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Turbo 2.0: Milliardenschwere Entlastungen für die Wirtschaft

Investitionsbooster für Firmen
Die Bundesregierung will mit dem „Investitionsbooster" frischen Wind in die Wirtschaft bringen. Unternehmen sollen durch Steuererleichterungen zu mehr Investitionen angeregt werden. Insgesamt wird 2025 mit einer Entlastung von 2,5 Milliarden Euro gerechnet; bis 2029 mit fast 12 Milliarden Euro.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Das Bundeskabinett hat ein milliardenschweres Steuerpaket beschlossen, um Investitionen anzukurbeln und die Wirtschaft zu stärken.

  • Unternehmen können künftig Maschinen und Elektrofahrzeuge schneller abschreiben, und die Körperschaftsteuer wird ab 2028 schrittweise gesenkt.

  • Kritische Stimmen warnen vor erheblichen Einnahmeverlusten für Länder und Kommunen, die mitfinanziert werden müssen.

Anfang Juni 2025 hat das Bundeskabinett das wegweisende Steuerpaket geschnürt. Der „Investitionsbooster" soll Unternehmen anregen, mehr in Maschinen, Forschung und Elektromobilität zu investieren. Ein Blick auf die Zahlen zeigt den dringenden Handlungsbedarf: Die Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne in Deutschland liegt aktuell

  • etwa 6 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der Industriestaatengruppe OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit derzeit 38 Mitgliedstaaten)
  • und stolze 9 Prozentpunkte über dem EU-Schnitt.

Das Ziel ist klar: Firmen sollen nicht nur mehr investieren, sondern auch neue Arbeitsplätze schaffen – und so das Wachstum ankurbeln.

Die wichtigsten Steuererleichterungen

Das neue Steuerpaket, das die Koalition auf den Weg gebracht hat, umfasst mehrere entscheidende Punkte:  

  • 1. "Super-Abschreibung" für Investitionen

    Ab dem 1. Juli können Unternehmen, die in neue Maschinen oder Geräte investieren, diese Anschaffungen innerhalb von 3 Jahren mit 30 Prozent des Kaufpreises steuerlich absetzen. Bessere Abschreibungsmöglichkeiten sollen den Firmen helfen, ihre Steuerlast sofort nach den Investitionen zu senken – was zu einer höheren Liquidität führt und gleichzeitig Investitionsanreize setzt.

  • 2. Förderung der Elektromobilität

    Ein weiteres Highlight ist die Förderung der Elektromobilität durch spezielle steuerliche Vorteile für Elektroautos. Dabei können Unternehmen, die betriebliche Elektrofahrzeuge kaufen, im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises steuerlich abschreiben.

    Beispiel: Kauft ein Unternehmen ein E-Auto für 40.000 Euro, kann es im ersten Jahr 30.000 Euro steuerlich absetzen. Der Restwert, der in den Folgejahren abgeschrieben wird, beträgt dann noch 10.000 Euro.

    Auch teurere Modelle werden nun berücksichtigt: Die Förderung gilt für Fahrzeuge bis zu einem Preis von 100.000 Euro (zuvor 60.000 Euro). Diese Maßnahme soll die E-Mobilität weiter vorantreiben und den Standort Deutschland stärken.

  • 3. Erweiterung der Forschungszulage

    Für Investitionen in Forschung und Entwicklung wird die steuerliche Forschungsförderung erweitert. Die Obergrenze für die steuerliche Zulage steigt von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro, was vor allem kleineren und mittelständischen Unternehmen zugutekommen soll, die ihre Innovationskraft ausbauen möchten.

  • 4. Senkung der Körperschaftsteuer

    Ab 2028 soll die Körperschaftsteuer in fünf Schritten jährlich um 1 Prozentpunkt von derzeit 15 Prozent auf dann 10 Prozent gesenkt werden. Dies soll Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Die Gesamtlast der Unternehmen, inklusive Gewerbesteuer, soll bis 2032 auf rund 25 Prozent sinken.

Einnahmeverluste und mögliche Konflikte

Obwohl das Steuerpaket als Wachstumsbooster gefeiert wird, gibt es auch kritische Stimmen.

  • Die Steuererleichterungen bedeuten für den Staat Einnahmeverluste von bis zu 46 Milliarden Euro bis 2029. Besonders die Kommunen dürften unter den Entlastungsmaßnahmen leiden, da sie einen großen Teil der Steuerverluste tragen müssen.
  • Zudem könnte die Wirkung der Maßnahmen auf Investitionen begrenzt sein, da der Vorteil vor allem in den ersten Jahren spürbar ist. Infolgedessen würde der Anreiz für weitere Investitionen im späteren Verlauf geringer ausfallen.
  • Des Weiteren gibt es Forderungen, dass auch die Einnahmeseite des Steuerrechts angegangen werden müsse, etwa durch das Schließen von Steuerschlupflöchern und das Bekämpfen von Steuerhinterziehung.  
Kritik und Forderungen

Länder fordern finanziellen Ausgleich

Die Ministerpräsidenten der Länder unterstützen das Entlastungspaket grundsätzlich, äußern aber auch Kritik. Denn: Das Paket führt zu Einnahmeverlusten von bis zu 46 Milliarden Euro bis 2029.

Kritik: Diese erheblichen Einnahmeausfälle müssen vor allem die Kommunen als Hauptlast tragen, da sie einen großen Teil der Steuereinnahmen verwalten.

Forderung: Die Länder fordern daher einen finanziellen Ausgleich vom Bund, um die Kommunen vor den Auswirkungen der Steuererleichterungen zu schützen.

Das Entlastungspaket liegt auf dem Tisch: Der Countdown läuft

Das vom Kabinett beschlossene Entlastungspaket ist aber noch nicht endgültig verabschiedet: Die parlamentarischen Beratungen laufen, und die Zustimmungen von Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Ein gemeinsames Treffen am 18. Juni 2025 soll zunächst klären, wie dieser Ausgleich für die Kommunen gestaltet werden kann. Sollte es keine größeren Verzögerungen oder Einwände geben, könnte das Gesetz bis Mitte Juli 2025, wahrscheinlich am 11. Juli, endgültig verabschiedet werden.

Die Länder kündigten an, dass neben der Reform auch Themen wie Planungsbeschleunigung, der Rückbau von Regulierungsdichte und die Staatsmodernisierung zur Sprache kommen sollen – damit der Turbo für alle zündet.

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Stand: 12.06.2025

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