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Was die Abgeltungsteuer für Ihr Depot bedeutet

Was Anleger wissen sollten


Die Einführung der Abgeltungsteuer hat Auswirkungen für alle Kapitalanleger. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Das sollten Sie als Aktienbesitzer wissen

Dividenden: Waren die Dividenden bisher zur Hälfte steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren), so wird auf die gesamten Dividenden, die dem Anleger nach dem 01.01.2009 zufließen, die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig.

Aktienverkäufe: Veräußerungsgewinne waren bei einer Haltedauer von unter einem Jahr zur Hälfte steuerpflichtig, die andere Hälfte war steuerfrei. Bei Aktien, die ab dem 1. Januar 2009 erworben werden, sind zukünftig alle Veräußerungsgewinne steuerpflichtig. An die Stelle des Halbeinkünfteverfahrens tritt der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent.

Was Sie als Fondsbesitzer wissen müssen

Laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) müssen versteuert werden, unabhängig davon, ob der Fonds sie ausschüttet oder wieder anlegt. Ausgeschüttete Erträge sowie vom Fonds wieder angelegte laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) sind jetzt mit einem Satz von 25 % steuerpflichtig.

Gewinne, die ein Fonds aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften erzielt, waren bisher für den Anleger steuerfrei. Jetzt sind Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften bei Ausschüttung an den Anleger mit 25 % zu versteuern.

Neben den Erträgen aus einem Fonds sind auch Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen steuerpflichtig. Die Steuerfreiheit bei einjähriger Haltedauer entfällt für Fondsanteile, die nach dem 31.12.2008 erworben werden.

Was für Besitzer von verzinslichen Wertpapieren gilt

Bisher mussten Zinsen zum persönlichen Steuersatz versteuert werden, jetzt greift die Abgeltungsteuer mit 25 %. Bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr galt in der Regel volle Steuerpflicht. Ausnahme: Kursgewinne aus Finanzinnovationen (Zertifikate mit Kapitalgarantie, Aktienanleihen etc.) waren auch schon bisher außerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig. Jetzt werden alle Einlösungs- und Veräußerungsgewinne mit 25 % besteuert.

Wichtig für Besitzer von Zertifikaten ohne Kapitalgarantie

Die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist greift weiterhin bei Zertifikaten, die der Anleger vor dem 15.03.2007 erworben hat. Wer Zertifikate, die ab dem 15.03.2007 angeschafft wurden, bis zum 30.06.2009 veräußerte, profitiert noch von der Steuerfreiheit bei einjähriger Haltedauer. Gewinne aus Veräußerungen oder Einlösungen nach dem 30.06.2009 müssen in jedem Fall versteuert werden.

Weiterführende Informationen, insbesondere zu Änderungen im Depotbereich, die das Jahr 2009 betreffen, zu Devisentermingeschäften und zu Neuerungen für Ehegatten ab 2010, enthält ein Informationsblatt, das hier zum Download bereitsteht

Für Kunden der Sparkassen in Bayern, Hessen und Thüringen gilt ausschließlich diese Version.

Sind noch Fragen offen zum Thema Abgeltungsteuer? Der Berater Ihrer Sparkasse antwortet Ihnen gerne!


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