Bauen Sie sich mit staatlicher Förderung ein Zuhause - mit Wohn-Riester
Von Wohn-Riester profitieren alle, die im Jahr 2008 oder später für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung einen Riester-Bausparvertrag einsetzen und die Immobilie dann auch selbst nutzen.
Wohn-Riester – der schnellere Weg ins Eigenheim
Riester-Sparer können jetzt ihre Vorsorgebeiträge auch in einen Bausparvertrag einzahlen oder eine Baufinanzierung tilgen.
Wofür kann man Wohn-Riester einsetzen?
Die neue Förderung kann für den Kauf, Bau oder zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie oder den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften eingesetzt werden.
Außerdem können die staatlichen Zulagen für die Tilgung von Wohnbau- und Bauspardarlehen verwendet werden. Voraussetzung ist immer, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet, nach dem 31. Dezember 2007 gekauft bzw. gebaut wurde und selbst genutzt wird. Auch der Erwerb von Dauerwohnrechten, etwa in einem Seniorenheim, wird seit 1. Januar 2008 gefördert.
Fragen Sie den Berater Ihrer Sparkasse nach dem Bausparvertrag mit Riester-Förderung der LBS.
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