Er ist ein unabhängiger Streitschlichter, der versucht, zwischen den Sparkassen und deren Kunden zu vermitteln. Zum ersten Ombudsmann für den DSGV wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2009 Herr Peter Gummer, Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts a.D., bestellt. Im Falle seiner Verhinderung wird er durch Herrn Prof. Dr. Walther Hadding , früherer Direktor des Instituts für das Spar-, Giro- und Kreditwesen an der Universität Mainz, vertreten.
Dem Verfahren angeschlossene Institute
Das Verfahren gilt für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe, die dem Schlichtungsverfahren des DSGV angeschlossen sind. Eine Liste der am Verfahren teilnehmenden Institute wird von der Kundenbeschwerdestelle beim DSGV geführt und auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Alle anderen Kundenbeschwerden nimmt der DSGV zur kurzfristigen Weiterleitung an die jeweilige dafür zuständige regionale Schlichtungsstelle gern entgegen oder können direkt bei dieser eingereicht werden.
Verfahrensgegenstand
Sowohl Privatkunden als auch Firmenkunden können sich bei Meinungsverschiedenheiten aller Art an den Ombudsmann wenden. Darüber hinaus kann das Verfahren auch durchgeführt werden, wenn dem Beschwerdeführer entgegen der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis („Girokonto für jedermann“) verweigert worden ist.
Eine Schlichtung ist jedoch nicht möglich, wenn sich bereits ein Gericht oder eine andere außergerichtliche Schlichtungsstelle mit dem Vorgang beschäftigt (hat) oder wenn der Anspruch bereits verjährt ist und sich das Institut auf Verjährung beruft. Eine Schlichtung kann auch dann nicht erfolgen, wenn der streitige Sachverhalt nur durch die Anhörung von Zeugen ermittelt werden kann.
Verfahrensablauf
Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes und unter Beifügung der zum Verständnis des Vorganges notwendigen Unterlagen zu richten an
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Kundenbeschwerdestelle
Charlottenstr. 47
10117 Berlin
Ist die Beschwerde zulässig, wird eine Stellungnahme des betroffenen Instituts eingeholt. Sofern das Institut der Beschwerde nicht abhilft oder diese sich nicht in sonstiger Weise erledigt, wird sie dem Ombudsmann vorgelegt. Der Ombudsmann prüft den Vorgang und unterbreitet auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen einen schriftlichen Schlichtungsvorschlag, den er den Parteien unmittelbar zuleitet. Der Schlichtungsvorschlag ist weder für den Kunden noch für das Institut bindend.
Einzelheiten zum Verfahrensablauf sind in der „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe“, die vom Bundesministerium der Justiz genehmigt wurde, geregelt.
Für Ihre Beschwerde können Sie dieses Formular benutzen, das Sie direkt am PC ausfüllen können.
Vertraulichkeit
Alle Kundenbeschwerden werden vertraulich behandelt. Im jährlichen Tätigkeitsbericht kann in anonymisierter Form auch über Schlichtungsvorschläge berichtet werden.
Vorteile des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens
Das Verfahren ist für den Kunden kostenlos; er hat lediglich seine eigenen Auslagen (z. B. Portokosten) zu tragen. Rechtsnachteile hat der Kunde nicht zu befürchten: Ist er mit dem Schlichtungsvorschlag des Ombudsmannes nicht einverstanden, kann er nach wie vor die ordentlichen Gerichte anrufen. Ferner gilt für die Dauer des Verfahrens die Verjährung für die Ansprüche des Kunden als gehemmt.
So erreichen Sie die Kundenbeschwerdestelle:
Telefon: 030 / 20 22 51 51 0
Telefax: 030 / 20 22 51 51 5
E-Mail: kundenbeschwerdestelle@dsgv.de
Verfahrensordnung zum Download
Fragen & Antworten zum Download
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