Homepage
  •  
Besteuerung von Kapitalerträgen: Der Kuchen wird geteiltBesteuerung von Kapitalerträgen: Der Kuchen wird geteilt  
 

Besteuerung von Kapitalerträgen

Der Staat will einen Teil Ihrer Kapitalerträge


Als Sparer müssen Sie Ihre Erträge versteuern. Seit Anfang 2009 werden alle Kapitalerträge – sowohl Dividenden als auch Spekulationsgewinne und Zinsen – mit der Abgeltungsteuer belegt. Ziel ist die Angleichung der Besteuerung aller privaten Kapitalerträge in allen Anlageklassen.

Aktien:

Dividenden: Bisher waren Dividenden zur Hälfte steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren), jetzt wird auf die gesamten Dividenden, die dem Anleger nach dem 1. Januar 2009 zufließen, die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig, dazu kommt der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Aktienverkäufe: Veräußerungsgewinne waren bei einer Haltedauer von unter einem Jahr zur Hälfte steuerpflichtig, die andere Hälfte war steuerfrei. Bei Aktien, die seit dem 1. Januar 2009 erworben wurden, sind alle Veräußerungsgewinne steuerpflichtig. An die Stelle des Halbeinkünfteverfahrens tritt der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent.

Fonds:

Laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) müssen versteuert werden, unabhängig davon, ob der Fonds sie ausschüttet oder wieder anlegt. Ausgeschüttete Erträge sowie vom Fonds wieder angelegte laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) sind jetzt steuerpflichtig.

Gewinne, die ein Fonds aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften erzielt, waren bis zum 31. Dezember 2008 für den Anleger steuerfrei. Jetzt sind Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften bei Ausschüttung an den Anleger zu versteuern.

Neben den Erträgen aus einem Fonds sind auch Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen steuerpflichtig. Die Steuerfreiheit bei einjähriger Haltedauer entfällt für Fondsanteile, die seit dem 1. Januar 2009 erworben wurden.

Verzinsliche Wertpapiere:

Bisher mussten Zinsen zum persönlichen Steuersatz versteuert werden, jetzt greift die Abgeltungsteuer. Bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr galt in der Regel die volle Steuerpflicht. Ausnahme: Kursgewinne aus Finanzinnovationen (Zertifikate mit Kapitalgarantie, Aktienanleihen etc.) waren auch schon bisher außerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig. Jetzt werden alle Einlösungs- und Veräußerungsgewinne  besteuert.

Zertifikate ohne Kapitalgarantie

Die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist greift weiterhin bei Zertifikaten, die der Anleger vor dem 15. März 2007 erworben hat. Wer Zertifikate, die ab dem 15. März 2007 angeschafft wurden, bis zum 30. Juni 2009 veräußert, profitiert noch von der Steuerfreiheit bei einjähriger Haltedauer. Gewinne aus Veräußerungen oder Einlösungen nach dem 30. Juni 2009 müssen in jedem Fall versteuert werden.


ZUM ANGEBOT IHRER SPARKASSE
Mehr Infos
Mehr Infos      
Kontakt
Kontakt
Direkt-Abschluss
Direkt-Abschluss

zurück
  •  
nach oben