Die Sparkassen stellen mit ihrem dichten Filialnetz bereits auf besonderer rechtlicher Grundlage die flächendeckende Versorgung aller Bevölkerungsgruppen mit Girokonten sicher. In den meisten Bundesländern sind die Sparkassen sogar durch Landesrecht ausdrücklich verpflichtet, für natürliche Personen in ihrem Geschäftsgebiet Guthabenkonten („Girokonten für jedermann“) zu führen.
Die Sparkassen-Philosophie
Diese Regelungen sind Ausdruck des öffentlichen Auftrages der Sparkassen, die Bevölkerung vor Ort mit Finanzdienstleistungen zu versorgen. Die Präsenz in der Fläche ist dabei wichtiger Bestandteil dieser gemeinwohlorientierten Geschäftsphilosophie der Sparkassen-Finanzgruppe.
Zudem haben die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft im Jahre 1995 eine Empfehlung ausgesprochen, wonach alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, für jeden Verbraucher in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auch ein sogenanntes „Girokonto für jedermann“ bereit halten. Näheres dazu finden Sie hier.
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