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Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr - einfach möglich durch SEPA.Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr - einfach möglich durch SEPA.  
 

Die SEPA-Lastschrift

Europaweite Geldeinzüge


Mit dem einheitlich europaweit funktionierenden SEPA-Lastschriftverfahren können fällige Rechnungsbeträge in Deutschland und den weiteren EU-/EWR-Staaten, der Schweiz und Monaco eingezogen werden.

Dank einheitlicher Standards auf Basis einer gemeinsamen Rechtsgrundlage ermöglicht die SEPA-Lastschrift inländische und grenzüberschreitende Lastschriften.

DIE SEPA-LASTSCHRIFT AUF EINEN BLICK:
  • Europaweite Nutzung (30 EU/EWR-Staaten plus Schweiz und Monaco)
  • Exaktes Fälligkeitsdatum  für die Kontobelastung
  • Erstattungsanspruch von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen  
  • IBAN und BIC zur Kennzeichnung der Konto- und Bankverbindung
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug erforderlich 
  • Mehr Transparenz durch Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer des Einreichers
  • 140 Zeichen für den Verwendungszweck

Voraussetzung: Ein neues SEPA-Lastschriftmandat

Zahlungsempfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benötigen von Ihnen das neue SEPA-Lastschriftmandat. Dies gilt auch, wenn Sie dem Empfänger bereits eine Einzugsermächtigung für das deutsche Lastschriftverfahren erteilt haben.

Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen.

Unternehmen, die die SEPA-Lastschrift einsetzen wollen, werden Sie um Ihre Unterschrift für das neue SEPA-Lastschriftmandat bitten. Die von Ihnen bisher erteilten Einzugsermächtigungen können nicht weiter verwendet werden.

Bessere Liquiditätsplanung

Mit der Einführung eines Fälligkeitsdatums bei SEPA-Lastschriften verbessern Sie Ihre Liquiditätsplanung. Sie wissen zukünftig genau, an welchem Tag die Belastung Ihres Kontos erfolgt.

Leichte Kontrolle des Kontoauszugs

Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz, eine Nummer, die bei allen SEPA-Lastschriften angegeben werden muss. In Verbindung mit der Identifikationsnummer des Lastschrifteinreichers (sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer) wird damit jedes Mandat eindeutig identifiziert. Beide Angaben werden auf Ihrem Kontoauszug ausgewiesen, sodass Sie diese mit dem von Ihnen erteilten Mandat abgleichen können.

Verbraucherschutz großgeschrieben

Die Erstattungsfrist beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt der Erstattungsanspruch bis zu 13 Monate.

Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften

Bei Lastschriften über 12.500 Euro in das oder aus dem Ausland besteht eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. Bei Fragen zum Thema Meldepflicht (Vordrucke, Einreichungsweg, Meldefristen etc.) steht Ihnen die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer 0800 1234-111 zur Verfügung.
 


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