Freie Wahl beim Kabelanschluss: Das
Nebenkostenprivileg entfällt
Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die Kosten für den Fernsehanschluss nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Das betrifft 12 Millionen Haushalte.
Die Kabelanbieter bieten nun neue Verträge an. Kunden und Kundinnen können von günstigen Tarifen profitieren oder sich für eine Alternative zum regulären TV entscheiden.
Wenn Sie nichts unternehmen, kann es zu Problemen kommen: Kabelanschlüsse ohne Vertrag werden stillgelegt.
Was bis Juni gilt – und was danach
Am 30. Juni endet eine gesetzliche Frist: Vermieter dürfen nicht mehr die Kosten für den Fernsehanschluss auf die Nebenkosten umlegen. Diese Regelung betrifft etwa 12 Millionen Mieteinheiten. Für sie gilt das das sogenannte Nebenkostenprivileg: Dabei wurde der TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten abgerechnet. Der Vermieter bestimmte den Kabelanbieter – alternativlos. Mieter mussten die Gebühren zahlen, auch wenn sie den Anschluss nicht nutzten. Dieses Nebenkostenprivileg wurde in den 1980er-Jahren eingeführt. Die Gewinne aus diesem Relikt kamen Kabelnetzbetreibern wie etwa Vodafone und Tele Columbus (mit seiner Marke PŸUR) zugute.
Vermieter konnten die entstandenen Kosten für die Beitragszahlungen auf die Nebenkosten umlegen – oft auch mit einer Marge für sich. Wer sich privat für eine andere Empfangsart entschied (zum Beispiel TV via Antenne) zahlte doppelt.
- für den ungenutzten Kabelanschluss
- für andere Übertragungsmöglichkeiten mit mehr Optionen
Jetzt könnten mehr Alternativangeboten nachgefragt werden, insbesondere im Bereich Streaming.
Was Sie tun müssen, um weiter fernzusehen
Sie müssen innerhalb der nächsten 6 Monate neue Absprachen mit dem Kabelanbieter treffen. Dann können Sie weiterhin in Ihren Wohnungen fernsehen. Die Kabelanbieter werden ihre Bestandskunden und -kundinnen anschreiben – auf dieses Angebot für einen sogenannten Einzelnutzer-Vertrag können Sie reagieren. Ihr Vermieter ist nicht für die Neuabschlüsse der Verträge zuständig, sondern nur für die Sammelkündigung der Altverträge.
Verbraucherzentrale warnt vor „Medienberatern“
Steht ein Medienberater oder eine Medienberaterin, der oder die mit der „Abschaltung des Kabelanschlusses“ droht, vor der Tür, sollten Sie diese Punkte beachten: Grundsätzlich sollten Sie niemand Fremdes in Ihre Wohnung lassen. Es handelt sich bei den Medienberatern und -beraterinnen um freiberufliche Verkäufer und Verkäuferinnen, der oder die im Auftrag des Kabelnetzbetreibers und auf Provisionsbasis arbeitet. Ein unangekündigter „Kabelanschluss-Check“ kann ein Vorwand sein. Auch dann sollten Sie den Zutritt zu Ihrer Wohnung verwehren.
Zudem sollten Sie sich nicht
überreden lassen etwas an der Haustür zu unterzeichnen. Wird Ihnen mit einer
prompten Abschaltung gedroht, sollten Sie unbeeindruckt bleiben. Denn das wird
nicht passieren. Fordern Sie dann unter Umständen den Namen und den Dienstausweis
des Medienberaters oder der Medienberaterin an, um den Fall zu melden.
Was die Kabelanbieter planen
Die Unternehmen wollen Verluste auf ihren Seiten eindämpfen und stellen nun neue Verträge und Abkommen zur Verfügung. Sie können so weiterhin von erschwinglichen Tarifen profitieren.
0Euro
kostet voraussichtlich ein Kabelanschluss in einem Rahmen- oder Einzelvertrag.
Welche Kabel-Alternativen es gibt
Eine Alternative zum Kabelanschluss ist, Fernsehen über eine Satellitenschüssel auf dem Balkon oder dem Dach zu empfangen. Außerdem gibt es noch Antennenfernsehen. Jeder fünfte Haushalt nutzt auch das Internet, um Lieblingssendungen und Filme zu streamen. Diese Zahl hat sich in den letzten fünf Jahren sogar verdoppelt.
Das passiert, wenn Sie nichts unternehmen
Keine Sorge! Die Abschaltung erfolgt auf einen Schlag.
Kabelanschlüsse ohne Vertrag werden jedoch schlussendlich stillgelegt. Möchten
Sie weiter Kabelfernsehen beziehen, sollten Sie sich in den kommenden Wochen um
einen alternativen Übertragungsweg kümmern.
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Stand: 09.02.2024