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Der Haftungsverbund

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe


Dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sind alle Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen angeschlossen.

Es besteht aus Sicherungseinrichtungen, die satzungsrechtlich zu einem Haftungsverbund zusammengeschlossen sind:

den regionalen Sparkassenstützungsfonds,
der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie
dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Die im Haftungsverbund beteiligten Sicherungseinrichtungen sind institutssichernde Einrichtungen im Sinne von § 12 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie stellen sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst geschützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gesichert werden.

Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Institut alle seine Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden.

Beständige Sicherheit

Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 70er-Jahren

hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten;
mussten noch nie Einleger entschädigt werden;
ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar einer Insolvenz gekommen

Weitere Informationen:
So funktioniert der Haftungsverbund Regionale Sparkassenstützungsfonds Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen Sicherungsfonds der Landesbausparkassen Risikomonitoring Risikoorientierte Beitragsbemessung Satzungen des Sicherungssystems

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