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Die Schlichtungsstelle

Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten


Für Streitigkeiten zwischen Sparkassen und deren Kunden gibt es den Ombudsmann beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der für die Sparkassen in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie für Die Sparkasse Bremen AG, die Sparkasse Bremerhaven, die Hamburger Sparkasse AG und die Landesbank Berlin AG - einschließlich ihrer Niederlassung Berliner Sparkasse - zuständig ist.

Er ist ein unabhängiger Streitschlichter, der versucht, zwischen den Sparkassen und deren Kunden zu vermitteln. Zum Ombudsmann für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wurden berufen: Herr Peter Gummer, Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts a. D., und Herr Dr. h.c. Hans-Joachim Bauer, Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts a. D. sowie Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs a. D.

Dem Verfahren angeschlossene Institute

Das Verfahren gilt für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe, die dem Schlichtungsverfahren des DSGV angeschlossen sind. Eine Liste der am Verfahren teilnehmenden Institute wird von der Kundenbeschwerdestelle beim DSGV geführt und auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Alle anderen Kundenbeschwerden nimmt der DSGV zur kurzfristigen Weiterleitung an die jeweilige dafür zuständige regionale Schlichtungsstelle gern entgegen oder können direkt bei dieser eingereicht werden.  

Verfahrensgegenstand

Sowohl Privatkunden als auch Firmenkunden können sich bei Meinungsverschiedenheiten aller Art an den Ombudsmann wenden. Darüber hinaus kann das Verfahren auch durchgeführt werden, wenn dem Beschwerdeführer entgegen der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis („Girokonto für jedermann“) verweigert worden ist.

Eine Schlichtung ist jedoch nicht möglich, wenn sich bereits ein Gericht oder eine andere außergerichtliche Schlichtungsstelle mit dem Vorgang beschäftigt (hat) oder wenn der Anspruch bereits verjährt ist und sich das Institut auf Verjährung beruft. Eine Schlichtung kann auch dann nicht erfolgen, wenn der streitige Sachverhalt nur durch die Anhörung von Zeugen ermittelt werden kann.

Verfahrensablauf

Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes und unter Beifügung der zum Verständnis des Vorganges notwendigen Unterlagen zu richten an

Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Kundenbeschwerdestelle
Charlottenstr. 47
10117 Berlin

Ist die Beschwerde zulässig, wird eine Stellungnahme des betroffenen Instituts eingeholt. Sofern das Institut der Beschwerde nicht abhilft oder diese sich nicht in sonstiger Weise erledigt, wird sie dem Ombudsmann vorgelegt. Der Ombudsmann prüft den Vorgang und unterbreitet auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen einen schriftlichen Schlichtungsvorschlag, den er den Parteien unmittelbar zuleitet. Der Schlichtungsvorschlag ist weder für den Kunden noch für das Institut bindend.

Einzelheiten zum Verfahrensablauf sind in der „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe“, die vom Bundesministerium der Justiz genehmigt wurde, geregelt.

Für Ihre Beschwerde können Sie dieses Formular benutzen, das Sie direkt am PC ausfüllen können.

Vertraulichkeit

Alle Kundenbeschwerden werden vertraulich behandelt. Im jährlichen Tätigkeitsbericht kann in anonymisierter Form auch über Schlichtungsvorschläge berichtet werden.

Vorteile des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens

Das Verfahren ist für den Kunden kostenlos; er hat lediglich seine eigenen Auslagen (z. B. Portokosten) zu tragen. Rechtsnachteile hat der Kunde nicht zu befürchten: Ist er mit dem Schlichtungsvorschlag des Ombudsmannes nicht einverstanden, kann er nach wie vor die ordentlichen Gerichte anrufen. Ferner gilt für die Dauer des Verfahrens die Verjährung für die Ansprüche des Kunden als gehemmt.

So erreichen Sie die Kundenbeschwerdestelle:

Telefon:    030 / 20 22 51 51 0
Telefax:    030 / 20 22 51 51 5
E-Mail:     kundenbeschwerdestelle@dsgv.de

Verfahrensordnung zum Download

Fragen & Antworten zum Download

Autor: Rötger Arnold


Weitere Informationen:
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