Bei der Erbschaftssteuer zählt die Verwandtschaft
Drei Steuerklassen
Die Höhe der Erbschaftssteuer ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
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Steuerklasse
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Verwandtschaft
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Steuersätze |
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Steuerklasse 1 |
Ehegatten, Eingetragene Lebenspartner, Kinder, (Ur-)Enkel, Eltern, Großeltern
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Erbschaftssteuer:
7 - 30 %
Freibetrag:
200.000 - 500.000 €
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Steuerklasse 2
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Eltern und Großeltern (bei Schenkungen), Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder und
-eltern, geschiedene Ehegatten
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Erbschaftssteuer:
15 - 43 %
Freibetrag:
20.000 €
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Steuerklasse 3
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Onkel und Tanten, Lebensgefährten, Freunde
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Erbschaftssteuer:
30 - 50 %
Freibetrag:
20.000 - 500.000 €
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Steuerfreie Schenkungen
Alle zehn Jahre kann man die jeweiligen Freibeträge mit steuerfreien Schenkungen komplett ausschöpfen. Nutzen Sie die Chance, schon früh Ihr Vermögen steuerfrei weiterzugeben. Denn im Todesfall können die vollen Freibeträge nur geltend gemacht werden, wenn seit der letzten Schenkung zehn Jahre vergangen sind.
Erbschaftssteuer beim Sonderfall Immobilien
Wohnen der überlebende Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder die erbenden Kinder mindestens noch zehn Jahren in der Immobilie, so kann das Eigenheim steuerfrei vererbt werden. Für Kinder gilt zusätzlich die Auflage, dass die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigen darf. Andere Immobilien werden zu 100 Prozent ihres Verkehrswertes auf das zu versteuernde Erbe angerechnet.
Haben Sie Fragen zur Erbschaftssteuer? Wenn es um Vermögensoptimierung geht, ist Ihr Sparkassen-Berater ein kompetenter Ansprechpartner.
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