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Der kleine Unterschied: Die indizierte TAN ist gefragtDer kleine Unterschied: Die indizierte TAN ist gefragt  
 

iTAN statt nur TAN

Die iTan - eine ganz bestimmte Nummer


Die indizierte Transaktionsnummer (kurz: iTAN) hat sich im Online-Banking trotz einer erheblichen Zunahme der Angriffe als wirksamer Schutz gegen Phishing und Trojanische Pferde erwiesen.

Eine iTAN ist einmalig

Beim iTAN-Verfahren erhalten Sie von Ihrer Sparkasse eine Liste mit nummerierten TANs. Bei Ihren zukünftigen Transaktionen geben Sie keine beliebige TAN mehr ein. Das System fordert Sie auf, eine bestimmte TAN aus Ihrer Liste, die nur für diesen Auftrag gültig ist, einzugeben. Das ist die iTan.

Sie werden z. B. aufgefordert, die TAN Nr. 28 Ihrer Liste zu verwenden. Nur mit dieser TAN können Sie den Auftrag bestätigen. Wenn Sie eine falsche TAN, z. B. Nr. 38, eingeben, wird der Auftrag nicht ausgeführt und diese TAN ungültig.

Jede TAN-Abfrage hat zudem eine zeitlich begrenzte Gültigkeit von einigen Minuten. Wird innerhalb dieses Zeitfensters die TAN-Anfrage nicht beantwortet, wird die angeforderte TAN automatisch entwertet. 

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Wird eine TAN abgefangen, ist sie für den Betrüger wertlos. Auch wenn Ihr PC abstürzt oder Sie den Auftrag am Ende doch nicht ausführen: Die angeforderte TAN kann für keinen anderen Auftrag mehr verwendet werden. So ist sichergestellt, dass betrügerisch angeeignete TANs nicht genutzt werden können.

iTAN wirkt!

Bislang konnte die iTAN Angriffe durch Phishing und Trojanische Pferde sicher abwehren. Damit das so bleibt, entwickeln die Sparkassen weiter neue Verfahren und Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit im Online-Banking.

Nutzen Sie die bereits bekannten Möglichkeiten, um sich vor Betrügern im Internet zu schützen. Beachten Sie unsere Sicherheitshinweise und aktualisieren Sie laufend Ihre Sicherheitssoftware.

Lesen Sie mehr über  Phisher, Visher und Trojaner.  
 


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