Das ändert sich 2016

Ab dem 01. Februar 2016 werden Überweisungen nur noch mit der IBAN möglich sein. Ihre IBAN finden Sie auf der Rückseite Ihrer Sparkassen-Card und auf jedem Kontoauszug. An eine andere Nummer brauchen Sie dagegen in Zukunft weniger zu denken: Den BIC geben Sie nur noch bei Überweisungenaußerhalb des Euro-Zahlungsraums (auch genannt SEPA) und nach Monaco, San Marino und in die Schweiz an.
Das Kindergeld wird um 2 Euro angehoben. Demnach bekommen sie für das erste und 2. Kind 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro. 221 Euro gibt es ab dem vierten Kind.
Für Alleinerziehende mit einem Kind steigt der Entlastungsbetrag. Ab 2016 können sie 1.908 Euro anstatt 1.308 Euro von der Steuer absetzen. Dies ist bereits in der Steuererklärung für 2015 möglich. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Freibetrag um 240 Euro.
Weitere wichtige Änderungen für das Jahr 2016 finden Sie hier.