Die Abgeltungsteuer behandelt alle Kapitalerträge gleich
Die Vorteile der Abgeltungsteuer
Mit dem Steuerabzug, der von Ihrer Sparkasse vorgenommen wird, ist die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge abgegolten. Auch wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz über 25 Prozent liegt, müssen Sie Ihre Kapitalerträge also nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Sie zahlen dank der Abgeltungsteuer maximal 25 Prozent Steuern auf Ihre Erträge.
Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz niedriger, kann zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Fiskus zurückgefordert werden. Hierzu müssen die Kapitalerträge beim Finanzamt angegeben werden, damit dieses eine Günstigerprüfung vornimmt.
Die Nachteile der Abgeltungsteuer
Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr, nach der Veräußerungsgewinne steuerfrei eingenommen werden konnten, fällt mit der Abgeltungsteuer weg. Erzielte Kursgewinne müssen versteuert werden.
Das bisher angewandte Halbeinkünfteverfahren entfällt ebenfalls.
Weiterführende Informationen zur Abgeltungsteuer, insbesondere zu Änderungen im Depotbereich, die das Jahr 2009 betreffen, zu Devisentermingeschäften und zu Neuerungen für Ehegatten ab 2010, enthält dieses Informationsblatt.
Für Kunden der Sparkassen in Bayern, Hessen und Thüringen gilt ausschließlich diese Version.
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