Ein junger Mann in einem kurzärmeligen T-Shirt trinkt im Büro aus einem Glas Wasser während er ein Tablet mit Stift in der Hand hält.

Hitze im Büro: Das sind Ihre Rechte

Regelungen bei über 26 Grad
Konzentration? Fehlanzeige. Und das zweite Hemd ist auch schon durchgeschwitzt. Doch einfach so hitzefrei machen dürfen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin nicht. Hier lesen Sie, welche Regeln ab 26, 30 und 35 Grad gelten.
Das Wichtigste in Kürze:

Arbeitsräume sollten eine Temperatur von 26 Grad nicht überschreiten. Doch was passiert, wenn es im Büro doch so warm oder wärmer wird? Ein konkretes Recht auf Arbeitsbefreiung bei einer bestimmten Temperatur gibt es nicht. Doch entsprechende Regeln lassen sich aus dem Arbeitsschutzrecht und der Fürsorgepflicht ableiten. Das Arbeitsumfeld sollte so gestaltet werden, dass es das Leben und die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährdet.

Das müssen Arbeitgebende tun

Ab einer Temperatur von 26 Grad und darüber müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für Abkühlung sorgen, etwa durch erfrischende Getränke. Bei über 30 Grad sollte durch weitere Maßnahmen die Hitzebelastung weiter verringert werden. Dazu zählt beispielsweise ein Sonnenschutz, Lüftung in der Nacht und am frühen Morgen. Zudem können wärmefördernde Geräte wie Drucker und Kopierer in einen anderen Raum gebracht, in der Nutzung eingeschränkt oder ganz abgeschaltet werden. Ventilatoren und kleine Klimaanlagen könnten dafür deren Platz einnehmen. Arbeiten Sie nach einer Gleitzeitregelung, könnte diese angepasst werden, so dass auch das Arbeiten in den frühen Morgenstunden oder spät am Abend möglich ist, wenn es noch oder schon wieder kühler ist.

In Räumen mit einer Temperatur von über 35 Grad darf nicht gearbeitet werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Arbeitgebende Hilfsmittel wie Luftduschen und Hitzepausen anbietet, wie etwa bei Hitzearbeitsplätzen an einem Hochofen.

Das dürfen Arbeitnehmende

Wird keine dieser Maßnahmen durch die Geschäftsführung ergriffen, haben Sie das Recht, Ihre Arbeit vorerst niederzulegen. Die Umstände müssen Sie jedoch beweisen können. Zudem dürfen Sie deswegen nicht automatisch den ganzen Tag der Arbeit fernbleiben. Sinkt die Temperatur innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit unter die 35 Grad Marke, müssen Sie zurück an den Arbeitsplatz. Ein besonderer Schutz gilt für schwangere Frauen und stillende Mütter. Sie können bestimmte Raumtemperaturen verlangen. Haben Sie ein gesundheitliches Problem, dass durch Hitze verschlimmert werden kann, gilt diese Regel auch. Wichtig dabei: Sie müssen ein entsprechendes Attest vorlegen können.

Hinweis für Arbeitgebende

Kranke Belegschaft durch Zugluft

Ventilatoren kühlen bestimmte Zonen oder gar ganze Räume. Doch nicht jede Person verträgt die Zugluft. Ein steifer Hals oder eine Erkältung können die Folgen sein. Die Erkältungsgefahr steigt auch dann, wenn sich die Außentemperatur und die Innentemperatur zu sehr unterscheiden. TÜV-Experten empfehlen einen Temperaturunterschied von maximal sechs Grad.

Das gilt im Außenbereich

Gerade dann, wenn Sie Ihrer Arbeit im Freien nachgehen, stellen hohe Temperaturen ein Risiko dar. Arbeitgeber sollten ein Sonnensegel spannen, Kopfbedeckungen und entspreche Schutzkleidung bereitstellen. Auch Sonnencreme und Wasser sollten jederzeit unentgeltlich genutzt werden können. Eine Sonnenbrille ist bei strahlendem Licht wichtig. Arbeitnehmende riskieren sonst eine Erkrankung der Augen, beispielsweise mit grauem Star.

Die IG Bau fordert sogar eine „Sommer-Flatrate für Wasser und Sonnencreme auf dem Bau“. Diese soll für Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen, Fassadenreiniger und -reinigerinnen oder Garten- und Landschaftsbauer und -bauerinnen gelten.

Werden die Ozonwerte überschritten oder wird gar Sommersmog gemeldet, sind Firmen dazu verpflichtet den Empfehlungen der Behörden zu folgen. Das Umweltbundesamt informiert dann regelmäßig über Messdaten und Verhaltensweisen.

Mit Badelatschen ins Büro

Kleiderordnung bei Hitze

Wird es im Büro besonders heiß, ist es eine geeignete Maßnahme, eine konservative Kleiderordnung zu lockern. Luft- und feuchtigkeitsdurchlässige, helle, leichte und weite Kleidung sowie luftdurchlässige Schuhe mindern die Hitzebelastung. Die Entscheidung, was dann an Kleidung erlaubt ist, obliegt dem Arbeitgebenden.

Das können Arbeitnehmende tun

Trinken Sie viel – aber nicht zu Kaltes. Denn nach einem kalten Getränk benötigt der Körper viel Energie, um die eigene Temperatur wieder zu regulieren. Das Ergebnis: Sie schwitzen noch mehr. Aus diesem Grund wird in südlichen Ländern trotz Temperaturen jenseits der 40 Grad Tee getrunken.

Kühlen Sie Ihre Pulspunkte, zum Beispiel die Handgelenke, mit kaltem Wasser. Das sorgt für eine kurzfristige Erfrischung, da die Haut an diesen Stellen besonders dünn ist und sie so das Blut, das durch den Körper fließt, kühlen können. Achten Sie außerdem besonders auf die Signale Ihres Körpers. Fühlen Sie sich wegen der Hitze unwohl, haben Sie das Recht, eine Pause einzulegen oder sich im Zweifel krankzumelden.

Stand: 12.07.2023

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