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Getuntes Auto mit einer bunten Lichterkette dekoriert.

10 außergewöhnliche Bußgelder

Strafzettel für jede Lebenslage
Ob grelle Christbaumbeleuchtung am Auto, eigenmächtiges Regeln des Verkehrs, die Sandburg am Strand, textilfreies Sonnen oder ein „Du" für den Polizisten – Deutschland hat für jeden Regelverstoß ein Preisschild. Manchmal wird’s originell. Hier unsere Top Ten ungewöhnlicher Zahlungsaufforderungen.

Seien es skurrile Verkehrsvergehen oder absurde Alltagssituationen, so viel ist sicher: Jeder Verstoß, der entdeckt wird, hat Konsequenzen. Manchmal ist der Schaden größer als die Pointe – nicht selten ist es aber auch umgekehrt. Ein augenzwinkernder Blick auf ungewöhnliche Verfehlungen.

Amtsanmaßung

Am frühen Sonntagabend des 5. Januar 2025 in Berlin-Kreuzberg entschied ein 43-jähriger Mann, der mit etwa 2,7 Promille eindeutig übermotiviert war, dass die Kreuzung Gneisenaustraße/Baerwaldstraße dringend seine Expertise benötigte. Mit einer imaginären Trillerpfeife und theatralischen Handzeichen versuchte er, eigenmächtig den Verkehr zu regeln, was zu einem Stau und einiger Verwirrung bei Autofahrern führte. Die Polizei, gerufen von einem genervten Verkehrsteilnehmer, klärte ihn auf, dass weder seine Uniform (nicht vorhanden) noch seine Ausbildung (ebenfalls nicht vorhanden) ihn dazu befähigten. Die selbsternannte Verkehrsregelung endete in Polizeigewahrsam – wohlverdienter Feierabend für einen „Job“, den niemand in Auftrag gegeben hatte. Zahlungsaufforderung folgt – und vielleicht auch ein strafrechtliches Feedback.

Identitätsverschleierung

Ein ungewöhnlicher Fall auf der Überholspur: Das Krümelmonster als Verkehrssünder! Mit 91 Stundenkilometern raste ein derart kostümierter Autofahrer in die Radarfalle. Statt Kekse regnete es jedoch einen Strafzettel – doch die Polizei bewies ihren Sinn für Humor: „Das Krümelmonster ist grundsätzlich ein gutmütiges Wesen, sehr verfressen, aber am Ende auch pflichtbewusst“, sagte ein Dortmunder Polizeisprecher. Denn tatsächlich zeigte sich der 57-jährige Täter einsichtig und zahlte brav – natürlich in Euro und nicht in Krümeln. Ein kleiner Beweis dafür, dass auch der knuddeligste Verkehrssünder nicht vor der Buße sicher ist. Laut Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 4 StVO ) muss das Gesicht des Fahrers so sichtbar sein, dass die Identität erkennbar ist. So flauschig er auch sein mag – das Gesetz bleibt hart.

Nacktsein

Nackt Autofahren? Kein Problem – solange niemand es sieht. Der Gesetzgeber zeigt sich hier unerwartet liberal, aber wehe, man steigt unbekleidet aus und gerät in den Blick anderer. Dann kann das Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 118 OWiG ) zuschlagen, und die „Belästigung der Allgemeinheit“ wird mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet. Auch im Garten ist Vorsicht geboten: Wenn die Nachbarn durch zu viel textilfreies Sonnen verstört werden, könnte es teuer werden. Das gilt unter Umständen sogar für den  Balkon. Die Regel scheint klar: Nacktsein ist erlaubt, aber nur, wenn es keiner mitbekommt – also die Kunst ist es, unsichtbar zu bleiben.

Hin- und Herfahren

Hin- und Herfahren, wenn es unnütz ist, ist tatsächlich ein Vergehen in Deutschland. Ja, die Straßenverkehrsordnung hat auch dafür einen Paragrafen parat. Wer mehrmals ohne erkennbaren Grund die gleiche Strecke abfährt und dabei andere belästigt, praktiziert unnützes Hin- und Herfahren und kann mit 100 Euro zur Kasse gebeten werden. Auto-Poser sollten zudem leise und unauffällig bleiben: Kommt unnötiger Lärm oder eine weihnachtlich übertriebene Beleuchtung hinzu, steigen die Kosten auf mindestens 180 Euro. Der Gesetzgeber will damit dem „Runden drehen“ endgültig den Reiz nehmen. Und mal ehrlich: Mit 180 Euro ließe sich doch viel Sinnvolleres anfangen – zum Beispiel: die Felgen stilvoll aufpolieren oder coole Rennstreifen anbringen.

Hausnummerngate

In Deutschland wird selbst die Hausnummer zur Wissenschaft – und zur potenziellen Bußgeldfalle. Dafür gibt es in verschiedenen Kommunen spezielle Regelungen: In Darmstadt sind nach Zahlen nur Großbuchstaben erlaubt (Bsp. 16 A), während in Halle an der Saale Kleinschreibung Pflicht ist (Bsp. 16 a). In München hingegen wird’s richtig schick: Hier müssen die Schilder nicht nur exakt 20 x 25 Zentimeter groß sein, sondern es muss auch weiße Schrift auf kobaltblauem Hintergrund glänzen. Und ja, Verstöße gegen diese Regelungen können theoretisch Bußgelder nach sich ziehen – ob jemand tatsächlich wegen einer falschen Schriftgröße zur Kasse gebeten wurde, bleibt allerdings unklar. Eines ist sicher: Ordnung muss sein, selbst an der Haustür.

Fütterverbot

Das Füttern von Tauben oder Wasservögeln ist in Deutschland alles andere als ein friedlicher Zeitvertreib – es kann zur teuren Lektion in Sachen kommunaler Ordnung werden. Auf Autobahnrastplätzen und in vielen Städten drohen Bußgelder, die bei 20 Euro, aber auch schon mal bei 1.000 oder sogar 5.000 Euro liegen können. Besonders teuer wird es in Potsdam, wo ein Stück Brot für den falschen Schnabel, empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Botschaft ist klar: Wer Vögel füttert, füttert unter Umständen auch gleich die Haushaltskasse der Kommune.

Sandburgen

Sandburgen bauen – für die einen ein harmloses Vergnügen, für die anderen ein ernstzunehmendes Ordnungsproblem. An einigen Stränden der Nord- und Ostsee wird das Buddeln nicht nur kritisch beäugt, sondern regelrecht sanktioniert: Bußgelder bis zu 1.000 Euro sind möglich, besonders auf Sylt, wo das Verbot sogar in der Gemeindesatzung verankert ist. Ob aus Angst vor Stranderosion, blockierten Rettungswegen oder der schieren Möglichkeit, dass jemand über die Kreation eines Fünfjährigen stolpert – die Gründe sind vielfältig. Wer also mit Schaufel und Eimer an die Küste reist, sollte sich vorher erkundigen, ob die lokale Ordnung es erlaubt. Denn aus einem Urlaubssouvenir aus einem Loch im Sand kann schnell ein Loch im Geldbeutel werden – ganz ohne Wellengang.

Notrufmissbrauch

Ein wahres Highlight des Notrufmissbrauchs lieferte im Dezember 2024 eine 60-jährige Dame aus Gelsenkirchen. Innerhalb von nur fünf Stunden wählte sie über 100 Mal den Polizeinotruf – warum? Nun, ein Notfall lag offensichtlich nicht vor, aber offenbar jede Menge Langeweile. Die Polizei reagierte irgendwann nicht mehr ganz so geduldig, sicherte ihr Handy und kündigte eine Strafanzeige an. Schließlich ist der Missbrauch des Notrufs kein Kavaliersdelikt, sondern mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe belegt. Bleibt zu hoffen, dass die Dame künftig einen anderen Gesprächspartner findet – vielleicht einen Freund, der nicht mit Blaulicht anrückt.

Abwertung

Im Saarland, 2022, leistete sich ein Polizist während eines Einsatzes ein sprachliches Eigentor der besonderen Art: Vier Frauen soll er kurzerhand als „besoffenen Hühnerhaufen“ bezeichnet haben. Der vermeintlich flapsige Kommentar kam jedoch nicht gut an – die Frauen erstatteten Anzeige, und der Beamte fand sich vor Gericht wieder. Das Urteil für den ungefragten Beitrag zur zoologischen Sprachvielfalt: 1.000 Euro. Dafür hätte man einen Hühnerstall fast vergolden können.

Zuspätkommen

Am Dürer-Gymnasium in Nürnberg geht man kreativ gegen notorische Zuspätkommer vor: Seit Mai 2024 wird ein Bußgeld von fünf Euro für Schülerinnen und Schüler erhoben, die wiederholt unentschuldigt zu spät zum Unterricht erscheinen. Allerdings nicht ohne vorherige pädagogische Diplomatie – Gespräche mit Eltern, Lehrkräften, Schulpsychologen und Sozialpädagogen sind Pflicht. Der Schulleiter und die Lehrerschaft zeigen sich zufrieden: Die Ankündigung der „Strafgebühr“ hat Wunder gewirkt und die Pünktlichkeit nachhaltig verbessert. Moral der Geschichte: So vergnüglich das Blaumachen auch sein mag – beim Geld hört der Spaß auf.

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Stand: 23.01.2025

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