Mit der Wohnungsbauprämie in die eigenen vier Wände
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie bekommt jeder ab 16 Jahren mit einem Bausparvertrag, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Singles oder 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Dieses kann wesentlich höher liegen. Mit einem Bausparvertrag der LBS sind Sie auf der sicheren Seite.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent auf die jährlich eingezahlten Beiträge. Gefördert werden mit der Wohnungsbauprämie maximal 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten.
Die Wohnungsbauprämie kann noch zwei Jahre rückwirkend beim Finanzamt beantragt werden.
Wohnungsbauprämie auf einen Blick:
| Einkommensgrenze | Bausparvertrag | ||
| max. zu versteuerndes Einkommen in Euro | max. geförderte Einzahlungen in Euro/ p. a | max. staatl. Förderung in Euro/ p. a. | |
| ledig | 25.600 | 512 | 45,06 |
| verh. | 51.200 | 1.024 | 90,11 |
Die Wohnungsbauprämie wird bei Neuverträgen seit dem 1. Januar 2009 nur noch dann gewährt, wenn das Kapital für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum verwendet wird.
Informieren Sie sich näher zum Bausparen.
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