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Die Abgeltungsteuer behandelt alle Kapitalerträge gleichDie Abgeltungsteuer behandelt alle Kapitalerträge gleich  
 

Abgeltungsteuer

Wie die Abgeltungsteuer wirkt und wem sie nützt


Bei der seit 2009 geltenden Abgeltungsteuer werden alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden, aber auch erzielte Kursgewinne, mit 25 Prozent versteuert, dazu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer soll zu einer Angleichung der Besteuerung aller privaten Kapitalerträge führen.

Die Vorteile der Abgeltungsteuer

Mit dem Steuerabzug, der von Ihrer Sparkasse vorgenommen wird, ist die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge abgegolten. Auch wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz über 25 Prozent liegt, müssen Sie Ihre Kapitalerträge also nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Sie zahlen dank der Abgeltungsteuer maximal 25 Prozent Steuern auf Ihre Erträge.

Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz niedriger, kann zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Fiskus zurückgefordert werden. Hierzu müssen die Kapitalerträge beim Finanzamt angegeben werden, damit dieses eine Günstigerprüfung vornimmt.

Die Nachteile der Abgeltungsteuer

Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr, nach der Veräußerungsgewinne steuerfrei eingenommen werden konnten, fällt mit der Abgeltungsteuer weg. Erzielte Kursgewinne müssen versteuert werden.

Das bisher angewandte Halbeinkünfteverfahren entfällt ebenfalls. 

Weiterführende Informationen zur Abgeltungsteuer, insbesondere zu Änderungen im Depotbereich, die das Jahr 2009 betreffen, zu Devisentermingeschäften und zu Neuerungen für Ehegatten ab 2010, enthält dieses Informationsblatt.

Für Kunden der Sparkassen in Bayern, Hessen und Thüringen gilt ausschließlich diese Version.


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