Zwei Männer an einem Küchentisch mit Laptop zahlen Rechnungen online.

Klimaabgabe: Bund will Mieterinnen und Mieter entlasten

Änderung der CO2-Abgabe
Bisher mussten Mieterinnen und Mieter die CO2-Abgabe auf Heizkosten allein stemmen. Das soll sich mit dem Stufenmodell der Bundesregierung ab 1. Januar 2023 ändern. Was genau das Modell beinhaltet und mit welchen Änderungen Sie rechnen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Vermieter sollen künftig in die Zahlung mit einbezogen werden

Mieterinnen und Mieter mussten bislang die CO2-Abgabe auf Heizkosten allein stemmen. Das soll sich in Zukunft ändern. Das von der Ampel beschlossene Stufenmodell tritt am 1. Januar 2023 mit einem halben Jahr Verspätung in Kraft und bezieht Vermieter in die Zahlungen mit ein. Lediglich in sehr gut gedämmten und energieeffizienten Häusern müssen die Kosten weiterhin von den Mieterinnen und Mietern getragen werden. Das liegt daran, dass Vermieter bei Häusern mit dem Energiestandard EH55 und mit klimafreundlicher sowie energieeffizienter Bauweise bereits zur Reduzierung des klimaschädlichen Kohlendioxid beigetragen haben. Mieterinnen und Mieter in Häusern mit schlechter Energiebilanz können an diesem Umstand jedoch meist wenig ändern und sollen daher die Kosten nicht allein tragen. 

Von zehn Stufen sind Vermieter bei sieben gefragt

Das Stufenmodell besagt: Je schlechter die Energiebilanz eines Hauses ausfällt, umso mehr werden Vermieter zur Kasse gebeten. Von zehn Stufen ist dies bei sieben der Fall. Bei einem jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter – und damit der höchsten Stufe im Modell – sollen Vermieter 90 Prozent der Kosten übernehmen. An den Mieterinnen und Mietern bleiben die restlichen 10 Prozent hängen. Danach nimmt der Anteil der Vermieter jeweils ab.

Laut Mieterbund muss ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die Klimaabgabe jährlich bei Gas bis zu 130 Euro und bei Heizöl bis zu 190 Euro mehr zahlen. Bis zum Jahr 2025 könnten die Kosten noch mehr steigen – bei Gas auf 238 Euro und bei Heizöl auf 350 Euro. Das Stufenmodell würde vielen Mieterinnen und Mietern daher Entlastung bringen. 

Änderung soll Anreize schaffen

Die Bundesregierung erhofft sich durch das neue Stufenmodell, Vermietern Anreize zur energetischen Sanierung zu schaffen. Mieterinnen und Mieter hingegen, die bereits in energieeffizienten Häusern leben und nicht vom Stufenmodell profitieren, sollen zum Energiesparen motiviert werden.

Das Modell hat allerdings einen Haken: Sollte ein Vermieter eine energetische Sanierung durchführen, können diese Kosten wiederum auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Außerdem kommt die Entlastung laut Mieterbund zu spät. Die neue Regelung sollte bereits ab Mitte des Jahres 2022 gelten. 

Häufige Fragen zur Kilmaabgabe

Die Klimaabgabe oder auch CO2-Abgabe wurde von der Bundesregierung eingeführt, um den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxid zu senken. Für das Jahr 2022 liegt sie bei 30 Euro pro CO2-Tonne. Besonders in Mietshäusern entsteht dadurch allerdings eine Ungerechtigkeit. Vermieter konnten bisher die zusätzlichen Kosten auf Mieterinnen und Mieter abwälzen. Gerade bei Häusern mit alter Heizung oder schlechter Dämmung haben diese jedoch wenig Einfluss auf die Höhe der Energiekosten. Das soll sich im kommenden Jahr ändern.

Das von der Ampel geplante Stufenmodell soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es beinhaltet zehn Stufen und verspricht Mieterinnen und Mietern, die in weniger energieeffizienten Häusern mit undichten Fenstern, schlechter Dämmung oder alter Heizung leben, Entlastung. Stattdessen sollen die Vermieter die Kosten übernehmen. Der Bund erhofft sich dadurch, Anreize zur energetischen Sanierung zu schaffen.

Allerdings: Bei einer Renovierung kann der Vermieter die Kosten wieder auf die Mieterin oder den Mieter umlegen. 

Mieterinnen und Mieter, die in weniger effizienten Häusern wohnen, werden entlastet. Bisher mussten sie die Kosten allein tragen. Für Mieterinnen und Mieter in modernen und energieeffizienten Gebäuden mit Energiestandard EH55 ändert sich jedoch nichts.

Ja, Ausnahmen soll es geben. Nicht bewohnte Häuser wie beispielsweise Geschäfte oder Büros sollen vom Stufenmodell ausgenommen werden. Wenn nicht anders zwischen Vermieter und Mieterin oder Mieter vereinbart, werden die Kosten hier je zur Hälfte aufgeteilt. Außerdem sollen in Milieuschutzgebieten oder bei Häusern mit Denkmalschutz Sonderregelungen gelten.

Stand: 12.04.2022

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