
Das gute Gefühl von Sicherheit
Bezahlen Sie jederzeit sicher im Internet mit Ihrer Sparkassen-Card¹, Sparkassen-Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis¹ und der S-pushTAN-App: Unser Shopping-Verhalten verlagert sich immer mehr von der Einkaufsmeile in die Online-Shops. Klar, denn das spart Zeit, Nerven und oft auch Geld. Online-Shopping ist einfach praktisch. Und dank des 3-D Secure-Verfahrens auch sicher.
¹ Die Karten Sparkassen-Karte Basis, Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard bzw. Visa Debit, Sparkassen-Card Plus mit Co-Badge Debit Mastercard bzw. Visa Debit, Sparkassen-Card Plus Gewerblich mit Co-Badge Debit Mastercard bzw. Visa Debit sind Debitkarten.
Sie bestätigen Kartenzahlungen im E-Commerce mit der S-ID-Check-App und andere Freigaben mit der S-pushTAN-App? Das geht jetzt einfacher: Mit der S-pushTAN-App geben Sie alle Vorgänge in einer App frei – Online-Banking, Kartenzahlungen und mehr. Steigen Sie daher jetzt um – und nutzen Sie eine App für alle Freigaben.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Verlauf dieser Seite.
HINWEIS: Ihre Sicherheit ist uns wichtig: Die Sparkasse fragt Sie niemals per E-Mail, SMS oder Telefon nach Passwort, PIN oder TAN. Geben Sie solche Daten nicht weiter. Klicken Sie nicht auf Links, die zur Eingabe von Zugangsdaten auffordern. Bestätigen Sie nur Überweisungen oder Freigaben, die Sie selbst gestartet haben.
Wählen Sie hier Ihre zuständige Sparkasse aus
Alle wichtigen Fragen sowie Hinweise für Gemeinschaftskonten, Firmenkundinnen und Firmenkunden, bevollmächtigte Personen sowie Minderjährige beantworten wir Ihnen hier.
Jetzt registrieren und sicher online shoppen
Das Gute Gefühl von Sicherheit: Kartenzahlung mit 3-D Secure.
Sichere Online-Zahlungen erkennen Sie an der Bezeichnung Mastercard Identity Check™ oder Visa Secure - Einmal freigeschaltet profitieren Sie von zusätzlichem Schutz bei Ihrem Online-Zahlungsvorgang.
Ihre Zahlungen geben Sie einfach und bequem mithilfe der S-pushTAN-App frei. Mit der 2-Faktor-Authentifizierung weisen Sie sich als rechtmäßige:r Karteninhaber:in aus und schützen sich so zusätzlich vor unberechtigter Verwendung Ihrer Sparkassen-Card, Sparkassen-Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis durch Dritte.
Schalten Sie jetzt 3-D Secure in nur wenigen Schritten frei, damit Sie auch in Zukunft einfach sicher online bezahlen können.
Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App (PDF 308 KB)
Und so einfach geht’s: Jetzt 3-D Secure freischalten
Um Zahlungen mit Ihrer Karte im Internet sicherer zu machen, müssen Sie diese einmalig für 3-D Secure registrieren. Je nachdem, ob Sie bereits die S-pushTAN-App verwenden, chipTAN nutzen oder kein Online-Banking haben, finden Sie folgend eine individuelle Anleitung.
Sie möchten überprüfen, ob Ihre Karte bereits für 3-D Secure freigeschaltet ist?
Den Freischaltungsstatus können Sie in Ihrem Online-Banking einsehen – nutzen Sie dazu unseren Service „Card Control“ (nur bei teilnehmenden Sparkassen).
Hier die S-pushTAN-App kostenfrei herunterladen
Scannen Sie einfach den zu Ihrem mobilen Endgerät passenden QR-Code und laden Sie die S-pushTAN-App bequem aus dem App-Store oder von Google Play herunter.


Fragen und Antworten rund um die Online-Kartenzahlung
Allgemeines – Online‑Kartenzahlung / 3‑D Secure
Durch die korrekte Nutzung von Mastercard Identity Check™ bzw. Visa Secure während eines Online‑Bezahlvorgangs weisen Sie sich als rechtmäßige Karteninhaberin oder rechtmäßiger Karteninhaber aus. Bestätigen Sie die Transaktion nicht, wird der Kaufvorgang nicht autorisiert und nicht durchgeführt.
Auch wenn ein Händler generell Mastercard Identity Check™ oder Visa Secure anbietet, heißt das nicht, dass jede Zahlung bestätigt werden muss [1]. Das gilt für all Ihre hinterlegten Karten für den Einkauf im Internet.
Nein. Sie können Ihre bestehende Karte nutzen, müssen diese jedoch für das Verfahren registrieren.
Der CVV-/CVC-Code ist ein individuelles, aufgedrucktes und daher nicht maschinell lesbares Sicherheitsmerkmal. Bei Visa nennt sich die Prüfziffer derzeit Card Validation Value 2 (CVV2), bei Mastercard Card Validation Code 2 (CVC2).
Die Prüfziffer ist bei Mastercard und Visa eine dreistellige Zahlenkombination und befindet sich auf der Rückseite der Karte am rechten Rand der Signaturbox.
Die Abbildung zeigt eine Sparkassen-Card , auf der Kreditkarte ist die Nummer an gleicher Stelle zu finden.

Die Kartenprüfnummer muss beim Online-Shopping eingegeben werden, um sicherzustellen, dass Sie als Käufer oder Käuferin tatsächlich im Besitz der Kredit- oder Debitkarte sind. Gestohlene Daten der Kreditkarten und Debitkarten von Mastercard und Visa (geprägte Ziffern) sind beim Online-Shopping ohne die CVV- oder CVC-Nummer unbrauchbar, denn nur mit der gedruckten Prüfziffer lässt sich der Kauf abschließen.
Die Kartennummer finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge. Bei Ihrer Kreditkarte befindet sich die Kartennummer auf der Rückseite.
Die Abbildung zeigt eine Sparkassen-Card, auf der Kreditkarte ist die Nummer an gleicher Stelle zu finden

Schalten Sie Ihre Karte für 3‑D Secure frei und laden Sie die S‑pushTAN‑App aus dem App Store oder von Google Play herunter.
Nach erfolgreicher Freischaltung erhalten Sie ein Schreiben von uns. Dieses enthält einen QR-Code, welchen Sie mit der S-pushTAN-App scannen und somit die App sicher legitimieren.
Wenn Sie keine Anmeldedaten für das Online-Banking besitzen, senden wir Ihnen zusätzlich noch einen Registrierungsbrief und ein Aktivierungspasswort zur Freischaltung zu.
Nein, eine Nutzung des pushTAN‑Sicherungsverfahrens für das Online‑Banking ist nicht zwingend erforderlich. Sie können weiterhin das Sicherungsverfahren Ihrer Wahl nutzen.
Auch ohne Online‑Banking können Sie 3‑D Secure nutzen. Wenn Sie eine Sparkassen‑Kreditkarte besitzen, können Sie sich direkt und bequem über den Button „Jetzt 3-D Secure freischalten“ auf dieser Seite registrieren. Sollte eine Freischaltung auf diesem Weg nicht möglich sein, unterstützt Sie Ihre Sparkasse gerne bei der Freischaltung.
Gemeinschaftskonten und Firmenkunden
Bei Gemeinschaftskonten die in einem Liebesverbund sind gilt:
Sparkassen‑Card mit Co‑Badge Debit Mastercard bzw. Visa Debit: Für Karteninhaberinnen und -inhaber eines Gemeinschaftskontos kann die Registrierung für 3‑D Secure mit der S‑pushTAN‑App bereits durch die eigene Zustimmung zu den 3‑D‑Secure‑Bedingungen erfolgen. Die Nutzung von 3‑D Secure beim Einkauf im Internet ist damit auch ohne Zustimmung der weiteren Mitkontoinhaberinnen und -inhaber möglich.
Hinweis: Für die Registrierung einer Sparkassen‑Card mit Co‑Badge Debit Mastercard bzw. Visa Debit, die auf eine bevollmächtigte Person eines Gemeinschaftskontos ausgestellt ist, ist die Zustimmung aller Mitkontoinhaberinnen und -inhaber zu den 3‑D‑Secure‑Bedingungen erforderlich.
Wer gilt als Liebesverbund?
Gemeinschaftspersonen mit max. 2 Verbundmitgliedern.
Bei Gemeinschaftspersonen, die kein Liebesverbund sind, müssen immer alle Kontoinhaber zugestimmt haben.
Wer gilt sonst als Gemeinschaftsperson?
Gemeinschaftspersonen mit mindestens 3 Verbundmitgliedern, z. B.: WEG-Personen.
Kreditkarten: Jede Karteninhaber muss die eigene Kreditkarte separat für 3-D Secure registrieren. Dies gilt unabhängig davon, über welches Abrechnungskonto die Kreditkarte geführt wird. Eine Registrierung bezieht sich immer auf die jeweilige Karte und kann nicht auf weitere Karten oder andere Karteninhaber übertragen werden.
Ja. 3‑D Secure kann auch von Firmenkundinnen und -kunden genutzt werden. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kartenart:
Sparkassen‑Card mit Co‑Badge Debit Mastercard bzw. Visa Debit: Die jeweilige Sparkassen‑Card kann für 3‑D Secure registriert werden, wenn die kontoinhabende Person beziehungsweise die kontoinhabenden Personen den Bedingungen zugestimmt haben. Die Nutzung ist unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens möglich.
Sparkassen‑Kreditkarte: Für die Nutzung von 3‑D Secure müssen sowohl die handelnde Person des Unternehmens als auch die Karteninhaberin oder der -inhaber den Bedingungen zustimmen. Beide durchlaufen hierfür jeweils den Registrierungsprozess.
Bevollmächtigte und Minderjährige
Nein. Bevollmächtigte Personen können aufgrund von rechtlichen Vorgaben keine 3-D Secure Registrierung durchführen. Eine Zustimmung kann rechtsicher nur durch die Vertragsinhaberinnen oder den Vertragsinhaber erfolgen, welche eben die Kontoinhaberinnen oder Kontoinhaber sind. Bevollmächtigte Personen können jedoch nach erfolgreicher Registrierung durch die Kontoinhaberinnen oder die Kontoinhaber 3-D Secure mit der S-pushTAN-App nutzen.
Ja, haben sie. Mit der Zustimmung durch die gesetzliche Vertretung kann die Karte des minderjährigen Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App freigeschaltet werden.
Wichtiger Hinweis: Die Zustimmung kann bei bestehenden Karten ausschließlich vor Ort bei entsprechender Sparkasse durch ihre Beraterin oder Ihren Berater erfolgen.
Im Rahmen einer Kontoeröffnung mit einer Neukartenbestellung kann den Bedingungen auch medial zugestimmt werden.
Partnerkarte (Kreditkarte)
Partnerkarten können nur mit vorliegender Zustimmung zu den Bedingungen für 3-D Secure durch die Karteninhaberin oder den Karteninhaber und die der Zusatzkarteninhaberin oder die des Zusatzkarteninhabers erfolgreich freigeschaltet werden.


