Eine Hand öffnet den Deckel eines Kochtopfs aus dem Dampf kommt. Der orangene Topf steht auf einem Elektroherd.

Was die Gas- und Strompreisbremse bedeutet

Entlastung bei Gas, Strom und Fernwärme
Die Bundesregierung deckelt den Preis von Strom, Gas und Fernwärme. Bereits ab Januar 2023 wird für 80 Prozent des Verbrauchs eine Obergrenze gelten, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Im Dezember werden zudem die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme einmalig übernommen.

Das Wichtigste in Kürze

Deutschlands Gaskunden und -kundinnen erhalten eine Gaspreisbremse. Auch Strom soll halbwegs bezahlbar bleiben. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Demnach wird es eine vergünstigte Basisversorgung geben. Sie tritt zum März 2023 in Kraft und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023. Zudem übernimmt der Staat die Abschlagszahlungen von Gas- und Fernwärmekunden und -kundinnen im Dezember.

Ziel sei es, Privathaushalte und Unternehmen vor zu hohen Strom- und Gaspreisen zu schützen, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz bei einer Pressekonferenz  des Bundeswirtschaftsministeriums. Aufgespannt wird der Abwehrschirm zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis Frühjahr 2024 ist angedacht.

Staat übernimmt die Abschlagszahlungen für Dezember

Dem Gesetzespaket zufolge übernimmt der Staat die Abschlagszahlung für Dezember von allen Gas- und Fernwärmekunden und -kundinnen. Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) Gasverbrauch im Jahr. Die Energiepreise waren zwar generell infolge des Kriegs in der Ukraine gestiegen, die von Erdgas aber besonders stark, obgleich sie mittlerweile wieder deutlich unter ihrem Höhepunkt liegen.

Wie die Gaskunden und -kundinnen die Soforthilfe erhalten

Um das Geld zu erhalten, müssen Kundinnen und Kunden nichts weiter tun. Die Abrechnung soll über die Versorger erfolgen. Für die Entlastung beim Gas ist der Jahresverbrauch und der für Dezember 2022 vertraglich geltende Preis entscheidend. Der Jahresverbrauch wird durch 12 geteilt und mit dem Dezemberpreis multipliziert.

Für Fernwärme ist die Regelung etwas anders. Hier wird laut Gesetzesentwurf der Septemberabschlag mit einem pauschalen Anpassungsfaktor multipliziert, um das Preisniveau des Dezembers in etwa widerzuspiegeln.

Insgesamt soll die Maßnahme mehrere Milliarden Euro kosten.  

So funktioniert die Gaspreisbremse

Private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen im Jahr 2023 nicht mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen müssen. Zumindest für einen gewissen Basisverbrauch, der bei 80 Prozent des Vorjahresverbrauch liegen soll. Dem Statistischen Bundesamt  zufolge bezahlten Haushalte im ersten Halbjahr 2022 etwa 8 Cent/kWh für Gas. Neukunden bezahlen jedoch mit Stand Anfang November etwa 21 Cent, wie das Vergleichsportal Verivox ermittelt hat.

Fernwärme soll auf 9,5 Cent je kWh gedeckelt werden. Als Vorjahresverbrauch wird die Prognose genommen, die die Versorger für ihre Abschlagszahlungen im September genutzt haben.

Auch die Industrie wird vor hohen Preisen geschützt. Für sie solle ab Januar der Gaspreis auf 7 Cent je kWh gedeckelt werden.

Das bringt die Strompreisbremse

Ab Januar 2023 sollen die Strompreise auf 40 Cent je kWh begrenzt werden. Das gilt für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Verbrauch von 80 Prozent des Vorjahreswertes.

Im ersten Halbjahr 2022 kostete Strom die Verbraucherinnen und Verbraucher 33,5 Cent je kWh. Neukunden zahlten zuletzt (Anfang November) etwa 43 Cent je kWh.

Für Industrieunternehmen liegt der Preisdeckel bei 13 Cent für 70 Prozent des früheren Verbrauchs. Um die Kosten zu decken, sollen zumindest teilweise die höheren Profite der Stromproduzenten abgeschöpft werden.

Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt.  

Energiesparen weiter wichtig

Auch mit dem Gas- und Strompreisdeckel wird Energie voraussichtlich weiter teurer sein als im Vorjahr. Energie bleibt knapp. Die Preisbremsen sind daher so ausgestaltet, dass der Anreiz für jede und jeden erhalten bleibt, Energie einzusparen.

Jede Kilowattstunde, die über 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt, muss zum marktüblichen Preis bezahlt werden, der deutlich über dem gedeckelten Wert liegen kann. Zudem ist bei Gas die heizintensive Winterzeit nur zum Teil vom Deckel erfasst. Wer im Dezember mit Gas und Fernwärme heizt, tut dies zum ungedeckelten Preis.

Wie haben für Sie zusammengestellt, wie Sie Energie sparen können. Hier lesen Sie außerdem Tipps, mit denen Sie die hohen Kosten zumindest ein wenig abfedern können.

Zudem erhalten Sparkassen-Kunden derzeit einen Sonder-Rabatt auf intelligente Heizungssteuerungen des Herstellers tado, mit denen sich der Verbrauch ebenfalls aktiv senken lässt.

Hilfen für Heizende mit Pellets, Flüssiggas und Heizöl

Staatliche Unterstützung wird auch für Haushalte vorbereitet, die mit anderen Energieträgern heizen wie Flüssiggas, Holzpellets und Heizöl. Bis zu 2.000 Euro je Haushalt sollen dabei an Hilfen ausgezahlt werden. Die genauen Regelungen dazu müssen noch beschlossen werden.

Gasumlage kommt nicht

Zusammen mit der Einigung auf den Gaspreisdeckel fiel die Entscheidung, die Gasumlage doch nicht einzuführen. Sie hätte zum 1. Oktober greifen sollen. Alle, die Gas verbrauchen, hätten dann 2,419 Cent je Kilowattstunde zusätzlich zahlen sollen, um die Verluste bestimmter Energieunternehmen teilweise aufzufangen. Dadurch sollte die Versorgung mit Gas in Deutschland gesichert werden. Mit der Verstaatlichung unter anderem des Energieunternehmens Uniper wurde dieses Problem jedoch anderweitig angegangen. 

Stand: 16.12.2022

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