Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr - einfach möglich durch SEPA.
Dank einheitlicher Standards auf Basis einer gemeinsamen Rechtsgrundlage ermöglicht die SEPA-Lastschrift inländische und grenzüberschreitende Lastschriften.
Voraussetzung: Ein neues SEPA-Lastschriftmandat
Zahlungsempfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benötigen von Ihnen das neue SEPA-Lastschriftmandat. Dies gilt auch, wenn Sie dem Empfänger bereits eine Einzugsermächtigung für das deutsche Lastschriftverfahren erteilt haben.
Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen.
Unternehmen, die die SEPA-Lastschrift einsetzen wollen, werden Sie um Ihre Unterschrift für das neue SEPA-Lastschriftmandat bitten. Die von Ihnen bisher erteilten Einzugsermächtigungen können nicht weiter verwendet werden.
Bessere Liquiditätsplanung
Mit der Einführung eines Fälligkeitsdatums bei SEPA-Lastschriften verbessern Sie Ihre Liquiditätsplanung. Sie wissen zukünftig genau, an welchem Tag die Belastung Ihres Kontos erfolgt.
Leichte Kontrolle des Kontoauszugs
Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz, eine Nummer, die bei allen SEPA-Lastschriften angegeben werden muss. In Verbindung mit der Identifikationsnummer des Lastschrifteinreichers (sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer) wird damit jedes Mandat eindeutig identifiziert. Beide Angaben werden auf Ihrem Kontoauszug ausgewiesen, sodass Sie diese mit dem von Ihnen erteilten Mandat abgleichen können.
Verbraucherschutz großgeschrieben
Die Erstattungsfrist beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt der Erstattungsanspruch bis zu 13 Monate.
Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften
Bei Lastschriften über 12.500 Euro in das oder aus dem Ausland besteht eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. Bei Fragen zum Thema Meldepflicht (Vordrucke, Einreichungsweg, Meldefristen etc.) steht Ihnen die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer 0800 1234-111 zur Verfügung.
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