Arbeiter, der sich ein Architekturprojekt auf Papier und Laptop ansieht. Hinter ihm ist eine eingerissene Wand.

Betriebshaftpflichtversicherung

  • Schutz Ihres Betriebs vor Kosten durch Personenschäden

  • Schutz vor Kosten für Sach- und Vermögensfolgeschäden

  • Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche

Ein Muss für fast jedes Unternehmen

Wo gehobelt wird, fallen Späne. Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Wird dadurch eine dritte Person verletzt oder deren Eigentum beschädigt, ist das nicht nur tragisch, sondern kann auch teuer werden. Vor den Kosten schützt den Betrieb die Betriebshaftpflichtversicherung.

Vorteile einer Betriebshaftpflicht

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Unsere Expertinnen und Experten verhelfen Ihnen gern zu einem für Ihre Firma und deren Risiken optimalen Versicherungsschutz. Mehr Informationen und konkrete Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Bei Fragen sind wir auch persönlich für Sie da.
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Was eine Betriebshaftpflicht abdeckt

Die Betriebshaftpflicht greift in den versicherten Fällen, wenn Sie oder einer Ihrer Beschäftigten bei einer betrieblichen Tätigkeit einen Schaden an einer dritten Person oder deren Eigentum verursachen. Je nach Branche haben wir dabei spezifische Angebote zur Betriebshaftpflicht. Für die Industrie, den Handel, das Gewerbe und die Landwirtschaft gibt es spezielle Versicherungsprodukte, die auf die jeweilige Tätigkeit und die Risiken des Betriebs abgestimmt sind.

Grundsätzlich umfassen Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung dabei zunächst eine Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Betrieb überhaupt für einen entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Sind die Ansprüche auf Schadenersatz unberechtigt, wehrt die Versicherung sie für Sie ab. Ersatzpflichtige versicherte Schäden erstattet sie. Dabei sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden abgedeckt.

Personenschaden

Erklärung: Ob kleine Verletzung oder schwerer Unfall: Ihr Unternehmen haftet für Personenschäden, die durch Fehler von Ihnen oder Ihren Beschäftigten bei der Arbeit verursacht wurden. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen bei Ansprüchen auf Schadenersatz des Geschädigten.

Beispiel: Ein Kunde rutscht auf dem frisch gewischten Boden in Ihrem Büro aus. Er fällt hin und verletzt sich schwer. Der Kunde erhebt daraufhin Ansprüche auf Schadenersatz – zum Beispiel für Arztkosten und Verdienstausfall. In diesem Fall springt die Betriebshaftpflichtversicherung ein.

Sachschaden

Erklärung: Verursachen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter beziehungsweise eine Ihrer Mitarbeiterinnen während der Arbeit versehentlich einen Sachschaden am Eigentum eines Dritten, kann eine Betriebshaftpflichtversicherung ebenfalls absichern. Sie kommt für anfallende Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten auf.

Beispiel: Bei Handwerkerarbeiten stößt einer Ihrer Mitarbeiter versehentlich eine teure Vase in der Wohnung einer Kundin um. Diese geht zu Bruch. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet Schadenersatz. Sie kommt für die Reparatur- oder Erstattungskosten auf.

Vermögensfolgeschaden

Erklärung: Ein Vermögensfolgeschaden entsteht, wenn ein finanzieller Verlust als Konsequenz eines Personen- oder Sachschadens auftritt. Das ist der Fall, wenn beispielsweise durch die Beschädigung eines Geräts (Sachschaden) Einnahmen bei einem Kunden ausbleiben. Auch hier kann eine Betriebshaftpflichtversicherung einspringen.

Beispiel: Durch das Anbohren einer Stromleitung beim Auftraggeber wird dessen Telefonanlage beschädigt. Neben den Kosten für eine neue Telefonanlage hat er nun auch noch einen Verdienstausfall. Beides wird dem Handwerker in Rechnung gestellt.

Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflicht ist für Unternehmen besonders wichtig. In einigen Berufsgruppen ist sie daher gesetzliche Pflicht. Doch auch wenn das auf Ihren Betrieb nicht zutrifft, ist sie fast immer essenziell.

Bedenken Sie: Ein Personen- oder Sachschaden kann jederzeit passieren. Die Kosten können vor allem bei einem Personenschaden ein Leben lang anfallen (im Fall einer lebenslangen Rentenzahlung aufgrund dauerhafter Beeinträchtigungen). Das kann unter Umständen bis hin zur Insolvenz führen.

Auch für Kleingewerbe – etwa eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler kann sich die Absicherung lohnen, wenn diese beispielsweise beim Kunden oder der Kundin vor Ort arbeiten. Doch selbst wenn Sie komplett remote tätig sind und Ihrer Kundschaft ausschließlich über das Internet begegnen, kann Sie der Cyberschutz-Baustein einer Betriebshaftpflicht im Ernstfall vor hohen Kosten schützen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie diesen Versicherungsschutz brauchen, vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Ihrer Sparkasse. Wir beraten Sie kompetent und ehrlich. Gemeinsam analysieren wir, ob und welcher Schutz für Sie sinnvoll ist.

Wann die Betriebshaftpflicht zahlt – und wann nicht¹

Zahlt

Ihre Versicherung zahlt beispielsweise dann, wenn ...

  • … eine Mitarbeiterin eines Sanitärunternehmens den Keller eines Kunden durch einen Fehler mit Wasser flutet. Gezahlt wird das Beheben des Schadens am Gebäude.

  • … ein Kellner eines Restaurants beim Bedienen eines Gasts dessen Laptop versehentlich vom Tisch wirft und dieser beschädigt wird. Die Betriebshaftpflicht übernimmt den Schadenersatz.

  • … eine Patientin in einer allgemeinmedizinischen Praxis auf dem zuvor nass gewischten Boden ausrutscht und sich das Bein bricht. Die Behandlungskosten werden erstattet und Schmerzensgeld überwiesen.

  • … durch den Fehler eines Mitarbeiters Schäden für die Umwelt entstehen. Die Versicherung zahlt die Kosten, um die Schäden zu beheben.

Zahlt nicht

Ihre Versicherung zahlt beispielsweise nicht, wenn ...

  • … es sich um einen privaten Haftpflichtschaden handelt. Hier greift die private Haftpflichtversicherung.

  • … kein Sachschaden an Gegenständen Dritter, sondern an solchen des Unternehmens selbst aufgetreten ist.

  • … es sich nicht um einen Vermögensfolgeschaden (finanzielle Einbußen als Folge eines Personen- oder Sachschadens), sondern um einen direkten (auch: echten) Vermögensschaden handelt. Beispiel: Ein Kunde eines Steuerberaters verliert durch dessen Beratungsfehler Geld. Hier greift unter Umständen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Tipp: Unter Umständen deckt auch die private Haftpflichtversicherung Vermögensschäden in vergleichsweise geringerem Rahmen ab.

Sorglos ist einfach

Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten, welcher Versicherungsschutz für Sie sinnvoll ist. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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Häufige Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung

Eine betriebliche Haftpflichtversicherung ist für die meisten Unternehmen essenziell. Außerdem können je nach Betrieb und Situation beispielsweise folgende weitere Versicherungen sinnvoll sein:

  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Firmenrechtsschutzversicherung
  • Gruppenunfallversicherung
  • Versicherung von Firmenwerten
  • Transportversicherung
  • Kfz-Versicherung

Sind Sie noch unsicher, welche Risiken Ihr Betrieb unbedingt versichern sollte – und welche nicht? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Das hängt von Ihrer Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab. Neben einer Betriebshaftpflicht kann beispielsweise eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Eine Inhaltsversicherung empfiehlt sich, wenn Sie mit teurer Einrichtung, wertvollen oder zahlreichen Waren und Geräten hantieren. Sind Sie beratend tätig und können durch Beratungsfehler das Vermögen Ihrer Kundschaft schädigen, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wichtig. Gern beraten wir Sie persönlich, welche Versicherungen konkret für Ihr Kleinunternehmen sinnvoll sind – und welche nicht.

Eine Firmenhaftpflichtversicherung ist bereits ab Gründung für fast jeden Betrieb sinnvoll. Sind Sie noch unsicher, welche Versicherungen Ihr Betrieb unbedingt braucht – und welche nicht? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen vor bestimmten Kosten und greift prinzipiell, wenn Sie als Inhaber oder Inhaberin eines Unternehmens bei einer betrieblichen Tätigkeit einen Schaden an einer dritten Person oder deren Eigentum verursachen. Neben dem Inhaber oder der Inhaberin sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitversichert. Je nach Branche gibt es dabei spezifische Angebote zur Betriebshaftpflicht. Diese sind auf die jeweilige Tätigkeit und die jeweiligen Risiken abgestimmt.

Grundsätzlich umfassen Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung dabei zunächst eine Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Betrieb überhaupt für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Sind die Ansprüche auf Schadenersatz unberechtigt, wehrt die Versicherung sie für Sie ab. Ersatzpflichtige versicherte Schäden erstattet die Versicherung. Dabei sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden abgedeckt.

Sie greift, wenn durch das Unternehmen beziehungsweise dessen Belegschaft bei einer betrieblichen Tätigkeit andere Menschen oder deren Gegenstände zu Schaden gekommen sind und die Beschädigten daher Ansprüche auf entsprechenden Schadenersatz stellen. Dabei sind neben dem Inhaber auch die Beschäftigten mitversichert. Je nach Branche gibt es spezifische Angebote zur Betriebshaftpflicht. Diese sind auf die jeweilige Tätigkeit und die Risiken des Unternehmens abgestimmt.

Die Kosten einer Betriebshaftpflicht unterscheiden sich je nach versicherten Risiken, Leistungen, Anzahl der Beschäftigten, Deckungssumme und ggf. Selbstbeteiligung. Gern beraten wir Sie konkret für Ihren Fall und erstellen Ihnen ein Angebot bei einem unserer Versicherer.

Das ist der Überbegriff für die verschiedenen Haftpflichtversicherungen für Gewerbe. Zu den Gewerbehaftpflichtversicherungen gehören beispielsweise die Betriebshaftpflicht, die Berufshaftpflicht und die Vermögensschadenhaftpflicht.

Es kommt darauf an, um welche Art von Gewerbehaftpflicht es sich handelt. Eine Betriebshaftpflicht greift beispielsweise, wenn durch das Unternehmen beziehungsweise dessen Belegschaft bei einer betrieblichen Tätigkeit andere Menschen oder deren Gegenstände zu Schaden gekommen sind und die Beschädigten daher Ansprüche auf entsprechenden Schadenersatz stellen. Dabei sind auch Vermögensfolgeschäden abgesichert. Das sind Vermögensschäden, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten, beispielsweise wenn durch ein beschädigtes Gerät (Sachschaden) ein Verdienstausfall bei der Kundschaft entsteht. Nicht abgedeckt sind hingegen direkte (auch: echte) Vermögensschäden.

Diese kann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernehmen. Auch sie zählt zu den Gewerbehaftpflichtversicherungen. Beispiel für einen echten Vermögensschaden: Ein Kunde eines Steuerberaters verliert durch dessen Beratungsfehler Geld. Neben Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht gibt es weitere Gewerbehaftpflichtversicherungen, die unterschiedliche Risiken versichern.

¹ Die Leistungen werden auf die Risiken Ihres Betriebs angepasst. Je nach Branche, Unternehmen, Versicherer, Paket und Tarif weichen diese stark voneinander ab, so auch die Absicherung und Deckungssumme. Bitte prüfen Sie daher in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Betriebshaftpflichtversicherung anbietet.

Passende Produkte zum Thema Haftpflicht und Rechtsschutz


Ein Mann im Sakko prüft architektonische Pläne auf Papier, die auf einem Holztisch in einem modernen Büro liegen.

Menschen machen Fehler. Damit das keine finanziellen Folgen hat oder gar Ihre berufliche Existenz gefährdet, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung. Hiermit können sich Unternehmen, Selbstständige und Freiberufliche absichern.

  • Schutz vor finanziellen Risiken durch Fehler im Berufsalltag

  • Absicherung vor Ansprüchen Dritter bei beruflich verursachten Schäden

  • Hohe Deckungssummen für Berufe mit hohem Schadensrisiko

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch in einem Büro vor einem Computer und hält ihre Hand an den Kopf. Sie hat die Augen geschlossen und wirkt erschöpft.

Falsch beraten, Frist versäumt oder Planungsfehler gemacht? Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert Selbstständige und Freiberufliche für solche Fälle ab und schützt sie vor hohen Geldforderungen.

  • Springt bei beruflichen Versehen ein

  • Schützt vor Schadensansprüchen Dritter

  • Fehler von Angestellten sind mitversichert

Zwei Männer mit Tablet diskutieren in der Werkstatt

Auch wenn Sie keine Schuld trifft, Rechtsstreitigkeiten bedeuten Stress und kosten Geld. Gut, wenn Sie im Falle abgesichert sind mit der Firmenrechtsschutzversicherung.

  • Kompetente Rechtsberatung

  • Übernahme verschiedener Kosten bei Rechtsstreitigkeiten

  • Individuell kombinierbare Rechtsschutzpakete


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