Mit einer Konto-Vollmacht kann eine Person, der Sie vertrauen, Ihre Bank-Geschäfte erledigen.
Eine Konto-Vollmacht kann zu verschiedenen Zeiten gelten. Entweder gilt sie nur, wenn man lebt. Oder sie gilt auch, wenn man gestorben ist. Oder sie gilt nur dann, wenn man gestorben ist.
Personen mit einer Konto-Vollmacht können über ein Giro-Konto, ein Depot oder ein Anlage-Konto verfügen.
Sie können die Details selbst bestimmen. Es gibt dafür keine Gesetze.
Sie können für die Vollmacht eine oder mehrere Personen auswählen.
Sie können eine Vollmacht für alle Bank-Geschäfte geben. Das nennt man Bank-Vollmacht. Oder Sie geben eine Vollmacht nur für ein bestimmtes Konto. Das nennt man Konto-Vollmacht. Beide Begriffe meinen hier dasselbe. Es gibt auch eine allgemeine Vorsorge-Vollmacht. Die ist nicht nur für Bank-Geschäfte. Mit dieser Vollmacht kann jemand Sie in allen Bereichen vertreten. Zum Beispiel bei Behörden, beim Arzt oder bei Wohn-Angelegenheiten. Eine Vorsorge-Vollmacht kann helfen, wenn jemand anderes für Sie Geld-Angelegenheiten regeln soll. Aber viele Banken akzeptieren diese Vollmacht nicht einfach so. Deshalb ist es gut, eine extra Vollmacht für die Bank zu haben.
Es gibt keine Gesetze für eine Bank-Vollmacht. Die Person, die das Konto hat, kann alles genau festlegen. Sie kann die Vollmacht für bestimmte Konten geben. Zum Beispiel für das Giro-Konto, Festgeld-Konto oder Tagesgeld-Konto. Oder sie kann die Vollmacht für alle Bank-Geschäfte geben. Sie können eine Vollmacht für eine oder mehrere Personen machen. Ehe-Partner sind nicht automatisch berechtigt, auf Konten zuzugreifen. Das gilt, wenn der Partner stirbt oder die Bank-Geschäfte nicht mehr selbst machen kann. Auch Ehe-Partner müssen dafür vorsorgen. Eine Vollmacht für das Konto kann einfach geschrieben werden. Es gibt kostenlose Beispiele im Internet zum Herunterladen. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht nötig. Aber viele Banken verlangen das. Die meisten Banken haben eigene Formulare. Dort können Sie zusätzliche Regeln festlegen.
Haben Sie Konten bei verschiedenen Banken? Und wollen Sie für alle Konten eine Vollmacht geben? Dann sollten Sie zum Notar gehen. Sonst brauchen Sie vielleicht für jede Bank eine extra Vollmacht.
Die verschiedenen Arten von Konto-Vollmachten unterscheiden sich in der Zeit, für die sie gelten. Manche gelten nur, solange die Person lebt. Andere gelten auch nach dem Tod der Person. Und wieder andere gelten erst, wenn die Person gestorben ist. Es gibt 3 Arten von Bank-Vollmachten. Diese sind in der Praxis üblich. Aber es gibt keine Regel, die sie vorschreibt. Das bedeutet, sie sind nicht verpflichtend.
Es gibt eine andere Möglichkeit zur Konto-Vollmacht. Diese Möglichkeit nennt man Gemeinschafts-Konto. Das ist gut für Paare, Ehe-Leute oder Wohn-Gemeinschaften. Man hat dann ein gemeinsames Konto mit mehreren Menschen.
Sie sollten nur einer Person eine Vollmacht geben, der Sie vertrauen.
Die Vollmacht muss auf Papier gegeben werden.
Das kann ohne Form oder mit einem Formular von der Bank passieren.
Sie können die Konto-Vollmacht in der Bank-Filiale machen. Beide Personen müssen einen gültigen Ausweis zeigen.
Die Vollmacht ist nur gültig, wenn beide unterschreiben.
Das sind der Kontoinhaber und die Person mit der Vollmacht.
Schreiben Sie die Details für die Vollmacht sehr genau auf.
Sagen Sie genau, was die andere Person machen darf.
Bitte sagen Sie, wie lange die Vollmacht gültig sein soll.
Sie sollten das Original der Konto-Vollmacht gut aufbewahren.
Eine Person mit Vollmacht kann oft auf das ganze Geld auf einem Konto zugreifen. Mit einer Bank-Vollmacht darf man das Konto verwalten. Aber man muss nicht für das Konto haften. Wenn jemand die Vollmacht missbraucht, haftet der Konto-Inhaber. Zum Beispiel, wenn jemand zu viel Geld ausgibt. Sie sollten nur Leuten eine Vollmacht geben, denen Sie sehr vertrauen.
Sie können die Konto-Vollmacht jederzeit ändern oder zurücknehmen. Es ist besser, das schriftlich zu machen. So kann man Missverständnisse vermeiden.
Die Vollmacht muss man schriftlich geben. Das kann ohne Form oder mit einem Vordruck passieren. Sie können die Konto-Vollmacht in der Filiale abgeben. Beide Personen müssen sich ausweisen. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn der Konto-Inhaber und der Bevollmächtigte unterschrieben haben. Die Details für die Vollmacht müssen genau aufgeschrieben sein. Man muss sagen, wie viel Geld man zur Verfügung hat. Man muss sagen, wie lange die Vollmacht gilt. Achtung: Bewahren Sie das Original der Konto-Vollmacht gut auf!
Eine Konto-Vollmacht ist für Guthabenkonten und Wertdepots. Mit der Vollmacht kann man fast alles mit dem Konto machen. Aber für Kredit-Karten oder Darlehen geht das nicht.
Eine Konto-Vollmacht gilt, bis Sie sie zurücknehmen. Oder so lang, wie sie aufschreiben, zum Beispiel bis zum Tod. Sie können die Vollmacht jederzeit ändern.