Die einzelnen Sicherungseinrichtungen des Haftungsverbundes sind miteinander verknüpft. Zwischen den bei den regionalen Sparkassen- und Giroverbänden gebildeten 11 Sparkassenstützungsfonds besteht ein überregionaler Ausgleich. Dieser tritt ein, wenn bei einem regionalen Sparkassen- und Giroverband die für die Regelung eines Stützungsfalles notwendigen Aufwendungen die vorhandenen Fondsmittel übersteigen.
Auf diese Weise werden alle 11 regionalen Sparkassenstützungsfonds zu einer Haftungsgemeinschaft verbunden, so dass trotz der Selbstständigkeit der regionalen Einrichtungen in einem Notfall das Gesamtvolumen aller Fonds gemeinschaftlich zur Verfügung steht.
Für die Landesbanken/Girozentralen ist beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ein selbstständiger Fonds, die Sicherungsreserve der Landesbanken/Girozentralen, gebildet, ebenso ein Sicherungsfonds für die Gruppe der Landesbausparkassen.
Einer für alle, alle für einen
Die Gemeinschaft aller Sparkassenstützungsfonds ist mit den beiden übrigen Fonds (Sicherungsreserve der Landesbanken und Sicherungsfonds der Landesbausparkassen) in einem Haftungsverbund zusammengeschlossen. Dieser wird aktiv, sofern die für die Regelung eines Stützungsfalles notwendigen Aufwendungen die Mittel des betroffenen Sicherungssystems übersteigen.
Durch diesen Haftungsverbund steht in einem Krisenfall das Gesamtvolumen aller Sicherungseinrichtungen für institutssichernde Maßnahmen zur Verfügung.
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