Blick durch die Unschärfe auf einen lachenden jungen Mann mit Laptop in der Hand. Er steht in einem Gang eines Bürogebäudes.

Dokumentenakkreditiv

  • Sichere Zahlungsabwicklung

  • Zahlungsgarantien für Exporteure

  • Besonderer Schutz für Importeure

Reduzieren Sie mit dem Dokumentenakkreditiv Ihr Risiko

Dokumentenakkreditiv – was ist das?

Das Akkreditiv ist eine Form der Zahlungsabwicklung, die fast ausschließlich bei der Außenhandelsfinanzierung zum Einsatz kommt. Gerade bei Geschäften mit neuen Handelspartnerinnen und -partnern gehen beide Parteien gewisse Risiken ein. Liefert der Exporteur auf Rechnung, riskiert er, dass diese nicht beglichen wird. Zahlt der Importeur per Vorkasse, sieht er seine Ware trotz Bezahlung vielleicht nie. Das Akkreditiv bietet für solche Fälle eine gütliche Lösung für alle Parteien, indem die Kreditinstitute beider Seiten eine zentrale Rolle im Geldgeschäft übernehmen.

Ihre Vorteile mit einem Dokumentenakkreditiv

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Akkreditiv – so geht’s 

Infografik zum Thema Internationalisierung
  1. Importeur beauftragt das Akkreditiv

    Das Dokumentenakkreditiv wird vom importierenden Unternehmen bei seiner Sparkasse, der Akkreditivbank beauftragt.

  2. Akkreditiv-Sparkasse und avisierende Bank treten in Austausch

    Die Akkreditivsparkasse und das avisierende Finanzinstitut des Exporteurs treten nach jeweiliger Prüfung in direkten Kontakt.

  3. Warenversand durch Exporteur und Dokumentenversand

    Der Exporteur versendet sein Gut und reicht die notwendigen Dokumente bei seinem Institut ein. Dieses leitet die Dokumente weiter.

  4. Prüfung und Rechnungsbegleichung

    Die Importeurs-Bank prüft die Unterlagen und veranlasst dann die Begleichung.

  5. Der Exporteur erhält sein Geld

    Nach erfolgter Begleichung erhält der Importeur die Dokumente und der Ablauf ist erfolgreich durchgeführt.

Für wen sich das Dokumentenakkreditiv lohnt und was Sie benötigen

Das Akkreditiv ist eine gute Lösung für Importeure und Exporte, die nach mehr Sicherheit in einer eventuell noch neuen Geschäftsbeziehung suchen. Es gilt als Versprechen der Akkreditivbank - der Bank des importierenden Unternehmens - an den Exporteur und dessen Sparkasse, eine Zahlung durchzuführen. Die Begleichung wird dann fällig, wenn der Exporteur der Akkreditivbank Versanddokumente oder weitere Unterlagen überreicht, die den tatsächlichen Versand bestätigen. So hat der Exporteur die Sicherheit, sein Geld zu bekommen und der Importeur die Sicherheit, erst dann zahlen zu müssen, wenn die Ware versendet wurde.

Diese Formen gibt es

Die Grundidee des Dokumentenakkreditivs bleibt immer dieselbe: Bezahlung gegen Vorlage von Dokumenten. Es gibt allerdings diverse Akkreditivarten, die sich im Detail unterscheiden nach:

  1. Fälligkeit der Leistung: Wann wird gezahlt?
  2. Art der Verpflichtung: Welches Zahlungsversprechen wird abgegeben?
  3. Art der Bedingung: Welche Bedingungen müssen konkret erfüllt werden, damit gezahlt wird?

Beispiele und brauchbare Lösungen für Ihr Exportgeschäft

Da es aber insgesamt viele Detail-Lösungen gibt, die nach den oben genannten Details variieren können, empfiehlt sich das Gespräch mit Ihrem Sparkassenberater oder Ihrer Sparkassenberaterin.

Diese Dokumente benötigen Sie für das Dokumentenakkreditiv

Um das Dokumentenakkreditiv in Gang zu setzen, muss der Importeur einen entsprechenden Antrag bei seiner Sparkasse mit folgenden Bestandteilen einreichen:

Der Exporteur muss bei Zahlung beispielsweise folgende Dokumente nachweisen:

Welche Dokumente im speziellen Fall benötigt werden, kann Ihnen Ihre Beraterin oder Ihr Berater in Ihrer Sparkasse sagen.

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Häufige Fragen zum Dokumentenakkreditiv

Ein Akkreditiv ist eine im internationalen Handel verwendete Zahlungsmethode, die zur Minimierung des Risikos des Zahlungsausfalles eingesetzt wird. Es gilt als Versprechen einer Sparkasse oder Bank, im Auftrag eines Kunden, zumeist eines Importeurs, an einen Dritten, zumeist einen Exporteur, ein Zahlungsversprechen zu tätigen. Die Begleichung selbst wird fällig, wenn der Exporteur des beauftragten Finanzinstituts vorab vereinbarte Dokumente, wie etwa Frachtdokumente oder Ähnliches, übergibt.

Der Importeur profitiert beim Akkreditiv einerseits von der hohen Sicherheit, Zahlungen nur dann vorzunehmen, wenn die Ware sicher übergeben wurde. Für den Exporteur wiederum bietet das Verfahren die Absicherung, seine offenen Rechnungen sicher beglichen zu bekommen, weil das Finanzinstitut des Importeurs für die Begleichung einsteht.

Die geläufigste Form des Akkreditivs ist das Dokumentenakkreditiv, bei dem eine Sparkasse oder Bank im Auftrag des Importeurs eine Zahlung erst dann vornimmt, wenn der Exporteur im Gegenzug die vertraglich vorab vereinbarten Dokumente vorlegt. Innerhalb des Dokumentenakkreditivs gibt es jedoch unterschiedliche Arten. Das unwiderrufliche Akkreditiv verpflichtet eine Bank immer, eine Zahlung zu leisten. Dies ist unwiderruflich und rechtlich bindend. Beim bestätigten Akkreditiv wird ein zusätzliches Zahlungsversprechen einer weiteren Sparkasse oder Bank ausgesprochen. Somit haftet nicht nur das Finanzinstitut des Importeurs für die Begleichung, sondern auch ein weiteres.

Das übertragbare Akkreditiv ist ein Model, bei dem der Zahlungsbetrag nicht unbedingt direkt an den Exporteur gehen muss, sondern in dessen Auftrag beispielsweise an ein weiteres Unternehmen. Im Gegensatz dazu kann und muss die Zahlung bei einem nicht übertragbaren Akkreditiv unbedingt an den Exporteur geleistet werden. Schließlich ist das revolvierende Akkreditiv für Geschäftspartner interessant, die regelmäßig Waren an den gleichen Käufer verkaufen. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Spielarten und Details zu beachten. Wir empfehlen Ihnen daher, im Vorfeld das Gespräch mit Ihrem Sparkassenberater oder Ihrer Beraterin zu suchen.

Beim Dokumentenakkreditiv beauftragt ein Importeur seine Hausbank mit der Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs mit einem Exporteur. Das Akkreditiv dient dabei der Minimierung des Risikos von Zahlungsausfällen für diesen im internationalen Handel, da die Bank des importierenden Unternehmens für die Bezahlung der Ware einsteht. Um die Begleichung abzuwickeln, stehen die Finanzinstitute der beiden Geschäftsparteien in deren Auftrag im Austausch. Kann die Sparkasse oder Bank des Exporteurs die vertraglich vereinbarten Dokumente (Frachtdokumente, Rechnungen, Versicherungen u. ä.) vorweisen, veranlasst die Sparkasse oder Bank des Importeurs wiederum die Zahlung.

Wie beim Dokumentenakkreditiv geht es beim Dokumenteninkasso um die Abwicklung von Zahlungen auf Grundlage von Dokumenten, die Sparkassen oder Banken sich im Auftrag ihrer Kundschaft übergeben. Beim Dokumenteninkasso verspricht das Finanzinstitut des Exporteurs, die vertraglich vereinbarten Dokumente dann zu übergeben, wenn der Importeur seine Zahlung getätigt hat. Während beim Dokumentenakkreditiv der Importeur seine Sparkasse oder Bank beauftragt, geht die Initiative beim Dokumenteninkasso von der exportierenden Firma aus.

Das bestätigte Akkreditiv (englisch: Confirmed Letter of Credit) ist eine Art des Dokumentenakkreditivs. Dabei wird ein zusätzliches Zahlungsversprechen einer Sparkasse oder Bank ausgesprochen, die dann ebenso wie das Finanzinstitut des Importeurs selbst für die Bezahlung des Exportguts einsteht. Diese zusätzliche Sicherheit für das exportierende Unternehmen kostet entsprechend etwas mehr. Im Gegensatz dazu steht das unbestätigte Akkreditiv, bei dem allein die Akkreditivbank, also die Bank des importierenden Unternehmens, für die Bezahlung einsteht. Könnte die Bank etwa aus wirtschaftlichen Gründen der Begleichung nicht nachkommen, bliebe ein Verkäufer gegebenenfalls auf offenen Rechnungen sitzen.

Das Dokumentenakkreditiv ist eine Methode zur Zahlungsabsicherung im internationalen Handel. Dabei verspricht die Sparkasse oder Bank eines Importeurs zumeist dem Finanzinstitut eines Exporteurs die Zahlung zu tätigen, wenn die vorab vertraglich vereinbarten Dokumente (Frachtdokumente, Versicherungen o. ä.) überreicht werden. Die Initiative zum Dokumentenakkreditiv geht vom importierenden Unternehmen aus, der seine Sparkasse oder Bank beauftragt.

Im weiteren Ablauf geht diese auf das Finanzinstitut des Exporteurs zu. Der Verkäufer kann seine Ware nun mit dem Wissen, dass diese auch sicher gezahlt wird, versenden. Reicht das exportierende Unternehmen oder dessen Finanzinstitut in der Folge die entsprechenden Dokumente beim Importeur ein, kann dessen Finanzinstitut wiederum die Zahlung veranlassen. Durch das Akkreditiv besteht für beide Handelspartner ein deutlich geringeres Risiko als beispielsweise beim Kauf auf Rechnung oder Vorkasse.

Im Dokumentenakkreditiv selbst sind bereits elementare Bedingungen wie die Art der Ware, Liefertermine und weitere Details festgelegt. Ferner benötigt die Akkreditivbank, also die Bank des Importeurs, die für die Begleichung eintritt, weitere Dokumente. Diese sind zumeist die Rechnung beziehungsweise der abgeschlossene Kaufvertrag. Da diese Zahlungsform beim internationalen Handel zum Einsatz kommt, sind vom Exporteur Transportdokumente, Packlisten, Zollunterlagen und Versicherungsnachweise für den Transport vorzulegen. Je nach Art des Exportguts werden gegebenenfalls Ursprungszeugnisse und Gesundheitszeugnisse nötig.

Die Vorteile des Akkreditivs liegen in erster Linie in der Risikoreduktion. Denn die Zahlung wird erst dann fällig, wenn der Verkäufer die entsprechenden Dokumente eingereicht hat und somit Sicherheit über den Versand oder den Erhalt der Ware besteht.

Bis dahin muss der Käufer oder die Käuferin auch keine eigene Liquidität aufwenden, was insbesondere bei Importen von Gütern über längere Strecken zu einer Entlastung des Importeurs führt. Ferner können mittels Dokumentenakkreditiven auch neue Handelsbeziehungen mit internationalen Partnern entstehen, da die „Vertrauenshürde“ nicht mehr so hoch ist.

Beide Verfahren, Dokumenteninkasso und Dokumentenakkreditiv, sind sich im Kern sehr ähnlich. Die Initiative beim Inkasso geht vom Exporteur aus und beim Akkreditiv vom Importeur. In beiden Fällen werden Zahlungen erst vollzogen, wenn vereinbarte Dokumente durch das exportierende Unternehmen an den Importeur übergeben werden.

Beim Dokumenteninkasso gibt die Sparkasse oder Bank des importierenden Unternehmens, anders als beim Akkreditiv, jedoch kein eigenes Zahlungsversprechen ab, sondern steht lediglich dafür ein, dem Importeur die Dokumente erst dann zu überreichen, wenn dieser selbst die Bezahlung getätigt hat.

Die entsprechenden Vorlagen (ERA 600) definieren die Vorlagefrist für Dokumente im Kontext eines Akkreditivs auf 21 Kalendertage nach der Lieferung. Dabei gilt als Lieferdatum das Datum des Transportdokuments. Die Unterlagen müssen folglich nach spätestens drei vollen Wochen eingereicht sein. Individuelle Vereinbarungen sind darüber hinaus möglich.

Werden die vereinbarten Dokumente nicht fristgerecht eingereicht, zieht sich die Akkreditivbank aus dem Geschäft zurück. Die Sicherheiten für den Exporteur entfallen daher. Es ist dringend geboten, sich an die Fristen zu halten, die in aller Regel besagen, dass die Dokumente drei Wochen nach Lieferdatum eingereicht sein müssen.

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