Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Karriereportals im Extranet für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen und einem Arbeitgeber-Profil auf der Jobbörse der Sparkassen-Finanzgruppe

Präambel

Die S-Communication Services GmbH betreibt unter https://www.sparkasse.de/jobboerse.html ein Internetportal rund um den Bereich Karriere in der Sparkassen-Finanzgruppe mit einer integrierten bundesweiten Stellen- und Ausbildungsplatzbörse. Darüber hinaus stellt die S-Communication Services GmbH auch die technischen Module zur Verfügung, um die Stellenanzeigen in den Internet-Filialen und auf den Verbandsseiten der Regionalverbände darzustellen.

§ 1 Definitionen

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

1. „Betreiberin“ ist die S-Communication Services GmbH, Friedrichstraße 50, 10117 Berlin.

2. „Inserate“ sind Anzeigen, die Informationen zu Ausbildungsplatz- oder Stellenangeboten sowie Informationen und Kontaktdaten des potenziellen Arbeitgebers oder eines Vermittlers beinhalten.

3. „Anbieter“ sind Sparkassen, Landesbanken, Sparkassenverbände und sonstige Unternehmen oder Partner der Sparkassen-Finanzgruppe, die Ausbildungsplatz- oder Stellenangebote oder ein Arbeitgeber-Profil auf der Jobbörse der Sparkassen-Finanzgruppe https://www.sparkasse.de/jobboerse.html veröffentlicht haben.

4. „Nutzer“ sind Personen, die die Stellenanzeigen der Jobbörse der Sparkassen-Finanzgruppe aufrufen und sich möglicherweise auf ein Stellenangebot bewerben.

5. „Dritte“ sind Nutzer und sonstige natürliche und juristische Personen, die nicht Betreiberin oder Anbieter sind.

6. „Jobbörse“ ist die von der Betreiberin unter https://www.sparkasse.de/jobboerse.html betriebene Website, inklusive der Inserate und der veröffentlichten Arbeitgeber-Profile.

7. „Regionale integrierte Stellen- und Ausbildungsplatzbörsen“ sind Börsen, die nicht über https://www.sparkasse.de/jobboerse.html abrufbar sind, sondern die in den Internetauftritt eines Mitglieds der Sparkassen-Finanzgruppe integriert sind.

8. „BA-Stellenportal“ ist das von der Bundesagentur für Arbeit betriebene Stellenportal, das über eine Schnittstelle mit der Jobbörse verknüpft ist, sodass Anbieter dort Inserate veröffentlichen können.

9. „Arbeitgeber-Profile“ sind Internet-Seiten, auf denen sich Sparkassen, Landesbanken, Sparkassenverbände und sonstige Unternehmen oder Partner der Sparkassen-Finanzgruppe mit Text, Bild und Bewegtbild als potenzielle Arbeitgeber im Internet unter https://www.sparkasse.de/jobboerse.html präsentieren können.

§ 2 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der Betreiberin und dem Anbieter bei der Nutzung des Extranets und der Jobbörse der Sparkassen-Finanzgruppe oder einer regionalen integrierten Stellen- und Ausbildungsplatzbörse der Betreiberin. 

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Aktivieren des Feldes „Akzeptieren und Stelle ausschreiben“ am Ende der Klickstecke für die Erstellung von Stellenanzeigen im Extranet wirksam.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ebenfalls mit der Buchung und dem Aktivieren eines Arbeitgeber-Profils im Extranet wirksam.

§ 3 Leistungsangebot der Betreiberin

1. Die Betreiberin stellt Anbietern im Extranet mit dem Karriereportal ein Tool zur Erstellung, Änderung, Löschung und Veröffentlichung von Stellen- und Ausbildungsplatzangeboten und einem Arbeitgeber-Profil auf der Jobbörse der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Anbieter können über eine Eingabemaske im Extranet Inserate für die Jobbörse, die Regionalbörsen der Regionalverbände oder andere integrierte Stellen- und Ausbildungsplatzbörsen der Betreiberin anlegen und veröffentlichen. Darüber hinaus können Anbieter ein Arbeitgeber-Profil anlegen und in der Jobbörse der Sparkassen-Finanzgruppe veröffentlichen.

2. Alternativ können Inserate in die Datenbank der Betreiberin exportiert und in Stellenbörsen im Internetauftritt der Anbieter, in Stellenbörsen von Regionalverbänden oder externen Anbietern veröffentlicht werden. Dies setzt voraus, dass der Anbieter eine durch die Betreiberin unterstützte Softwarelösung (Check-In von Perbility oder Percos von GuideCom) einsetzt.

3. Voraussetzung für das Veröffentlichen von Inseraten und Arbeitgeber-Profilen ist, dass sich der Anbieter vorher im Extranet von Sparkasse.de (https://extranet.sparkasse.de) registriert hat oder eine Software nutzt, die die von der Betreiberin bereitgestellte Schnittstelle (Check-In von Perbility oder Magellan von GuideCom / nur Stellenanzeigen) unterstützt.

4. Im Extranet werden Funktionen zur Verwaltung der Inserate angeboten, die es dem Anbieter jederzeit ermöglichen, Inserate zu deaktivieren, zu ändern oder zu löschen.

5. Inserate können vom Anbieter zusätzlich auf dem BA-Stellenportal veröffentlicht werden. Dazu muss der Anbieter die Nutzungsbedingungen der Bundesagentur für Arbeit akzeptieren und sicherstellen, dass die übermittelten Inserate nicht durch den Anbieter selbst oder durch Übermittlung über weitere Stellenbörsen bei dem BA-Stellenportal erfasst sind.

6. Im Extranet werden Funktionen zur Verwaltung der Arbeitgeber-Profile angeboten, die es dem Anbieter jederzeit ermöglichen, sein Arbeitgeber-Profil zu deaktivieren, zu ändern oder zu löschen.

§ 4 Laufzeit / Preise / Zahlungsbedingungen

1. Die Laufzeit der Inserate kann jeweils durch den Anbieter im Erfassungsformular bestimmt und jederzeit geändert werden. Die Betreiberin behält sich vor, Inserate für bereits besetzte Stellen zu löschen.

2. Für kostenpflichtige Inserate gelten die zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Preise, die dem Anbieter im Buchungsvorgang angezeigt werden und vom Anbieter ausdrücklich zu bestätigen sind. Die aktuelle Preisübersicht kann im Extranet unter Karriereportal, Preise eingesehen werden. Inserate werden stets für die volle Laufzeit von jeweils 30 Tagen berechnet. Dies gilt auch dann, wenn das Inserat innerhalb der Laufzeit des Vertrages inaktiv/offline geschaltet oder gelöscht wird. Alle genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Die gebuchten kostenpflichtigen Inserate werden quartalsweise fakturiert. Die Betreiberin sendet dem Anbieter eine entsprechende Rechnung per Post oder per E-Mail zu. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

4. Die Laufzeit der Arbeitgeber-Profile beträgt 12 Monate. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Anbieter das Arbeitgeber-Profil nicht innerhalb der gebuchten Laufzeit im Extranet deaktiviert. Die aktuelle Preisübersicht kann hier eingesehen werden. Das gebuchte kostenpflichtige Arbeitgeber-Profil wird im Anschluss an die Laufzeit am ersten Tag der neuen Buchungsperiode fakturiert. Die Betreiberin sendet dem Anbieter eine entsprechende Rechnung per Post oder per E-Mail zu. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

§ 5 Einstellen von Inhalten in die Datenbank

1. Die Inserate werden vom Anbieter selbst in die Datenbank der Betreiberin eingestellt und von diesem verwaltet. Der Anbieter kann zum Anlegen der Inserate die spezielle Eingabemaske im Extranet von Sparkasse.de nutzen. Nutzt der Anbieter eine durch die Betreiberin unterstützte Softwarelösung, übernimmt die Betreiberin keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Mangelfreiheit der Softwarelösung.

2. Pro Inserat darf nur ein Stellenangebot beworben werden. Mehrere freie Ausbildungsplätze des gleichen Ausbildungsberufes können in einem Inserat beworben werden.

3. Die Inhalte der Arbeitgeber-Profile werden vom Anbieter selbst in die Datenbank der Betreiberin eingestellt und von diesem verwaltet.

4. Nicht gestattet ist die Angabe von Servicenummern, die zu erhöhten Telefongebühren führen.

5. Beim Einstellen von Stellenangeboten und/oder einem Arbeitgeber-Profil verpflichtet sich der Anbieter, nur solche Daten anzugeben, die sich ausschließlich auf die angebotene Stelle oder das Unternehmen in seiner Funktion als Arbeitgeber beziehen. Das Einstellen sonstiger, nicht unmittelbar mit der angebotenen Stelle oder dem Unternehmen in seiner Funktion als Arbeitgeber in Zusammenhang stehenden Informationen bedarf der schriftlichen Genehmigung der Betreiberin. Bei missbräuchlicher Nutzung behält sich die Betreiberin das Löschen des Inserates oder des Arbeitgeber-Profils sowie rechtliche Schritte und Schadenersatzforderungen vor.

§ 6 Pflichten und Verantwortlichkeit des Anbieters

1. Der Anbieter ist verpflichtet, seine Anmeldedaten im Extranet von Sparkasse.de gegenüber Dritten geheim zu halten. Sollte der Anbieter Kenntnis davon erlangen, dass ein Dritter von seinen Anmeldedaten Kenntnis erlangt hat, so hat er diese unverzüglich selbst abzuändern.

2. Für seine Inserate und die Inhalte seines Arbeitgeber-Profils ist allein der Anbieter verantwortlich. Insbesondere hat er sämtliche Inhalte sachlich, vollständig, ordnungsgemäß, wahrheitsgemäß und verständlich anzugeben. Die Betreiberin handelt ausschließlich als Provider, der die technische Umgebung bereitstellt. Sie macht sich die Inserate und die Arbeitgeber-Profile nicht zu Eigen und prüft diese und die sonstigen Angaben der Anbieter nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit.

3. Mit dem Einstellen von Inhalten versichert der Anbieter, dass er alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat. Sollte der Anbieter gutgläubig falsche oder fehlerhafte Angaben machen, hat er nach Kenntniserlangung unverzüglich eine Berichtigung vorzunehmen oder das gesamte Inserat und/oder das Arbeitgeber-Profil zu löschen.

4. Der Anbieter ist verpflichtet, unverzüglich die eingegebenen Inhalte zu verändern, wenn sich Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse ergeben. Insbesondere sind Inserate für nicht mehr verfügbare Stellen unverzüglich zu löschen.

5. Der Anbieter verpflichtet sich, ausschließlich Inhalte einzustellen, die im Einklang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Rechtsordnung stehen und in keiner Form gegen Rechte oder rechtlich geschützte Belange Dritter oder der Betreiberin verstoßen.

6. Der Anbieter darf aus seinen Inseraten auf die eigene Internet-Filiale und sonstige Internetauftritte der Sparkassen-Finanzgruppe verlinken. Das Verlinken auf Jobbörsen von Dritten ist nicht zulässig, es sei denn, die Betreiberin hat ihre Zustimmung erteilt.

§ 7 Änderung, Sperrung und Löschung von Inseraten bzw. Anbietern

1. Die Betreiberin ist berechtigt, Inserate oder Teile von Inseraten und/oder Arbeitgeber-Profile oder deren Teile jederzeit vorläufig oder endgültig zu sperren oder zu löschen, wenn der Inhalt dieser Inserate und/oder Arbeitgeber-Profile gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder Rechte Dritter verletzt oder wenn die Veröffentlichung für die Betreiberin aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Betreiberin ist insbesondere berechtigt, Inserate und/oder Arbeitgeber-Profile zu löschen, wenn Dritte eine Rechtsverletzung behaupten und eine solche bei summarischer Prüfung nicht ausgeschlossen erscheint.

2. Während der Sperrung oder nach der Löschung dürfen gesperrte oder gelöschte Inhalte nicht erneut in die Datenbank der Betreiberin eingestellt werden, es sei denn, der Anbieter weist durch geeignete Mittel nach, dass eine Rechtsverletzung nicht besteht bzw. Rechte Dritter nicht verletzt werden oder der Grund für die Löschung entfallen ist.

3. Die Betreiberin ist jederzeit berechtigt, bestimmte Anbieter vorläufig oder endgültig zu sperren oder zu löschen. Die Sperrung oder Löschung wird die Betreiberin nur dann vornehmen, wenn der Anbieter in grober Weise gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechtsordnung oder Rechte oder rechtlich geschützte Belange Dritter oder der Betreiberin verstößt. Während derSperrung oder nach der Löschung ist es verboten, eine erneute Anmeldung vorzunehmen. Dies gilt auch für eine Anmeldung des gesperrten Anbieters durch Dritte.

§ 8 Haftung

1. Die Betreiberin haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung ihrer vertraglichen Verpflichtungen sowie für deren Mangelfreiheit. Die Betreiberin haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten). In diesem Falle ist die Haftung der Betreiberin auf den vertragstypischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Die Haftung für Schäden aufgrund von einer Vertragspartei zu vertretender Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

3. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Sparkassen-Finanzportal GmbH.

4. Die Betreiberin haftet nicht für die von Anbietern bereitgestellten und veröffentlichten Inhalte.

5. Der Anbieter haftet für sämtliche Schäden, die durch die schuldhafte Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Rechtsordnung oder die schuldhafte Verletzung von Rechten oder rechtlich geschützten Belangen Dritter oder der Betreiberin entstehen.

6. Der Anbieter stellt die Betreiberin von jedweder gerichtlichen oder außergerichtlichen Inanspruchnahme durch Dritte frei und übernimmt sämtliche Schäden, Kosten und Aufwendungen, die aufgrund einer solchen Inanspruchnahme der Betreiberin entstehen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Inanspruchnahme oder die Schäden durch ein schuldhaftes Verhalten des Anbieters verursacht wurden, insbesondere aufgrund von Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechtsordnung oder Rechte und rechtlich geschützte Belange Dritter oder der Betreiberin.

§ 9 Nutzungsmöglichkeiten/Gewährleistung

1. Wartungs- und Weiterentwicklungsarbeiten können dazu führen, dass das Extranet von Sparkasse.de sowie die Jobbörse oder die regionalen integrierten Stellen- und Ausbildungsplatzbörsen für eine bestimmte Zeit nicht verfügbar sind. Die Betreiberin ist bemüht, etwaige Einschränkungen der Verfügbarkeit vorher anzuzeigen. Bei anderweitigen Störungen und Nutzungsbeschränkungen durch Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Versagen Dritter, derer sich die Betreiberin zur Erbringung ihrer Leistungen bedient, kann die Nutzung ohne Vorankündigung beeinträchtigt werden.

2. Die Betreiberin gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe der Inserate und/oder Arbeitgeber-Profile. Nach dem Stand der Technik ist es jedoch nicht möglich, ein von Fehlern vollkommen freies System zu erstellen. Ein Fehler in der Wiedergabe der Inserate liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft und/ oder -hardware, durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch Rechnerausfall bei einem Dritten, durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (laufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

3. Für kostenpflichtige Inserate gewährleistet die Betreiberin eine Verfügbarkeit der Inserate von 98 % pro Monat. Weitere Ansprüche wegen fehlender Verfügbarkeit sind im Übrigen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 10 Werbung und Werbemaßnahmen durch die Betreiberin

1. Die Betreiberin hat das Recht, auf der Jobbörse sowie auf den regionalen integrierten Stellen- und Ausbildungsplatzbörsen eigene und fremde Werbung zu präsentieren. Es bleibt der Betreiberin vorbehalten, Art, Ausmaß, Form, Inhalt und Gestaltung der Werbung und Werbemaßnahmen zu bestimmen.

2. Die Betreiberin hat das Recht, die Kombination, die Struktur, den Umfang, die Art, den Inhalt und die Gestaltung der Werbung im Verhältnis zum Inserat oder zu den Inseraten frei zu bestimmen.

3. Der Anbieter hat keinen Anspruch, in irgendeiner Form auf die Werbung oder Werbemaßnahmen Einfluss zu nehmen. Die Betreiberin hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die Inserate als in sich geschlossene Einheiten angezeigt werden und dass der durchschnittliche, aufmerksame und verständige Nutzer jederzeit erkennen kann, dass nicht der Anbieter hinter einer von der Betreiberin ausgelösten Werbung oder Werbemaßnahme steht.

4. Die Inhalte von Werbung und Werbemaßnahmen macht sich die Betreiberin nicht zu Eigen und leistet keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Dies gilt auch für die Inhalte der Internetseiten der Werbepartner für den Fall, dass auf diese direkt verlinkt sein sollte.

§ 11 Datenschutzhinweis

1. Der Anbieter und die Betreiberin verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

2. Für die eingestellten Inserate und/oder Arbeitgeber-Profile ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich. Die Betreiberin stellt nur die Plattform für diese Veröffentlichungen zur Verfügung. Die Löschung der übermittelten Bewerberdaten erfolgt nach den Löschkonzepten der anbietenden Institute und Unternehmen.

§ 12 Urheber- und Markenrechte

Die von der Betreiberin oder Dritten zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Texte, Programme und sonstigen Materialien sowie alle anderen Inhalte sind teilweise urheberrechtlich, markenrechtlich oder durch andere gewerbliche Schutzrechte geschützt. Sie dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der Betreiberin verändert, vervielfältigt, übermittelt, verwertet, auf andere Weise genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Der Anbieter räumt der Betreiberin alle für die Veröffentlichung der Arbeitgeber-Profile erforderlichen Nutzungsrechte an urheberrechtlichen Inhalten oder Marken ein.

§ 13 Leistungen Dritter

1. Die Betreiberin ist berechtigt, Leistungen oder Teilleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Jobbörse durch Dritte erbringen zu lassen.

2. Die Betreiberin ist zudem berechtigt, Inserate bzw. umfassende Datensätze von Dritten zu beziehen und auf der Jobbörse anzeigen zu lassen.

§ 14 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die Betreiberin behält sich für den Fall einer Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Marktgegebenheiten das Recht vor, die von den Änderungen betroffenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern.

2. Die Betreiberin wird den Anbieter spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen über die Änderungen und ihre Gründe informieren. Die Änderungen bedürfen der Zustimmung des Anbieters. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Anbieter nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der Anbieter, so gelten die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die bestehenden Inserate bis zum jeweiligen Ende der Laufzeit weiter. Die Betreiberin weist den Anbieter mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hin. Für den Fall, dass der Anbieter widerspricht, steht der Betreiberin ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

3. Die geänderten Bedingungen gelten für alle Inserate und/oder Arbeitgeber-Profile, die nach Veröffentlichung dieser Änderungen eingestellt oder verlängert werden.

§ 15 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Geltung deutschen Rechtes

1. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch nur Teile von solchen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Teile von solchen. An die Stelle unwirksamer Klauseln oder Teile von Klauseln treten die dem rechtsunwirksamen Regelungsinhalt in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entsprechenden Regelungen. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Berlin.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.