Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein bisher übliches Verfahren zur Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr angewendet werden kann.
Möglicherweise sind auch bei Kundinnen und Kunden von Sparkassen AGB-Änderungen nicht wirksam geworden.
Eventuelle Ansprüche werden im Einzelfall geprüft.
Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass ein bisher übliches Verfahren zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr angewendet werden kann. Konkret: Wenn Unternehmen wie Banken oder Sparkassen Ihnen bisher eine Änderung der Geschäftsbedingungen mitgeteilt haben, hatten Sie in der Regel die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten dieser Änderung zu widersprechen.
Die Änderung wurde dann gültig, wenn Sie ihr nicht widersprochen haben. Dieses Verfahren war über Jahrzehnte die gängige Praxis nicht nur bei Banken und Sparkassen, sondern auch in vielen anderen Wirtschaftszweigen. Es war für beide Seiten transparent und einfach handhabbar. Nach dem Spruch des BGH muss das Verfahren nun teilweise angepasst werden.
Die Entscheidung des BGH betrifft dabei ausschließlich das gewählte Verfahren zur Vertragsanpassung. Sie sagt nichts aus über den Inhalt der Verträge und damit die Angemessenheit vereinbarter Leistungen und Gegenleistungen.
Das ändert sich bei den AGB
Aus dem BGH-Urteil ergeben sich zwei konkrete Folgen. Erstens: Dadurch, dass der BGH das allgemein übliche Verfahren der AGB-Änderung in Teilen beanstandet hat, ist nicht auszuschließen, dass auch bei Kundinnen und Kunden von Sparkassen die vollzogenen Änderungen in den AGB nicht wirksam geworden sind. Banken und Sparkassen arbeiten daher zurzeit mit Hochdruck daran, das BGH-Urteil im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden rechtssicher umzusetzen.
Zweitens: Das BGH-Urteil bedeutet auch, dass eine neue Regelung für zukünftige AGB-Änderungen der Sparkassen erarbeitet werden muss. Wichtig ist uns, auch in Zukunft auf einfachen Wegen mit unseren Kunden kommunizieren und die Geschäftsbeziehung führen zu können. Niemand hat Lust darauf, sich ständig durch viele Seiten Papier arbeiten zu müssen – solche Lösungen sind heutzutage auch nicht nachhaltig. Deswegen arbeiten wir an einfachen und praktikablen Lösungen, die rechtssicher im Geschäftsverkehr einsetzbar sind.
Auch künftig faire und angemessene Preise bei Ihrer Sparkasse
Den Sparkassen ist es wichtig, langfristige und vertrauensvolle Beziehungen zu ihren Kundinnen und Kunden zu pflegen. Als Kundin oder Kunde Ihrer Sparkasse haben Sie stets transparente und marktgerechte Preise gezahlt. Die Leistungen der Sparkassen waren diesen Preis zu jedem Zeitpunkt wert. Davon sind wir überzeugt. Wir werden unseren Kunden auch weiterhin attraktive Lösungen zu fairen Preisen anbieten.
Eventuelle Ansprüche werden im Einzelfall geprüft
Sollten Sie der Auffassung sein, dass sich für Sie eventuell Ansprüche aus der aktuellen Entscheidung des BGH ergeben, sollten Sie die Ansprüche konkret geltend machen. Für die Sparkassen ist eine genaue Prüfung des Einzelfalls notwendig, da es bei jedem Kunden auf die vertragliche Gestaltung und den Zeitpunkt der jeweiligen Produktabschlüsse ankommt. Die Sparkassen sind daran interessiert, die Ansprüche so schnell wie möglich zu prüfen und werden ihre Kundinnen und Kunden unverzüglich über das Ergebnis der Prüfung informieren.
Stand: 06.09.2021