
Das gute Gefühl von Sicherheit
Bezahlen Sie jederzeit sicher im Internet mit Ihrer Sparkassen-Card¹, Sparkassen-Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis¹ und der S-pushTAN-App: Unser Shopping-Verhalten verlagert sich immer mehr von der Einkaufsmeile in die Online-Shops. Klar, denn das spart Zeit, Nerven und oft auch Geld. Online-Shopping ist einfach praktisch. Und dank des 3-D Secure-Verfahrens auch sicher.
¹ Die Karten Sparkassen-Karte Basis, Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard bzw. Visa Debit, Sparkassen-Card Plus mit Co-Badge Debit Mastercard bzw. Visa Debit, Sparkassen-Card Plus Gewerblich mit Co-Badge Debit Mastercard bzw. Visa Debit sind Debitkarten.
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Häufige Fragen
Alle wichtigen Fragen sowie Hinweise für Gemeinschaftskonten, Firmenkundinnen und Firmenkunden, bevollmächtigte Personen sowie Minderjährige beantworten wir Ihnen hier.
Das Gute Gefühl von Sicherheit: Kartenzahlung mit 3-D Secure.
Sichere Online-Zahlungen erkennen Sie an der Bezeichnung Mastercard Identity Check™ oder Visa Secure - Einmal freigeschaltet profitieren Sie von zusätzlichem Schutz bei Ihrem Online-Zahlungsvorgang.
Ihre Zahlungen geben Sie einfach und bequem mithilfe der S-pushTAN-App frei. Mit der 2-Faktor-Authentifizierung weisen Sie sich als rechtmäßige:r Karteninhaber:in aus und schützen sich so zusätzlich vor unberechtigter Verwendung Ihrer Sparkassen-Card, Sparkassen-Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis durch Dritte.
Schalten Sie jetzt 3-D Secure in nur wenigen Schritten frei, damit Sie auch in Zukunft einfach sicher online bezahlen können.
Und so einfach geht’s: Jetzt 3-D Secure freischalten
Um Zahlungen mit Ihrer Karte im Internet sicherer zu machen, müssen Sie diese einmalig für 3-D Secure registrieren. Je nachdem, ob Sie bereits die S-pushTAN-App verwenden, chipTAN nutzen oder kein Online-Banking haben, finden Sie folgend eine individuelle Anleitung.
Sie möchten überprüfen, ob Ihre Karte bereits für 3-D Secure freigeschaltet ist?
Den Freischaltungsstatus können Sie in Ihrem Online-Banking einsehen – nutzen Sie dazu unseren Service „Card Control“ (nur bei teilnehmenden Sparkassen).
Hier die S-pushTAN-App kostenfrei herunterladen
Scannen Sie einfach den zu Ihrem mobilen Endgerät passenden QR-Code und laden Sie die S-pushTAN-App bequem aus dem App-Store oder von Google Play herunter.


Fragen und Antworten rund um die Online-Kartenzahlung
Allgemeines
Durch die korrekte Nutzung von Mastercard Identity Check™ bzw. Visa Secure während eines Online-Bezahlvorgangs weisen Sie sich als rechtmäßige Karteninhaberin oder Karteninhaber aus und der Kaufvorgang wird abgeschlossen. Bestätigen Sie die Transaktion nicht, wird der Kaufvorgang nicht autorisiert und somit nicht durchgeführt.
Auch wenn ein Händler generell Mastercard Identity Check™ oder Visa Secure anbietet, heißt das nicht, dass jede Zahlung bestätigt werden muss.* Das gilt für all Ihre hinterlegten Karten für den Einkauf im Internet.
*In Ausnahmefällen ist eine Freigabe der Zahlung nicht erforderlich.
Nein. Sie können Ihre bestehende Karte nutzen, müssen diese aber für das Verfahren registrieren.
Der CVV/CVC Code ist ein individuelles, aufgedrucktes und daher nicht maschinell lesbares Sicherheitsmerkmal. Bei Visa nennt sich die Prüfziffer derzeit Card Validation Value 2 (CVV2), bei Mastercard Card Validation Code 2 (CVC2).
Die Prüfziffer ist bei Mastercard und Visa eine dreistellige Zahlenkombination und befindet sich auf der Rückseite der Karte am rechten Rand der Signaturbox.
(Die Abbildung zeigt eine Sparkassen-Card, auf der Kreditkarte ist die Nummer an gleicher Stelle zu finden)
Die Kartenprüfnummer muss beim Online-Shopping eingegeben werden, um sicherzustellen, dass Sie als Käufer:in tatsächlich im Besitz der Kredit- oder Debitkarte sind. Gestohlene Daten der Kreditkarten und Debitkarten von Mastercard und Visa (geprägte Ziffern) sind beim Online-Shopping ohne die CVV- oder CVC-Nummer unbrauchbar, denn nur mit der gedruckten Prüfziffer lässt sich der Kauf abschließen.
Die Kartennummer finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge. Bei Ihrer Kreditkarte befindet sich die Kartennummer auf der Rückseite.
(Die Abbildung zeigt eine Sparkassen-Card, auf der Kreditkarte ist die Nummer an gleicher Stelle zu finden)
Schalten Sie Ihre Karte für 3-D Secure frei und laden Sie sich die S-pushTAN-App aus dem App Store oder von Google Play herunter.
Nach erfolgreicher Freischaltung erhalten Sie ein Schreiben von uns. Dieses enthält einen QR-Code, welchen Sie mit der S-pushTAN-App scannen und somit die App sicher legitimieren.
Wenn Sie keine Anmeldedaten für das Online-Banking besitzen, senden wir Ihnen zusätzlich noch ein Aktivierungspasswort zur Freischaltung zu.
Nein, eine Nutzung des pushTAN-Sicherungsverfahrens für das Online-Banking ist nicht zwingend erforderlich. Sie können weiterhin das Sicherungsverfahren Ihrer Wahl nutzen.
In diesem Fall müssen Sie sich an Ihre Sparkasse wenden, diese kann Sie dabei unterstützen.
Gemeinschaftskonten und Firmenkunden
Eine erfolgreiche Registrierung für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App kann bereits mit der Zustimmung der Bedingungen durch die Mitkontoinhaberin oder den Mitkontoinhaber erfolgen, die Karteninhaberin oder der Karteninhaber ist. Die Nutzung von 3-D Secure mit der S-pushTAN-App beim Einkauf im Internet ist somit schon mit der eigenen Zustimmung möglich.
Hinweis: Eine erfolgreiche Registrierung für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App kann für die Karte einer Bevollmächtigen Person eines Gemeinschaftskontos erst nach Zustimmung der Bedingungen aller Mitkontoinhaberinnen und Mitkontoinhaber erfolgen.
Ja, das ist möglich. Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber kann die entsprechende/n Karte/n über den oben beschriebenen Weg registrieren. Unabhängigkeit davon, ob die Inhaberschaft des Kontos einer natürlichen Person oder einer juristischen Person (wie einer BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH etc.) obliegt.
Hinweis: Sollte die Inhaberschaft des Kontos einer juristischen Person obliegen, muss der Karteninhaber entsprechende Rechte haben, um den Bedingungen zustimmen zu können.
Bei Kreditkarten müssen Unternehmen und Karteninhaberin oder Karteninhaber zustimmen.
Bevollmächtigte und Minderjährige
Nein. Bevollmächtigte Personen können aufgrund von rechtlichen Vorgaben keine 3-D Secure Registrierung durchführen. Eine Zustimmung kann rechtsicher nur durch die Vertragsinhaberinnen oder den Vertragsinhaber erfolgen, welche eben die Kontoinhaberinnen oder Kontoinhaber sind. Bevollmächtigte Personen können jedoch nach erfolgreicher Registrierung durch die Kontoinhaberinnen oder die Kontoinhaber 3-D Secure mit der S-pushTAN-App nutzen.
Ja, haben sie. Mit der Zustimmung durch die gesetzliche Vertretung kann die Karte des minderjährigen Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App freigeschaltet werden.
Wichtiger Hinweis: Die Zustimmung kann bei bestehenden Karten ausschließlich vor Ort bei entsprechender Sparkasse durch ihre Beraterin oder Ihren Berater erfolgen.
Im Rahmen einer Kontoeröffnung mit einer Neukartenbestellung kann den Bedingungen auch medialen zugestimmt werden.
Partnerkarte (Kreditkarte)
Partnerkarten können nur mit vorliegender Zustimmung zu den Bedingungen für 3-D Secure durch die Karteninhaberin oder den Karteninhaber und die der Zusatzkarteninhaberin oder die des Zusatzkarteninhabers erfolgreich freigeschaltet werden.