Das müssen Kassenwarte bei der SEPA-Umstellung beachten

Als Kassenwart müssen Sie Ihren Verein für SEPA fit machen. Dafür sind den Mitgliedern, von denen Beiträge eingezogen werden, folgende Informationen zur SEPA-Lastschrift mitzuteilen:
- Name und Adresse des Zahlungsempfängers, also des Vereins
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (erhalten Vereine unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
- Mandatsreferenz (individuell für jedes SEPA-Lastschriftmandat; kann ggf. nachgereicht werden)
Sollten Sie Hilfe bei der SEPA-Umstellung benötigen, können Sie sich direkt an Ihr Institut vor Ort wenden oder hier informieren: www.s-verein.de