Das innerörtliche Tempolimit ist gesetzlich auf Tempo 50 festgelegt. Soll Tempo 30 kommen, muss die Straßenverkehrsordnung geändert werden.
Einzelne Streckenabschnitte können ebenso auf Tempo 30 beschränkt werden wie ganze Zonen, in denen viele Menschen zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind.
Tempo 30 führt zu weniger schweren Unfällen. Auch die Feinstaubbelastung kann verringert und – vor allem in Großstädten – der Spritverbrauch reduziert werden.
Sieben Großstädte wollen mit der Unterstützung des Deutschen Städtetags lebenswerter werden. Das Projekt „Tempo 30“ soll für Straßen und Plätze sorgen, die lebendiger, leiser und sauberer sind. Dabei sein wollen neben Aachen, Augsburg, Freiburg im Breisgau und Hannover auch die Städte Leipzig, Münster und Ulm. Doch so einfach ist die Einführung von Tempo 30 nicht. Denn Kommunen haben momentan keine Möglichkeit, selbst Geschwindigkeiten anzuordnen.
Die 5 wichtigsten Fakten zu Tempo 30
1. Um Tempo 30 einzuführen, muss die Straßenverkehrsordnung geändert werden.
Das innerörtliche Tempolimit ist gesetzlich geregelt. Laut §3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt innerhalb geschlossener Ortschaften ein Limit von 50 km/h. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge. Eine Änderung der Regelung ist nur möglich, wenn die Straßenverkehrsordnung entsprechend geändert wird. Nötig ist dies auch bei Pilotprojekten. Städte, die Tempo 30 testen möchten, müssen zuerst eine Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörden einholen.
2. Tempo 30 kann auf einzelnen Streckenabschnitten oder als Zone eingerichtet werden.
Städte haben die Möglichkeit, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit für einzelne Streckenabschnitte auf 30 km/h zu beschränken. Dies regelt §45 der StVO . Allerdings muss dafür ein konkreter Grund vorliegen. Zu den zulässigen Gründen zählt zum Beispiel der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und Abgasen. Auch die Verkehrssicherheit ist ein Grund.
Mit der Erlaubnis der Gemeinde können innerorts außerdem Tempo-30-Zonen eingerichtet werden. Diese werden von den Behörden meist dann angeordnet oder genehmigt, wenn in Gebieten besonders viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind oder Straßen oft zu Fuß überquert werden. Auch eine hohe Dichte an Radfahrerinnen und Radfahrern begünstigt eine Zonen-Anordnung. Allerdings ist diese StVO-Regelung laut §45 Absatz 1c nur für Straßen zulässig, die weniger befahren sind.
3. Bei Tempo 30 reduziert sich der Anhalteweg deutlich und die Unfallschwere sinkt.
Meist sind es mehrere Faktoren, die zu einem Unfall im Straßenverkehr führen. Unaufmerksamkeit, eingeschränkte Sicht aufgrund des Wetters oder bauliche Rahmenbedingungen können ebenso zu Unfällen führen wie erhöhte Geschwindigkeit. Dennoch hat die Reduzierung von Tempo 30 auf Tempo 50 eine erhebliche Auswirkung auf die Aufprallgeschwindigkeit, sollte es trotz aller Vorsicht von Autofahrerin oder Autofahrer zu einem Unfall kommen. Dabei wichtig zu wissen: Je geringer die Geschwindigkeit beim Aufprall, desto milder ist in der Regel die Verletzung, die das Unfallopfer davonträgt.
4. Die Einhaltung von Tempo 30 kann die Luftqualität verbessern.
Ein häufiges Argument in der Debatte über die Einführung von Tempo 30 innerorts ist die Verbesserung der Atemluft für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt. Zwar stoßen die meisten Kraftfahrzeuge laut ADAC bei Tempo 50 weniger Emissionen aus als bei Tempo 30 – dies setzt aber voraus, dass die Geschwindigkeit konstant gehalten werden kann. In großen Städten ist dies jedoch allein aufgrund der vielen Ampeln und Abbiegevorgänge kaum möglich. Messungen zeigen, dass die Schadstoffbelastung im Großstadtverkehr maßgeblich von den vielen Beschleunigungsvorgängen der Kraftfahrzeuge verursacht wird. Ständiges Abbremsen und Beschleunigen – ein tägliches Ärgernis im Berufsverkehr großer Städte – erhöht den Ausstoß von Stickoxid erheblich.
Wird Tempo 30 eingehalten, können sich die Beschleunigungsvorgänge besonders in Straßen mit häufigen Bremsvorgängen deutlich verkürzen. Das Ergebnis: Der Schadstoffausstoß verringert sich.
5. Tempo 30 kann in Großstädten den Spritverbrauch senken.
In Großstädten kann sich die deutliche Verkürzung der Beschleunigungsvorgänge bei Tempo 30 nicht nur positiv auf die Luftqualität auswirken. Auch der Spritverbrauch kann so reduziert werden. Denn besonders in großen Städten kommt es zu häufigen Abbrems- und Beschleunigungsvorgängen. Und ständiges Abbremsen und Beschleunigen auf 30 km/h verbraucht weniger Benzin als ständiges Abbremsen und Beschleunigen auf 50 km/h.
Übrigens: Auch der persönliche Fahrstil wirkt sich maßgeblich auf den Benzinverbrauch und die damit verbundenen Spritkosten aus. Gleichmäßiges und vorausschauendes Fahren und die Einhaltung des Sicherheitsabstands reduzieren den Verbrauch. Der Umstieg auf ein Elektroauto kann die Verbrauchskosten ebenfalls senken. Auch wenn die Anschaffungskosten bei Elektroautos meist höher sind, kostet der benötigte Strom bei gleicher Fahrleistung nur etwa halb so viel wie Benzin.