Wünsche erfüllen - mit der Arbeitnehmersparzulage
Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?
Voraussetzung für die Arbeitnehmersparzulage ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen innerhalb der gesetzlich definierten Grenzen liegt. Das sind derzeit 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete.
Wofür gibt es die Arbeitnehmersparzulage?
Zahlen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag der LBS, so erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es aber auch für Beteiligungen an Aktienfonds. Dann gibt der Staat 20 Prozent dazu.
Arbeitnehmersparzulage auf einen Blick:
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Einkommensgrenze
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Bausparvertrag
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max. zu versteuerndes Einkommen in Euro |
max. geförderte Einzahlungen in Euro/ p. a
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max. staatl. Förderung in Euro/ p. a.
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| ledig |
17.900
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470
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42,30
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| verheiratet |
35.800
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940
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84,60
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Einkommensgrenze
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Aktienfonds
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max. zu versteuerndes Einkommen in Euro |
max. geförderte Einzahlungen in Euro/ p. a
|
max. staatl. Förderung in Euro/ p. a.
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| ledig |
20.000
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400
|
80
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| verheiratet |
40.000
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800
|
160
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Beim Bausparen werden Sie vom Staat mit der Wohnungbauprämie unterstützt.
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