Besteuerung von Kapitalerträgen: Der Kuchen wird geteilt
Aktien:
Dividenden: Bisher waren Dividenden zur Hälfte steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren), jetzt wird auf die gesamten Dividenden, die dem Anleger nach dem 1. Januar 2009 zufließen, die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig, dazu kommt der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Aktienverkäufe: Veräußerungsgewinne waren bei einer Haltedauer von unter einem Jahr zur Hälfte steuerpflichtig, die andere Hälfte war steuerfrei. Bei Aktien, die seit dem 1. Januar 2009 erworben wurden, sind alle Veräußerungsgewinne steuerpflichtig. An die Stelle des Halbeinkünfteverfahrens tritt der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent.
Fonds:
Laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) müssen versteuert werden, unabhängig davon, ob der Fonds sie ausschüttet oder wieder anlegt. Ausgeschüttete Erträge sowie vom Fonds wieder angelegte laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) sind jetzt steuerpflichtig.
Gewinne, die ein Fonds aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften erzielt, waren bis zum 31. Dezember 2008 für den Anleger steuerfrei. Jetzt sind Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften bei Ausschüttung an den Anleger zu versteuern.
Neben den Erträgen aus einem Fonds sind auch Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen steuerpflichtig. Die Steuerfreiheit bei einjähriger Haltedauer entfällt für Fondsanteile, die seit dem 1. Januar 2009 erworben wurden.
Verzinsliche Wertpapiere:
Bisher mussten Zinsen zum persönlichen Steuersatz versteuert werden, jetzt greift die Abgeltungsteuer. Bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr galt in der Regel die volle Steuerpflicht. Ausnahme: Kursgewinne aus Finanzinnovationen (Zertifikate mit Kapitalgarantie, Aktienanleihen etc.) waren auch schon bisher außerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig. Jetzt werden alle Einlösungs- und Veräußerungsgewinne besteuert.
Zertifikate ohne Kapitalgarantie
Die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist greift weiterhin bei Zertifikaten, die der Anleger vor dem 15. März 2007 erworben hat. Wer Zertifikate, die ab dem 15. März 2007 angeschafft wurden, bis zum 30. Juni 2009 veräußert, profitiert noch von der Steuerfreiheit bei einjähriger Haltedauer. Gewinne aus Veräußerungen oder Einlösungen nach dem 30. Juni 2009 müssen in jedem Fall versteuert werden.
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