Es besteht aus Sicherungseinrichtungen, die satzungsrechtlich zu einem Haftungsverbund zusammengeschlossen sind:
Die im Haftungsverbund beteiligten Sicherungseinrichtungen sind institutssichernde Einrichtungen im Sinne von § 12 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie stellen sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst geschützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gesichert werden.
Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Institut alle seine Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden.
Beständige Sicherheit
Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 70er-Jahren
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