Bezahlen Sie jederzeit sicher im Internet mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) und der S-pushTAN-App: Unser Shopping-Verhalten verlagert sich immer mehr von der Einkaufsmeile in die Online-Shops. Klar, denn das spart Zeit, Nerven und oft auch Geld. Online-Shopping ist einfach praktisch. Und dank des 3-D Secure-Verfahrens mit Ihrer Sparkassen-Card* auch sicher.
Alle wichtigen Fragen sowie Hinweise für Gemeinschaftskonten, Firmenkundinnen und Firmenkunden, bevollmächtigte Personen sowie Minderjährige beantworten wir Ihnen hier.
Einmal freigeschaltet profitieren Sie von zusätzlichem Schutz bei Ihren Online-Kartenzahlungen, die Sie zukünftig einfach und bequem mit der S-pushTAN-App freigeben. Mit der 2-Faktor-Authentifizierung weisen Sie sich als rechtmäßige:r Karteninhaber:in aus und schützen sich so zusätzlich vor unberechtigter Verwendung Ihrer Karte durch Dritte. Einkaufen, bezahlen, freigeben, fertig. Schalten Sie jetzt 3-D Secure in nur wenigen Schritten frei, damit Sie auch in Zukunft einfach sicher online bezahlen können.
* Gemeint sind hier die Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard und Visa Debit (Debitkarte).
Um Zahlungen mit Ihrer Karte im Internet sicherer zu machen, müssen Sie diese einmalig für 3-D Secure registrieren. Je nachdem, ob Sie bereits die S-pushTAN-App verwenden, chipTAN nutzen oder kein Online-Banking haben, finden Sie folgend eine individuelle Anleitung.
Wenn Sie den Bedingungen bereits bei der Kartenbestellung zugestimmt haben, dann ist die Registrierung nicht mehr nötig. Diese ist dann bereits durch Ihre Beraterin oder Ihren Berater getätigt worden. Andernfalls befolgen Sie bitte den folgenden Schritt zur Registrierung Ihrer Karte.
Schalten Sie Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) für 3-D Secure frei: Klicken Sie dafür auf den untenstehenden Button "Jetzt freischalten".
Jetzt einfach online shoppen und Ihre Zahlungen ganz sicher mit der S-pushTAN-App auf Ihrem Smartphone oder Tablet freigeben.
Kein Problem. Die S-pushTAN-App können Sie mit Ihrer Sparkassen-Card auch für das Bezahlen im Internet nutzen, ohne Ihr Sicherungsverfahren für das Online-Banking zu wechseln. So einfach gehts:
Schalten Sie Ihre Sparkassen-Card für 3-D Secure frei: Klicken Sie dafür auf den untenstehenden Button "Jetzt freischalten".
Laden Sie sich die S-pushTAN-App aus dem App Store oder von Google Play herunter.
Nach Freischaltung erhalten Sie ein Schreiben mit einem QR-Code von uns. Scannen Sie diesen mit der S-pushTAN-App. Er legitimiert die App sicher und verknüpft sie automatisch mit Ihrer Karte.
Jetzt einfach online shoppen und Ihre Zahlungen ganz sicher mit der App auf Ihrem Smartphone oder Tablet freigeben.
Scannen Sie einfach den zu Ihrem mobilen Endgerät passenden QR-Code und laden Sie die S-pushTAN-App bequem aus dem App-Store oder von Google Play herunter.
Um Ihre Karte im Internet nutzen und für 3-D Secure registrieren zu können, benötigen Sie kein Online-Banking. Um Zahlungen beim Online-Shopping allerdings sicherer zu machen, müssen Sie Ihre Karte einmalig für 3-D Secure registrieren.
Schalten Sie Ihre Sparkassen-Card für 3-D Secure frei: Klicken Sie dafür auf den untenstehenden Button "Jetzt freischalten".
Halten Sie für die Freischaltung Ihre Sparkassen-Card bereit.
Laden Sie sich die S-pushTAN-App aus dem App Store oder von Google Play herunter.
Nach erfolgreicher Freischaltung erhalten Sie ein Schreiben von uns. Dieses enthält einen QR-Code, welchen Sie mit der S-pushTAN-App scannen und somit die App sicher legitimiert. Sollten Sie kein Online-Banking nutzen, erhalten Sie zudem einen aus Sicherheitsgründen separat versendeten zweiten Brief. Dieser enthält ein Aktivierungspasswort, welches systemseitig notwendig ist. Die Verknüpfung Ihrer Karte mit der App erfolgt anschließend automatisch.
Jetzt einfach online shoppen und Ihre Zahlungen ganz sicher mit der App auf Ihrem Smartphone oder Tablet freigeben.
Scannen Sie einfach den zu Ihrem mobilen Endgerät passenden QR-Code und laden Sie die S-pushTAN-App bequem aus dem App-Store oder von Google Play herunter.
Durch die korrekte Nutzung von Mastercard® Identity Check™ bzw. Visa Secure während eines Online-Bezahlvorgangs weisen Sie sich als rechtmäßige Karteninhaberin oder Karteninhaber aus und der Kaufvorgang wird abgeschlossen. Bestätigen Sie die Transaktion nicht, wird der Kaufvorgang nicht autorisiert und somit nicht durchgeführt.
Auch wenn ein Händler generell Mastercard® Identity Check™ oder Visa Secure anbietet, heißt das nicht, dass jede Zahlung bestätigt werden muss.* Das gilt für all Ihre hinterlegten Karten für den Einkauf im Internet - sowohl in der S-pushTAN- als auch der S-ID-Check-App.
*Risikoabhängig ist in Ausnahmefällen eine Freigabe der Zahlung nicht erforderlich
Nein. Sie können Ihre bestehende Karte nutzen, müssen diese aber für das Verfahren registrieren.
Der CVV/CVC Code ist ein individuelles, aufgedrucktes und daher nicht maschinell lesbares Sicherheitsmerkmal. Bei Visa nennt sich die Prüfziffer derzeit Card Validation Value 2 (CVV2), bei Mastercard Card Validation Code 2 (CVC2).
Die Prüfziffer ist bei Mastercard und Visa eine dreistellige Zahlenkombination und befindet sich auf der Rückseite der Karte am rechten Rand der Signaturbox.
(Die Abbildung zeigt eine Sparkassen-Card, auf der Kreditkarte ist die Nummer an gleicher Stelle zu finden)
Die Kartenprüfnummer muss beim Online-Shopping eingegeben werden, um sicherzustellen, dass Sie als Käufer:in tatsächlich im Besitz der Kredit- oder Debitkarte sind. Gestohlene Daten der Kreditkarten und Debitkarten von Mastercard und Visa (geprägte Ziffern) sind beim Online-Shopping ohne die CVV- oder CVC-Nummer unbrauchbar, denn nur mit der gedruckten Prüfziffer lässt sich der Kauf abschließen.
Die Kartennummer finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge.
(Die Abbildung zeigt eine Sparkassen-Card, auf der Kreditkarte ist die Nummer an gleicher Stelle zu finden)
Damit Sie mit Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge das 3-D Secure Verfahren nutzen können, benötigen Sie die S-pushTAN-App. Die App laden Sie im App Store von Apple oder im Google Play Store von Android kostenlos auf Ihr Smartphone oder Tablet herunter.
Nein, eine Nutzung des pushTAN-Sicherungsverfahrens für das Online-Banking ist nicht zwingend erforderlich. Sie können weiterhin das Sicherungsverfahren Ihrer Wahl nutzen.
Eine erfolgreiche Registrierung für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App kann bereits mit der Zustimmung der Bedingungen durch die Mitkontoinhaberin oder den Mitkontoinhaber erfolgen, die Karteninhaberin oder der Karteninhaber ist. Die Nutzung von 3-D Secure mit der S-pushTAN-App beim Einkauf im Internet ist somit schon mit der eigenen Zustimmung möglich.
Hinweis: Eine erfolgreiche Registrierung für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App kann für die Karte einer Bevollmächtigen Person eines Gemeinschaftskontos erst nach Zustimmung der Bedingungen aller Mitkontoinhaberinnen und Mitkontoinhaber erfolgen.
Ja, das ist möglich. Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber kann die entsprechende/n Karte/n über den oben beschriebenen Weg registrieren. Unabhängigkeit davon, ob die Inhaberschaft des Kontos einer natürlichen Person oder einer juristischen Person (wie einer BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH etc.) obliegt.
Hinweis: Sollte die Inhaberschaft des Kontos einer juristischen Person obliegen, muss der Karteninhaber entsprechende Rechte haben, um den Bedingungen zustimmen zu können.
Nein. Bevollmächtigte Personen können aufgrund von rechtlichen Vorgaben keine 3-D Secure Registrierung durchführen. Eine Zustimmung kann rechtsicher nur durch die Vertragsinhaberinnen oder den Vertragsinhaber erfolgen, welche eben die Kontoinhaberinnen oder Kontoinhaber sind. Bevollmächtigte Personen können jedoch nach erfolgreicher Registrierung durch die Kontoinhaberinnen oder die Kontoinhaber 3-D Secure mit der S-pushTAN-App nutzen.
Ja, haben sie. Mit der Zustimmung durch die gesetzliche Vertretung kann die Karte des minderjährigen Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App freigeschaltet werden.
Wichtiger Hinweis: Die Zustimmung kann bei bestehenden Karten ausschließlich vor Ort bei entsprechender Sparkasse erfolgen. Die Zustimmung und Registrierung für noch nicht freigeschaltete Sparkassen-Cards zu Girokonten von Minderjährigen kann ausschließlich vor Ort durch Ihre Beraterin oder Ihren Berater erfolgen.