Alles, was Sie über die SEPA wissen wollen
Was bedeutet SEPA?
SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus 32 europäischen Ländern. Innerhalb der SEPA werden europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. Dadurch können Verbraucher und Unternehmen bargeldlose Euro-Zahlungen auch über Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen wie in ihrem Heimatland.
Welche Länder nehmen an SEPA teil?
Insgesamt 32 europäische Länder machen bei SEPA mit. Neben den 27 EU-Staaten nehmen auch die drei Länder des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz und Monaco an SEPA teil.
Liste der an SEPA teilnehmenden Länder (pdf)
Kann ich SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickeln?
SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen können die SEPA-Verfahren nicht eingesetzt werden. Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.
Kann ich die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren weiter nutzen?
Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren können Sie selbstverständlich weiter nutzen. Die SEPA-Verfahren werden parallel angeboten. Langfristig sollen jedoch die bisherigen inländischen Überweisungen und Lastschriften durch SEPA-Lastschriften und SEPA-Überweisungen abgelöst werden.
Welche SEPA-Produkte gibt es?
Es gibt die SEPA-Überweisung, die SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen.
Welche Vorteile bringt SEPA für Verbraucher?
Die SEPA-Verfahren können sowohl für Inlandszahlungen als auch für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. Sie können mit der SEPA-Überweisung beispielsweise das Ferienhaus an der deutschen Ostseeküste oder das an der portugiesischen Algarve bezahlen.
Sie können aber auch ganz bequem europaweit Ihre fälligen Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen lassen. Die SEPA-Lastschrift bietet einen weiteren Vorteil: Durch die Einführung eines exakten Fälligkeitstermins wissen Sie zukünftig genau, wann die Belastung Ihres Kontos erfolgt und können so Ihre Liquiditätsplanung optimieren. Beachten Sie bitte: Sie müssen vorab den Zahlungsempfänger durch ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug des Geldes ermächtigen.
Die Akzeptanz und die Einsatzmöglichkeiten Ihrer SparkassenCard in Europa werden sich durch SEPA noch weiter erhöhen. In Zukunft können Sie mit Ihrer SparkassenCard an noch mehr Händlerterminals sicher und bequem bezahlen und müssen somit weniger Bargeld mit sich führen.
Muss ich etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware ändern?
Sie können alle aktuellen Softwarelösungen (z. B. StarMoney), die von den Sparkassen bereit gestellt werden, weiterhin verwenden. Diese unterstützen SEPA-Zahlungen.
Die Softwarehersteller anderer Lösungen sind über die Spezifikationen der SEPA-Verfahren informiert worden. Ob und wann ein Update der Software zur Verfügung gestellt wird, erfragen Sie bitte direkt beim Hersteller.
Betreffen die Änderungen durch SEPA auch das Online-Banking?
Beim Online-Banking wird Ihnen die SEPA-Überweisung ebenfalls angeboten. Alle bisherigen Funktionen und Layouts bleiben erhalten.
Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für die SEPA-Überweisung?
Ja, für die SEPA-Überweisung gibt es neue Vordrucke. Die Überweisungsvordrucke für den nationalen Zahlungsverkehr können weiterhin genutzt werden.
Gelten meine erteilten Einzugsermächtigungen auch für die SEPA-Lastschrift?
Die nach dem bisherigen deutschen Lastschriftverfahren erteilten Einzugsermächtigungen gelten nicht für die SEPA-Lastschrift. Sollte der Zahlungsempfänger, beispielsweise die Telefongesellschaft oder der Stromversorger, auf das SEPA-Lastschriftverfahren umstellen, ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erforderlich.
Diese Initiative geht jedoch in jedem Fall vom Zahlungsempfänger aus. Bis dahin ändert sich für Sie als Zahlungspflichtigen nichts.
Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?
Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Das Mandat kann selbstverständlich jederzeit durch den Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen werden. Ein SEPA-Lastschriftmandat kann entweder für eine einmalige oder für sich wiederholende Zahlungen erteilt werden.
Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?
Sofern das SEPA-Lastschriftmandat nicht für eine einmalige Zahlung erteilt wurde, gilt es unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen.
Was ändert sich durch SEPA bei den Kartenzahlungen?
Durch die Einführung von SEPA werden auch Kartenzahlungen vereinheitlicht. Betroffen davon sind die Debitkarten, besser bekannt als "ec-Karten", sowie die Kreditkarten.
Ziel der SEPA ist es, die technische Funktionsweise von Karten und Akzeptanzterminals so zu verbessern, dass EU-weit keine technologische Hürde der Akzeptanz von Karten entgegensteht. Darüber hinaus bieten europaweit einheitliche Sicherheitsstandards einen weiter verbesserten Schutz vor Missbrauch für Karteninhaber und Händler bei Kartenzahlungen in Europa.
Ändert sich etwas an meiner SparkassenCard?
Die aktuelle SparkassenCard können Sie im SEPA-Kartenzahlungsverkehr einsetzen. Damit profitieren Sie von zusätzlichen Akzeptanzstellen im SEPA-Raum.
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