Ausbildung Bankkaufmann / Bankkauffrau (m/w/d) 2025
Kreissparkasse Anhalt-BitterfeldÜber uns
Über Ihre marktführende Stellung hinaus ist die Kreissparkasse ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Region. Die Sparkasse engagiert sich auch vielfältig: Für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben. Wir übernehmen Verantwortung und bieten jungen Menschen echte Zukunfstchancen.
Wir bieten Dir
... einen abwechslungsreichen Job, der Spaß macht, der kommunikativ und nah an den Menschen in der Region ist. Ausbildungsvergütung uns Urlaubsanspruch richten sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Zusätzlich zum Berufsschulunterricht begleiten wir dich über die gesamte Ausbildungszeit mit verschiedenen internen Schulungsmaßnahmen.
Deine Aufgaben
Die Beratung von Privat- und Firmenkunden bildet das wesentliche Element dieses Berufs. Abgestimmt auf die speziellen Wünsche und Bedürfnisse des Kunden erstellst du fundierte Finanzkonzepte und -angebote. Dazu lernst du unter anderem folgende Bereiche kennen:
- Anlageberatung und Kreditgeschäft
- Kontoführung und Zahlungsverkehr
- Baufinanzierung
- Rechungswesen und Steuerung
Die 3-jährige Ausbildung als Bankkauffrau/Bankkaufmann findet parallel in der Sparkasse und in der Berufsschule statt.
Dein Profil
Wir suchen aufgeschlossene, engagierte und zuverlässige junge Leute mit Power und Teamgeist.
Du solltest folgendes mitbringen:
- Spaß am Umgang mit Menschen,
- freundliches und sicheres Auftreten,
- gute Umgangsformen,
- Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen,
- Teamfähigkeit,
- den erweiterten Realschulabschluss, die Fachoberschulreife, die Fachhochschulreife oder das Abitur
Wenn du dich zusätzlich für Wirtschafts- und Finanzthemen interessierst - umso besser.
Weitere Informationen
https://www.ksk-anhalt-bitterfeld.de/de/home/ihre-sparkasse/karriere.html?n=true&stref=hnav
Weitere Informationen zur Ausbildung bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld erhältst du auf unserer Homepage. Verantwortlich für die Anzeige im Sinne von §5 Abs.1 des TMG ist: