Sparhacks im März

Spar-Hacks im März

Tipps und Schnäppchen
In unseren Spar-Hacks für den Monat März geben wir Ihnen Tipps, wie Sie durch Aufräumen Geld sparen – im Haushalt, Garten und bei Ihren finanziellen Angelegenheiten. Schnäppchen können Sie unter anderem noch bis Ende März beim Bahnfahren machen.

Kosten senken im März

Setzen Sie Ihren Frühjahrsputz einfach von der Steuer ab

Der Frühling naht und das alljährliche Bedürfnis zum Frühjahrsputz wächst – egal ob in Wohnung, Haus oder im Garten. Haben Sie wenig Zeit oder Lust, alles allein für den Frühling flottzumachen, nutzen Sie doch mal das Angebot professioneller Haushaltshilfen – sofern Sie die finanziellen Möglichkeiten dazu haben. Die Aufwendungen dafür müssen Sie nicht allein tragen. Der Fiskus gewährt ihnen für diese haushaltsnahen Dienstleistungen eine Steuerermäßigung – vorausgesetzt, Sie erfüllen die Bedingungen.

Das sind haushaltsnahe Dienstleistungen

Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten haushaltsnaher Dienstleistungen können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen und dafür Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Begrenzt ist das auf eine Höhe von 4.000 Euro, also auf maximal 20.000 Euro an Aufwendungen. Geregelt sind die Konditionen im Einkommensteuergesetz § 35a Abs. 1 EStG. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen durch externe Hilfspersonen zählen unter anderem:

Wichtig ist dabei, dass Sie sich für alle Dienstleistungen immer eine ordentliche Rechnung ausstellen lassen, auf der die einzelnen Leistungen aufgeschlüsselt sind. Um von der Steuerermäßigung zu profitieren, dürfen Sie nicht bar zahlen, sondern müssen den Betrag stets per Überweisung begleichen und die Quittung dafür gut aufbewahren – mindestens zwei Jahre. Die haushaltsnahen Dienstleistungen tragen Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ ein.

Übrigens, auch Handwerksleistungen können Sie bei der Steuer geltend machen.

Schnäppchen im März

Jetzt für kurze Zeit günstig reisen mit den Super-Sparpreisen der Deutschen Bahn

Mit der Deutschen Bahn können Sie bis 27. September 2023 wieder besonders günstig auf ausgewählten Strecken reisen. Denn noch bis zum 31. März läuft die „Super-Sparpreis-Aktion“. Das heißt, Sie können bis zu diesem Zeitpunkt Tickets für 12,90 Euro statt 17,90 Euro erwerben. Mit einer Bahncard 25 oder 50 erhalten Sie einen weiteren Rabatt in Höhe von 25 Prozent. Dann kostet Sie eine Fahrt nur noch 9,65 Euro. Die Tickets sind bis zu 180 Tage vor Antritt der Reise erhältlich. Eine Umbuchung oder Stornierung ist nicht möglich.

Stromanbieterwechsel kann sich finanziell wieder lohnen – bis zu 300 Euro pro Jahr sparen

Die Energiemärkte entspannen sich. Nach dem Energiepreisschock im vergangenen Herbst sind die Preise für Strom aufgrund der niedrigeren Preise im Großhandel wieder gefallen. Die Energieversorger können sich mit günstigem Strom eindecken. Wovon vor allem Neukundinnen und Neukunden profitieren. Viele Stromanbieter locken nun mit Neukundentarifen. Denken auch Sie jetzt über einen Wechsel zu einem Billigstromanbieter nach, sollten Sie vorher ein paar Schritte beachten:

1. Abwägen, ob sich ein Wechsel lohnt:

Risikofrei ist ein Wechsel derzeit nicht, da nicht abzuschätzen ist, wie sich die Preise weiter entwickeln werden. Energiefachleute raten wechselwilligen Verbraucherinnen und Verbrauchern aber, den Wechsel nicht aufzuschieben . Gewarnt wird vor allem in diesen unsicheren Zeiten vor langfristigen Verträgen: „Steigen die Preise am Spotmarkt, drohen diese Anbieter, illiquide zu werden“, sagt Energieexperte Christoph Maurer zur „WirtschaftsWoche“. Das kann zu Insolvenzen bei Billigstromanbietern führen. Verbraucherinnen und Verbrauchern drohen dann Szenarien wie bereits im vergangenen Jahr: Sie müssten gegebenenfalls in einen deutlich teureren Tarif wechseln.

2. Anbieter und Vertrag sorgfältig prüfen:

Vor allem bei Discount-Anbietern, die nun vermehrt in Vergleichsportalen zu finden sind, ist Vorsicht geboten. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen vorab sorgfältig: Dazu gehören die Laufzeit, enthaltene Preisgarantien sowie angebotene Boni, rät Energieexpertin Julia Schröder    von der Verbraucherzentrale Niedersachsen bei „ndr.de“. Tarife, bei denen eine Vorkasse und Paketpreise fällig werden, sollten Sie laut Schröder grundsätzlich ausschließen.

Sehen Sie sich auch die Onlinebewertungen und -kommentare zum Anbieter an. Aber Achtung: „Nur weil es keine schlechten Berichte gibt, heißt das noch lange nicht, dass die Anbieter unkritisch sind“, warnt Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei der „WirtschaftsWoche“. Denn bei Vergleichsportalen könnten lediglich Personen mit vorhandenem Vertrag über das Portal eine Bewertung abgeben, und das meist nur kurz nach Abschluss.

„Trotzdem müssen Wechselwillige sich nicht zu viele Sorgen machen“, so Wallraf weiter. „Der Großteil der Energieanbieter liefert solide.“

3. Bei Vergleichsportalen Suchfilter individuell einstellen

Wenn Sie für Ihre Entscheidung Vergleichsportale nutzen, ändern Sie gegebenenfalls die Voreinstellungen. Die Suchfilter seien meist nicht im Sinne der Verbrauchenden eingestellt. Sie sollten daher immer individuell angepasst werden, so Julia Schröder.

Finanzvorsatz im März

Finanzieller Frühjahresputz deckt Einsparpotenziale auf

Apropos Frühjahrsputz. Nicht nur Haushalt und Garten sollten regelmäßig flottgemacht werden. Es lohnt sich auch, in Ihren Finanzen Ordnung zu schaffen. Denn dadurch können sich regelmäßig Einsparpotenziale ergeben.

Das Wichtigste dabei ist, dass Sie stets einen guten Überblick über die eigenen Finanzen haben. Nur so können Sie strategisch planen, unnötige Ausgaben reduzieren und für die finanzielle Zukunft vorsorgen.

Zum finanziellen Frühjahrsputz gehören unter anderem der Check sämtlicher Verträge wie von Versicherungen, Telekommunikation oder Energieanbieter, um diese gegebenenfalls zu optimieren und an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Denn um gegebenenfalls Geld einzusparen, ist ein regelmäßiger Blick darauf und bei Bedarf eine Beratung wichtig. Auch von der  Abgabe der Einkommensteuererklärung profitieren viele finanziell. Wenn Sie die Steuererklärung selbst machen, ist die Abgabefrist für das Jahr 2022 der 2. Oktober 2023.

Weitere wertvolle Tipps, wie Sie den Überblick über Ihr Geld behalten, finden Sie in unserem Schwerpunktbeitrag.

Stand: 20.02.2023

Das könnte Sie auch interessieren


Eine Frau mit grauen Haaren setzt Gemüsepflanzen in ein Hochbeet.
Steuern und Gesetze
Der Frühling naht. Und der Jahrgang 2006 startet mit etwas Taschengeld in die wärmere Zeit. Ihr fahrbarer Untersatz für die Frühlingsmonate braucht jetzt wieder ein neues Kennzeichen.
26. Februar 2024
Drei Studenten unterschiedlicher Herkunft stehen zusammen, schauen auf ein Tablet und lächeln.
Steuern und Gesetze
Anspruch auf Unterstützung
200-Euro-Einmalzahlung für Studierende
Seit 15. März 2023 können alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler 200 Euro als Einmalzahlung beantragen. Hier lesen Sie, wie das geht und was zu beachten ist.
Close-up einer junge Frau mit roten Haaren, die auf ihr Mobiltelefon vor sich schaut.
Aktuelle Themen rund um Ihre Finanzen
Aktuelles
Wichtige Neuerungen, Trends und wirtschaftliche Entwicklungen: Wir halten Sie auf dem Laufenden und berichten über das, was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen müssen.