
Mehr zum Insiderhandel:
Personen mit einem privilegierten Zugang zu Informationen eines Unternehmens, sogenannte Insiderinnen oder Insider, dürfen ihr Wissen nicht nutzen, um beim Handel mit Wertpapieren wie beispielsweise Aktien, Vorteile zu erzielen. Der Begriff „Insiderhandel“ bezieht sich dabei auf den nicht öffentlichen Zugang zu relevanten Informationen eines Unternehmens, die zu den Insiderinformationen zählen. Wenn Anlegerinnen oder Anleger solche Insiderinformationen für gezielte Investitionen nutzen, spricht man von Insidergeschäften.
Insidergeschäfte können den fairen Handel an den Finanzmärkten beeinträchtigen und einigen Marktteilnehmern oder Marktteilnehmerinnen einen unfairen Vorsprung verschaffen. Der Missbrauch von Insiderwissen stellt ein ernsthaftes Problem für Gesellschaft und Unternehmen dar, weil er das Vertrauen in den regulären Börsenhandel untergräbt.
Aus diesem Grund existiert ein Verbot des Insiderhandels, um sicherzustellen, dass alle Marktteilnehmenden einen möglichst gleichberechtigten Zugang zu Informationen haben und ein fairer Wettbewerb gewährleistet bleibt. In Deutschland kann bei einem Verdacht auf Insiderhandel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine sogenannte Insideruntersuchung einleiten und gegebenenfalls Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.