittlerweile wird der Platz für die Zwischenlagerung der Container knapp, weil nicht genügend Lkw die Waren umgehend weitertransportieren können, teilt die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing, Germany Trade & Invest (GTAI), mit.
Wie der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) sowie die Germany Trade and Invest (GTAI) – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing auf ihren Seiten mitteilen, gibt es derzeit folgende Störungen in den Transportwegen:
Seefrachtverkehr:
Schienengüterverkehr:
Luftfrachtverkehr:
Straßengüterverkehr:
Vor allem viele mittelständische Unternehmen beobachten mit Sorge, wie sich der Ukraine-Krieg auf die sogenannte eiserne Seidenstraße auswirken könnte, heißt es bei verkehrsrundschau.de“ . Betroffen seien die in den letzten Jahren immer populärer gewordenen Güterzugverbindungen von China nach Duisburg und umgekehrt als teils günstigere Alternative zu Luft- und Seefrachtverbindungen. Ein großer Teil dieses Seidenstraßenkorridors führt durch Russland.
Zum einen brechen die Containertransporte per Bahn auf diesen Strecken aktuell immer mehr ein, da Unternehmen und Frachtführer aus Angst vor Störungen und Sanktionsverstößen den Transit durch Russland vermehrt meiden.
Zum anderen wäre es für die Lieferketten eine zusätzliche Belastungsprobe, wenn Russland selbst diese Strecken sanktionieren würde, so „verkehrsrundschau.de“.
Der deutschen Transportbranche drohe eine Insolvenzwelle, die auch die Versorgung der Bevölkerung in Gefahr bringen könne, beschrieb Carsten Taucke, Präsidiumsmitglied des Groß- und Außenhandelsverbands BGA, am 6. April die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs.Schuld daran seien unter anderem die stark gestiegenen Energie- und Kraftstoffpreise, die massiven Mehrkosten für Transportumwege aufgrund geschlossener Lufträume über Russland und der Ukraine sowie der sich verstärkende Mangel an Lastwagenfahrer. Viele von ihnen stammen aus der Ukraine und Russland. Zwischen 60.000 und 80.000 von ihnen fehlten aktuell und könnten nicht ersetzt werden, so Taucke.
Darüber hinaus wird sich der bis auf Weiteres verlängerte Lockdown in der chinesischen Wirtschaftsmetropole Schanghai auf die Lieferketten vieler deutscher Unternehmen auswirken. Im Vergleich zur Vorwoche wurden im weltgrößten Containerhafen 40 Prozent weniger Güter abgefertigt, sagte die Vizepräsidentin der Europäischen Handelskammer in China, Bettina Schön-Behanzin, wie die FAZ berichtet.
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wird von Beginn an auch von Cyberangriffen gegen das Land begleitet. Die Bedrohungslage im digitalen Raum ist auch in Deutschland seit Wochen besonders angespannt. Es bestehe ein erhöhtes Risiko von Cyberangriffen gegen deutsche Stellen und Unternehmen – insbesondere in Reaktion auf die jüngsten Sanktionen und militärischen Unterstützungen, warnte jüngst das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
Besonders stark im Fokus stünden Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Das können Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen sein, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere Folgen eintreten würden – zum Beispiel Energie- und Wasserversorger, heißt es auf den Seiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Die Situation aufgrund der hochdynamischen Lage könne sich jederzeit ändern, heißt es beim BSI.Unternehmen sollten jetzt besonders wachsam sein, ihren Fokus verstärkt auf Cybersicherheit legen und immer über die aktuellen Entwicklungen informiert bleiben.Konkret bedeutet das:
Vorsicht: Das BSI warnt aktuell vor dem Virenschutzprogramm des russischen Anbieters Kaspersky. Es bestehe die Gefahr, dass Russland die Software dazu benutzt, Cyberangriffe durchzuführen. Unternehmen sollten auf alternative Produkte umsteigen, um das Risiko einer Cyberattacke zu minimieren, heißt es auf der Website.
Hier finden Sie weitere Infos zu Cyberangriffen.
Wie alle modernen Kriege wird „der Krieg in der Ukraine nicht nur mit Panzern und Gewehren geführt, er findet auch im virtuellen Raum statt“, warnte jüngst Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). „In Folge der Sanktionen gegen Russland dürften auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland vermehrt Angriffsziele von Hackern werden“, so Schleweis weiter.Es bestehe ein erhöhtes Risiko von Cyberangriffen gegen deutsche Stellen und Unternehmen – insbesondere in Reaktion auf die jüngsten Sanktionen und militärischen Unterstützungszusagen, warnte jüngst das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Besonders stark im Fokus stünden nun Unternehmen der kritischen Infrastruktur.
Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, militärische Institutionen, Behörden oder Unternehmen: Sie allen könnten Ziele von russischen Hackerattacken werden, warnt der Verfassungsschutz.
Obwohl es in Deutschland viele Schwachstellen in der IT-Infrastruktur gebe und es vergleichsweise leicht wäre, in Systeme einzudringen, sei derzeit nicht mit einem großangelegten Cyberangriff auf die Bundesrepublik beziehungsweise einem wirklichen Cyberkrieg zu rechnen, lautet das Resümee einer hochrangigen Expertendiskussion des Science Media Centers , eine unabhängige Institution für Medieninformationen. Es kann aber durchaus zu verschiedenen begrenzten Cyberangriffen kommen.
Phishing-Attacken und Spam-Mails, die sensible Daten abgreifen, werden vermehrt festgestellt, heißt es auf den Seiten des Bundeskriminalamts (BKA). Prüfen Sie Links in E-Mails und E-Mail-Anhänge genau, bevor Sie sie öffnen!
Daneben gehört die Infizierung mit Schadsoftware, vor allem durch Erpressersoftware (Ransomware), generell zu den größten Cyberbedrohungen für Unternehmen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registriert täglich eine Vielzahl neuer Schadsoftware-Varianten.
Bei den Cyberangriffen auf die Ukraine waren Schadprogramme, sogenannte "Wiper", im Einsatz. Diese sorgen dafür, Informationen unwiederbringlich zu löschen und Datenträger nachhaltig zu zerstören. Derlei Angriffe könnten künftig häufiger das Mittel der Wahl sein.
Auch Bedrohungen durch sogenannte DDoS-Angriffe (distributed denial of service), die beispielsweise Server lahmlegen können, indem diese mit Anfragen überschüttet werden, treten vermehrt auf.
Unternehmen sollten jetzt besonders wachsam sein, ihren Fokus verstärkt auf Cybersicherheit legen und immer über die aktuellen Entwicklungen informiert bleiben. Wichtig ist es, die IT-Systeme auf dem aktuellen Stand zu halten.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie die Allianz für Cybersicherheit (ACS) aktualisieren ständig ihre Lageberichte. Wichtige Informationen rund um Cyberangriffe, Cyberkrieg und Angriffsarten finden Sie auch hier.
Stand: 13.04.2022