Zwei Männer in einer Fabrik, die auf ein Tablet schauen.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Finanzielle Hilfe in der Ausbildung

Förderung für Azubis
Unterschätzte Hilfe: Mehrere Hundert Euro gibt es als Ausbildungszuschuss für Auszubildende, die nicht zuhause wohnen können. Wie du BAB bekommst und was du dazu wissen musst.

Voraussetzungen für BAB:

Wem die Berufsausbildungsbeihilfe nutzt

Ausbildungen sind häufig nicht gut genug bezahlt, um sich ein eigenes Leben und eine eigene Wohnung zu finanzieren. Der Staat bietet daher die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) an. Geregelt ist das im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), §56 bis §72. Die BAB richtet sich an Auszubildende eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs. Maßgeblich sind dafür das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung und das Seearbeitsgesetz. Hier findest du ein Verzeichnis über alle anerkannten Ausbildungsberufe .

Grundsätzlich gefördert wird die erste Ausbildung. Auch für die zweite Ausbildung kann ein Antrag Erfolg haben. Voraussetzung dafür ist, dass eine berufliche Eingliederung auf andere Weise nicht erreicht werden kann (§24, SGB III).

Auch für eine Berufsausbildung im Ausland kann unter Umständen die Berufsausbildungsbeihilfe bewilligt werden. 

Kein BAB gibt es, wenn du eine schulische Ausbildung machst, wie zum Beispiel in der Physiotherapie.

Berufsausbildungsbeihilfe beantragen

Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit  der Stadt, in der du deinen Wohnsitz hast.

Diese Unterlagen brauchst du für den Antrag

Auszubildende können die BAB bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dafür solltest du dich an das Amt des Bezirks wenden, in dem du deinen Wohnsitz hast. Folgende Unterlagen brauchst du:

Das Einkommen deiner Eltern ist wichtig

 Für die Höhe der Leistungen zählt das Einkommen deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr. Das gilt auch beim Einkommen deines Ehegattens/deiner Ehegattin. Es gibt bestimmte Freibeträge. Prüfe mit dem BAB-Rechner , ob du Anspruch auf die Leistung hast.  

So viel Berufsausbildungsbeihilfe bekommst du

Die Agentur für Arbeit berechnet aus den Angaben im Antrag deinen Bedarf. Wichtig sind dabei zum Beispiel Einnahmen und Lebenskosten. Je höher der Bedarf und je niedriger die Einnahmen, desto mehr Geld bekommst du. Die maximale Förderung für Azubis ohne Kind liegt bei mehreren Hundert Euro im Monat plus Fahrtkosten. Der Bedarf für den Lebensunterhalt wird gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermittelt. 

Hinzu kommt die Übernahme der Fahrtkosten. Bei den Fahrkosten werden die Fahrt zur Arbeit und einmal monatlich zur Familie abgedeckt. Berechnungsgrundlage sind öffentliche Verkehrsmittel der niedrigsten Klasse. Müssen andere Verkehrsmittel wie Auto oder Moped genutzt werden, werden 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke gezahlt. 

Tipp: Mit dem BAB-Rechner der Agentur für Arbeit kannst du überschlagen, wie viel Berufsausbildungsbeihilfe du voraussichtlich bekommst.  

BAB-Anspruch nach Fallkonstellation:

Fallbeispiel 1: 
Auszubildende unter 18 Jahre, hat einen Arbeitsweg von mehr als 2 Stunden von der Elternwohnung, wohnt daher eigenständig.

BAB-Anspruch: Gegeben, da die Arbeit weit genug entfernt ist.

Fallbeispiel 2: 
Auszubildende unter 18 Jahre, wohnt bei den Eltern, hat einen Arbeitsweg von mehr als 2 Stunden.

BAB-Anspruch: Nicht gegeben, da wohnhaft bei den Eltern

Fallbeispiel 3:
Auszubildender unter 18 Jahre, eigene Wohnung, Arbeitsweg (Hin- plus Rückweg) von den Eltern würde nicht  mehr als 2 Stunden dauern

BAB-Anspruch: Nicht gegeben, da die Arbeit nah genug an der elterlichen Wohnung liegt – eine Ausnahme läge vor, wenn ein Wohnen bei den Eltern aus sozialen Gründen nicht möglich ist, der Auszubildende verheiratet ist oder ein Kind hat

Fallbeispiel 4: 
Auszubildende 18 Jahre alt, eigene Wohnung, Arbeitsweg (Hin- plus Rückweg) von den Eltern würde nicht mehr als 2 Stunden dauern

BAB-Anspruch: Gegeben, da Auszubildende 18 Jahre oder älter

Falls der oder die Auszubildende die Kriterien für die Berufsausbildungsbeihilfe erfüllt, richtet sich die Höhe des Anspruchs nach dem eigenen Einkommen und dem der Eltern vor zwei Jahren und der Entfernung zur Arbeit.  

Beispielrechnung:

Eigene Wohnung / WG, 650 Euro Ausbildungsgehalt, Eltern mit Einkommen vor 2 Jahren unter dem Freibetrag, Arbeitsweg 10 km mit dem Auto, Heimweg zur Familie 200 km

Ausbildungsgehalt pro Monat
650,00 €
800,00 €
1000,00 €
650,00 €
Elterneinkommen vor 2 Jahren für das Gesamtjahr
unter Freibetrag
unter Freibetrag
unter Freibetrag
Mutter und Vater je 35.000 Euro brutto
Arbeitsweg
10 km
10 km
10 km
10 km
Heimweg zur Familie
200 km
200 km
200 km
200 km
Gesamtbedarf pro Monat
879,33 €
879,33 €
879,33 €
879,33 €
Anzurechnendes Einkommen
429,60 €
547,20 €
704,00 €
1.080,77 €
BAB-Hilfe
450,00 €
332,00 €
175,00 €
0 €

unverbindlicher Anspruch laut BAB-Rechner der Arbeitsagentur (Stand: 04. April 2024)

Häufige Fragen zur Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird an Auszubildende gezahlt, die eine eigene Wohnung benötigen, weil deren Ausbildungsplatz zu weit vom Elternhaus entfernt ist.

Anspruch auf BAB haben Azubis, deren Elternhaus weiter als eine Stunde von der Arbeit entfernt ist, die eine staatlich anerkannte Ausbildung machen und die selbst oder deren Eltern nicht zu viel Geld verdienen.

Die Höhe hängt von verschiedenen Umständen ab, wie der Wohnsituation, der Entfernung des Arbeitsorts vom Elternhaus und dem Einkommen der Eltern. So kann dein Ausbildungsgehalt soweit aufgestockt werden, dass es dem BAföG-Satz entspricht. Zusätzlich können die Fahrtkosten übernommen werden.

Der Freibetrag der Eltern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im einfachsten Fall dürfen die beiden Eltern zusammen etwa 4.200 Euro pro Monat anrechnungsfrei verdienen.

Die Miete wird mit einer Pauschale von 360 Euro berücksichtigt. Wohnheime und ähnliches werden gesondert berücksichtigt.

Die Berufsausbildungsbeihilfe beantragst du bei der örtlichen Agentur für Arbeit.

Du brauchst zur Beantragung deinen Ausbildungsvertrag, einen Fragebogen zum Ausbildungsbetrieb, deinen Mietvertrag, die Einkommensnachweise deiner Eltern vom letzten vollen Kalenderjahr und ggf. von deinem Ehepartner bzw. der Ehepartnerin.

Die Förderung gilt für die Dauer der beruflichen Ausbildung. Frühestens beginnt sie in dem Monat, in dem du den Antrag gestellt hast.

Nein, schulische Ausbildungen wie zum Physiotherapeuten oder zur Physiotherapeutin sind von der Berufsausbildungsbeihilfe ausgeschlossen.

Da die meisten Azubis während der Lehre keine allzu großen Einkünfte haben, kann jede Unterstützung hilfreich sein.

Allerdings ist nicht jeder berechtigt. Wenn beispielsweise das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, kann es sein, dass dein Bescheid abgelehnt wird. Die Obergrenzen sind von verschiedenen Faktoren abhängig, beispielsweise davon, ob deine Eltern selbstständig sind, was sie für Einkünfte aus Kapitalanlagen haben etc. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht.

Im ersten Schritt solltest du mit deinem Arbeitgeber klären, ob bei deiner Ausbildungsstelle ein Nebenjob erlaubt ist. Im Zweifelsfall sollte das in deinem Arbeitsvertrag festgelegt sein.

Ist dies geklärt, steht dem Nebenjob nichts mehr im Weg. Die Arbeitsagentur gibt auf ihrer Webseite an, dass ein neben der Ausbildung ausgeübter Minijob mit einem Brutto von bis zu 538 Euro monatlich grundsätzlich nicht angerechnet wird. Frage am besten bei deinem Sachbearbeiter nach, welche Auswirkung ein Nebenjob konkret auf deine Förderungshöhe haben kann.

Als Empfänger einer Ausbildungsförderung wie der Berufsausbildungsbeihilfe kannst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu musst du einen entsprechenden Antrag auf der Webseite des Rundfunkbeitrags (früher: GEZ) ausdrucken und mit einer beglaubigten Kopie deines BAföG- oder BAB-Bescheids einreichen. Die Beglaubigung kann zum Beispiel das zuständige Arbeitsamt vornehmen. Wichtig: Die Befreiung gilt immer nur so lange wie der Bescheid. Sie verlängert sich nicht automatisch. Du musst also mit jedem neuen BAB-Antrag auch eine neue Befreiung veranlassen.

In der Regel haben Auszubildende keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn du Förderungen wie BAB oder BAföG erhältst.

Nein, das bist du leider nicht. Sofern du noch keine 45 bist, kannst du allerdings Schüler-BAföG beantragen.

Zusätzlich zur Berufsausbildungsförderung erhältst du, solange du unter 25 bist, Kindergeld. Solltest du nicht BAB-berechtigt sein, kannst du versuchen, Wohngeld zu beantragen.

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