
Dokumentenakkreditiv
Sichere Abwicklung von Auslandsgeschäften
Zahlungsabsicherung für Exporteure
Besonderer Schutz für Importeure
Reduzieren Sie mit dem Dokumentenakkreditiv Ihr Risiko
Definition: Das bringt ein Dokumentenakkreditiv
Wenn Sie mit neuen internationalen Geschäftspartnern oder Geschäftspartnerinnen zusammenarbeiten, bestehen auf beiden Seiten Risiken: Liefert der Exporteur auf Rechnung, kann es passieren, dass die Zahlung ausbleibt. Leistet der Importeur Vorkasse, besteht das Risiko, dass die Ware trotz Bezahlung nicht versandt wird. Ein Akkreditiv schafft für beide Seiten Sicherheit. Die Sparkassen oder Banken beider Parteien übernehmen die Zahlungsabwicklung nach klar definierten Bedingungen und sichern die Zahlung ab.
Ihre Vorteile mit einem Dokumentenakkreditiv
- Zahlungsabsicherung beim Außenhandel
Als Exporteur können Sie sowohl ein Zahlungsversprechen der Sparkasse oder Bank des Importeurs als auch ein Zahlungsversprechen Ihrer Sparkasse erhalten (beim bestätigten Akkreditiv).
- Schutz für Importeure und Exporteure
Beim Dokumentenakkreditiv wird die Zahlung erst fällig, wenn der Exporteur die nötigen Dokumente einreicht. Das gibt beiden Seiten Sicherheit.
- Rechtssichere Abwicklung der Zahlung
Die Sparkasse übernimmt die Zahlungsabwicklung unter Berücksichtigung der weltweit anerkannten Regelungen.
- Erfahrung der Sparkassen
Profitieren Sie vom globalen Netzwerk Ihrer Sparkasse und dem Wissen um Vorgaben und spezifische Gesetze beim Handel im In- und Ausland.
Sie interessieren sich für ein Dokumentenakkreditiv der Sparkassen?
Ablauf: So funktioniert ein Dokumentenakkreditiv

- Importeur beauftragt das Akkreditiv
Das importierende Unternehmen beauftragt das Dokumentenakkreditiv bei seiner Sparkasse (sogenannte Akkreditivbank beziehungsweise Akkreditivsparkasse).
- Einbindung der Kreditinstitute
Die Akkreditivsparkasse und das Finanzinstitut des Exporteurs (sogenannte avisierende Sparkasse oder Bank) treten nach jeweiliger Prüfung direkt in Kontakt.
- Warenversand durch Exporteur und Dokumentenversand
Der Exporteur versendet sein Gut und reicht die notwendigen Dokumente bei seinem Institut ein. Dieses leitet die Dokumente weiter.
- 4. Prüfung und Zahlung der Rechnung
Die beteiligten Sparkassen oder Banken prüfen die Dokumente nach den Akkreditivbedingungen. Bei Konformität veranlasst die Akkreditivbank die Zahlung gemäß Vereinbarung.
- Dokumentenübergabe an Importeur
Nach erfolgter Begleichung erhält der Importeur die Dokumente, und der Ablauf ist erfolgreich abgeschlossen.
Ein deutsches Unternehmen kauft erstmals eine Maschine von einer französischen Firma. Damit das französische Unternehmen nicht ohne Zahlungssicherheit liefert und das deutsche nicht ohne Nachweis bezahlt, vereinbaren beide ein Dokumentenakkreditiv. Dafür beauftragt das deutsche Unternehmen seine Sparkasse, zugunsten des französischen Unternehmens ein Akkreditiv zu eröffnen.
Die Sparkasse sichert die Zahlung der Maschine ab. Das gilt aber nur, wenn das französische Unternehmen innerhalb der Frist die im Akkreditiv genannten Dokumente einreicht. Das sind zum Beispiel die Rechnung, eine Packliste und ein Transportdokument. Nach dem Versand der Maschine reicht das französische Unternehmen diese Unterlagen bei seiner Bank ein. Die Sparkasse des deutschen Unternehmens und die französische Bank prüfen nun, ob die Dokumente den vereinbarten Bedingungen entsprechen.
Sind diese korrekt, wird der Betrag gemäß Akkreditiv ausgezahlt. Das deutsche Unternehmen erhält die Dokumente, um die Ware übernehmen zu können. Weichen Unterlagen ab, erfolgt die Zahlung nicht automatisch, sondern nur, wenn der Importeur (hier: das deutsche Unternehmen) die Abweichung akzeptiert.
Für wen sich ein Dokumentenakkreditiv lohnt
Das Akkreditiv ist eine gute Lösung für Importeure und Exporteure, die nach mehr Sicherheit in einer eventuell noch neuen Geschäftsbeziehung suchen. Es kann die Zahlung absichern und dem Importeur Sicherheit geben, dass der Versand anhand vereinbarter Dokumente nachgewiesen ist.
Verschiedene Arten beim Akkreditiv
Die Grundidee des Dokumentenakkreditivs bleibt immer dieselbe: Bezahlung gegen Vorlage von Dokumenten. Dabei gibt es jedoch unterschiedliche Akkreditivarten, die sich nach folgenden Kriterien unterscheiden:
- Fälligkeit der Leistung: Wann wird gezahlt?
- Art der Verpflichtung: Welches Zahlungsversprechen wird abgegeben?
- Art der Bedingung: Welche Bedingungen müssen konkret erfüllt werden, damit gezahlt wird?
4 Beispiele für unterschiedliche Lösungen beim Exportgeschäft
- Unwiderrufliches unbestätigtes Akkreditiv (Irrevocable Letter of Credit)
Hierbei verpflichtet sich die Bank des Importeurs, die Zahlung zu leisten – unwiderruflich und rechtlich bindend. Es gibt jedoch kein Zahlungsversprechen eines weiteren Instituts.
- Unwiderrufliches bestätigtes Akkreditiv (Confirmed Letter of Credit)
Neben der Akkreditivsparkasse oder -bank sichert noch ein weiteres Finanzinstitut die Zahlung ab. Diese doppelte Sicherheit für den Exporteur ist mit erhöhten Kosten verbunden.
- Übertragbares Akkreditiv (Transferable Letter of Credit)
Das Geld muss in diesem Fall nicht unbedingt an den Exporteur direkt gehen. Dieser kann das Akkreditiv ganz oder teilweise auf einen anderen Begünstigten übertragen.
- Revolvierendes Akkreditiv (Revolving Letter of Credit)
Gehen Handelspartner eine sich wiederholende und regelmäßige Partnerschaft ein, kann diese Form sinnvoll sein. Dieses Akkreditiv muss nicht jedes Mal neu beantragt werden, sondern läuft entsprechend der vereinbarten Laufzeit zu gleichen Bedingungen weiter.
Hinweis: Es gibt zahlreiche Lösungen, die nach den oben genannten Details variieren können. Sprechen Sie daher am besten mit Ihrem Sparkassen-Firmenkundenberater oder Ihrer -beraterin, um zu überprüfen, welche Lösung in Ihrem Fall am besten passt.
Diese Unterlagen benötigen Sie für das Dokumentenakkreditiv
Um das Dokumentenakkreditiv in Gang zu setzen, müssen Sie als Importeur einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Sparkasse mit folgenden Bestandteilen einreichen:
- Kaufvertrag zwischen Verkäufer- und Käuferseite
- Informationen zu Lieferterminen
- Angaben zur Art der Ware
Als Exporteur müssen Sie beispielsweise folgende Dokumente nachweisen:
- Transportunterlagen
- Packlisten
- Versicherungsnachweise
- Zolldokumente
Hinweis: Bei Ihrem Sparkassen-Firmenkundenberater oder Ihrer -Beraterin erhalten Sie eine vollständige Liste der Dokumente, die Sie in Ihrem konkreten Fall vorlegen müssen.
Diese weiteren Optionen sollten Sie kennen
- Dokumenteninkasso
Beim Dokumenteninkasso übergibt der Exporteur die Versand- und Handelsdokumente seiner Sparkasse oder Bank. Diese lässt sie über die Bank des Importeurs nur aushändigen …
- gegen direkte Zahlung („documents against payment“) oder
- gegen Akzept einer Zahlungsverpflichtung mit späterem Fälligkeitstermin („documents against acceptance“).
Anders als beim Akkreditiv gibt es dabei kein eigenständiges Zahlungsversprechen der Sparkasse oder Bank. Die Zahlung hängt letztlich von der Zahlungsbereitschaft des Importeurs ab.
- Warenkreditversicherung
Eine Warenkreditversicherung (auch: Kreditversicherung oder Zahlungsausfallversicherung) schützt den Exporteur vor dem Risiko, dass die Käuferseite nicht zahlt. Kommt es zum Zahlungsausfall, erhält dieser von der Versicherung nach Ablauf einer vereinbarten Frist die jeweilige Versicherungssumme. Die Versicherung erleichtert Lieferungen auf Ziel, ersetzt aber nicht die Zahlungsabwicklung selbst.
Lassen Sie sich zum Dokumentenakkreditiv beraten
Häufige Fragen zum Dokumentenakkreditiv
Beim Dokumentenakkreditiv beauftragt ein Importeur seine Hausbank mit der Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs mit einem Exporteur. Das Akkreditiv reduziert dabei das Risiko von Zahlungsausfällen für den Exporteur. Denn die Bank des importierenden Unternehmens kann für die Bezahlung der Ware einstehen. Um die Zahlung abzuwickeln, stehen die Finanzinstitute der beiden Geschäftsparteien in deren Auftrag im Austausch. Kann die Sparkasse oder Bank des Exporteurs die vertraglich vereinbarten Dokumente (zum Beispiel Frachtdokumente, Rechnungen oder Versicherungen) vorweisen, veranlasst die Sparkasse oder Bank des Importeurs wiederum die Zahlung.
Wie beim Dokumentenakkreditiv geht es beim Dokumenteninkasso um die Abwicklung von Zahlungen auf Grundlage von Dokumenten, die Sparkassen oder Banken sich im Auftrag ihrer Kundschaft übergeben. Beim Dokumenteninkasso verspricht das Finanzinstitut des Exporteurs, die vertraglich vereinbarten Dokumente dann zu übergeben, wenn der Importeur seine Zahlung getätigt hat. Während beim Dokumentenakkreditiv der Importeur seine Sparkasse oder Bank beauftragt, geht die Initiative beim Dokumenteninkasso von der exportierenden Firma aus.
Das bestätigte Akkreditiv (englisch: Confirmed Letter of Credit) ist eine Art des Dokumentenakkreditivs. Dabei wird ein zusätzliches Zahlungsversprechen einer Sparkasse oder Bank ausgesprochen, die dann ebenso wie das Finanzinstitut des Importeurs selbst die Bezahlung des Exportguts absichert. Diese zusätzliche Sicherheit für das exportierende Unternehmen kostet entsprechend etwas mehr.
Im Gegensatz dazu steht das unbestätigte Akkreditiv, bei dem allein die Akkreditivbank, also die Bank des importierenden Unternehmens, für die Bezahlung einsteht. Könnte die Bank etwa aus wirtschaftlichen Gründen der Begleichung nicht nachkommen, bliebe das Exportunternehmen gegebenenfalls auf offenen Rechnungen sitzen.
Das Akkreditiv kann Risiken reduzieren. Denn die Zahlung wird für die Käuferseite erst dann fällig, wenn die Verkäuferseite die entsprechenden Dokumente eingereicht hat und somit etwa Sicherheit über den Versand der Ware besteht. Ferner können mittels Dokumentenakkreditiven auch neue Handelsbeziehungen mit internationalen Partnern entstehen, da die „Vertrauenshürde“ nicht mehr so hoch ist.
Beide Verfahren sind sich im Kern ähnlich. In beiden Fällen werden Zahlungen erst ausgelöst, wenn vereinbarte Dokumente durch das exportierende Unternehmen an den Importeur übergeben werden. Die Initiative beim Inkasso geht vom Exporteur aus und beim Akkreditiv vom Importeur.
Beim Dokumenteninkasso gibt die Sparkasse oder Bank des importierenden Unternehmens, anders als beim Akkreditiv, jedoch kein eigenes Zahlungsversprechen ab, sondern steht lediglich dafür ein, dem Importeur die Dokumente erst dann zu überreichen, wenn dieser selbst die Bezahlung getätigt hat.
Sofern das Akkreditiv nichts anderes vorsieht, müssen Dokumente grundsätzlich innerhalb von 21 Kalendertagen nach dem Versanddatum vorgelegt werden. In jedem Fall muss das spätestens bis zum Ablaufdatum des Akkreditivs sein. Dabei gilt als Lieferdatum das Datum des Transportdokuments. Die Unterlagen müssen folglich nach spätestens 3 vollen Wochen eingereicht sein. Individuelle Vereinbarungen sind darüber hinaus möglich.
Werden die vereinbarten Dokumente nicht fristgerecht eingereicht, entfällt die Absicherung für den Exporteur. Es ist daher wichtig, sich an die Fristen zu halten. Normalerweise bedeutet das, dass die Dokumente 3 Wochen nach Lieferdatum eingereicht sein müssen.






