Ein Mann tankt ein Fahrzeug an  der Tankstelle.

Energiegeld, Einmalzahlungen, 9-Euro-Ticket: Das gilt ab Juni und Juli

Entlastungspaket beschlossen
Bürger und Bürgerinnen profitieren in diesem Sommer von einem umfangreichen Energieentlastungspaket. Konkret geht es um zusätzliches Energiegeld, eine befristete Energiesteuersenkung und das 9-Euro-Ticket.

Das Wichtigste in Kürze:

Ab Juni:

ÖPNV wird günstiger: Das 9-Euro-Ticket

Bundesweit wird der öffentliche Personennahverkehr und der Regionalfernverkehr für ein Vierteljahr nur 9 Euro pro Monat kosten. Das gilt auch, wenn Sie bereits eine Monatskarte abonniert haben. 

Absenkung der Energiesteuer beim Tanken

Ab Juni reduzieren sich die Spritpreise. Der Preis für Benzin um 30 Cent und der Preis für Diesel um 14 Cent je Liter. Zudem wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe – befristet für drei Monate – auf das europäische Mindestmaß reduziert.

Ab Juli:

Einmalzahlung für Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen

Bereits im ersten Entlastungspaket wurde eine Einmalzahlung von 100 Euro pro Person beschlossen. Diese wurde um weitere 100 Euro erhöht. Kinder erhalten monatlich 20 Euro zusätzlich.

Abschaffung der EEG-Umlage

Ab 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. Die Reduzierung erfolgt automatisch und wird bei Ihrem Stromanbieter vermerkt. Auf Ihre Abschlagszahlungen hat die Umlageanpassung keinen Einfluss. Entsprechend fallen dann aber Ihre Nach- oder Rückzahlungen aus. Bestenfalls legen Sie schon jetzt etwas Geld für etwaige Rückzahlungen zur Seite. Prüfen Sie außerdem Ihre Jahresendabrechnung und sprechen bei Bedarf mit Ihrem Stromanbieter.

Zeitpunkt ausstehend aber ebenfalls beschlossen:

Entlastung für Familien

Um die finanzielle Belastung für Familien zu reduzieren, soll für jedes Kind schnellstmöglich ein ergänzendes Kindergeld in Höhe von 100 Euro ausgezahlt werden. Dieser Bonus wird von den Familienkassen ausgezahlt und auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

Einmaliger Heizkostenzuschuss für Einkommensschwache und Studierende

Der Heizkostenzuschuss entlastet einkommensschwache Haushalte und beträgt einmalig 270 Euro. Bei zwei Personen erhalten Sie insgesamt 350 Euro, für jede weitere Person gibt es 70 Euro. Wohngeldempfänger und -empfängerinnen müssen eine entsprechende Berechtigung vorweisen. Sie erhalten den Zuschuss in diesem Sommer, wenn Sie mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld bezogen haben. Alternativ beantragen Sie jetzt Wohngeld und erhalten die Zahlungen rückwirkend ab dem Antragstag. Studierende, die BAföG beziehen, sollen eine einmalige Zahlung über 230 Euro als Zuschuss erhalten. Auch hier muss ein entsprechender Antrag ausgefüllt werden. Hier finden Sie mehr Informationen zum Heizkostenzuschuss.

Einmaliger Zuschuss für Energiekosten

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerklassen 1 bis 5 erhalten über die Gehaltszahlung des Arbeitgebers eine einmalige Energiepreispauschale. Die geplanten 300 Euro landen nach Versteuerung vermutlich ab September direkt auf Ihrem Konto. Für Selbständige wird die Steuervorauszahlung einmalig um 300 Euro reduziert.

Wie komme ich heute und in Zukunft an die Zuschüsse?

Einfach und unbürokratisch sind hier die Stichwörter. Die Zahlungen sollen ab diesem Jahr über die Steuer-ID zu Ihrer Gehaltszahlung auf dem direkten Weg erfolgen. 

Stand: 06.05.2022

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