Diese werden als Bemessungsgrundlage herangezogen und mit einem institutsspezifischen Beitragssatz multipliziert. Bei der Ermittlung des institutsspezifischen Beitragssatzes wird die individuelle Risikotragfähigkeit der Institute berücksichtigt. Die Risikolage eines Institutes spiegelt sich somit sowohl in der Bemessungsgrundlage als auch im Beitragssatz wider.
Die risikoorientierte Beitragsbemessung soll Anreize zu risikobewusstem Verhalten setzen und somit zur Sicherung der Solidität der Mitgliedsinstitute beitragen.
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