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Was bedeutet risikoorientierte Beitragsbemessung?

Berücksichtigung der individuelle Risikotragfähigkeit


Die Höhe der Beiträge der Mitgliedsinstitute an die Sicherungseinrichtungen des Haftungsverbundes bemisst sich nach aufsichtsrechtlich definierten Risikogrößen.

Diese werden als Bemessungsgrundlage herangezogen und mit einem institutsspezifischen Beitragssatz multipliziert. Bei der Ermittlung des institutsspezifischen Beitragssatzes wird die individuelle Risikotragfähigkeit der Institute berücksichtigt. Die Risikolage eines Institutes spiegelt sich somit sowohl in der Bemessungsgrundlage als auch im Beitragssatz wider.

Die risikoorientierte Beitragsbemessung soll Anreize zu risikobewusstem Verhalten setzen und somit zur Sicherung der Solidität der Mitgliedsinstitute beitragen.


Weitere Informationen:
Der Haftungsverbund So funktioniert der Haftungsverbund Regionale Sparkassenstützungsfonds Sicherungsfonds der Landesbausparkassen Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen Risikomonitoring Satzungen des Sicherungssystems

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